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FAKT II und Handarbeitsweinbau Förderantrag verlängert bis 15. Februar

Antragszeitraum für den FAKT II-Förderantrag und den Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 verlängert bis 15. Februar 2023

Damit die Landwirtinnen und Landwirte ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung mit vielen neuen Fördertatbeständen gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch unschlüssige Betriebsinhaber möglich ist, hat das MLR den Antragszeitraum über den 31. Januar 2023 hinaus verlängert. Zudem wurde die Frist für den erstmals online zu stellenden Förderantrag Handarbeitsweinbau verlängert.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 oder ihren Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, können dies nun bis zum 15. Februar 2023 noch vornehmen.Der fristgerecht über FIONA eingereichte Förderantrag ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren.

Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet.

Informationen zu FIONA und zum Förderantrag finden Sie unter www.fiona-antrag.de.