Verhandlungen: Insgesamt 40 Tagesordnungspunkte haben die Agrarressortchefs der Länder in Baden-Baden bearbeitet. Landwirtschaftsverbände haben vorab zahlreiche Forderungen gestellt, was dabei herauskam, lesen Sie hier.
Mindestlohn
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sprach sich im Rahmen der Abschlusspressekonferenz für eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte beim Mindestlohn aus. Laut Hauk ist dies möglich, weil Saisonarbeitskräfte nur kurze Zeit in Deutschland leben und damit auch nur für eine kurze Zeit die höheren Lebenshaltungskosten tragen müssen. Zudem sei eine Ausnahme nötig, um die Erzeugung von Obst und Gemüse in Deutschland zu erhalten, so der AMK-Vorsitzende.
Öko-Regelung
Die Agrarminister fordern die Bundesregierung auf, keine „grundsätzlich neuen“ Öko-Regelungen einzuführen. Sie befürworten jedoch Änderungen an den Maßnahmen: Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität, Beibehaltung von Agroforstsystemen und Extensivierung von Dauergrünland. Bei Biodiversitätsflächen soll eine leicht umsetzbare Verbesserung für unbestockte Rebflächen mit Wiederbepflanzungsgenehmigungen adressiert werden. Bei den Agroforstsystemen soll der geplante Einheitsbeitrag auf 600 Euro/ha angehoben werden.
Mit Blick auf die Extensivierung von Dauergrünland soll der Bund prüfen, inwieweit die Regelung um eine Variante mit leichterem Zugang für Milchviehbetriebe erweitert werden kann. Nach den Vorstellungen der Länder sollen Milchviehbetriebe begünstigt werden, deren Viehbesatz bezogen auf die Hauptfutterfläche ohne Mais des Gesamtbetriebs mindestens 0,3 und höchstens 1,4 Raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar umfasst.
GLÖZ
Ein Änderungsantrag zum Strategieplan für das Jahr 2025 durch die künftige Bundesregierung wird von der AMK unterstützt. Somit befürworten die Länder, dass bei GLÖZ 2 die Vorgaben zum Umwandeln und Pflügen von Dauergrünland angepasst werden sollen und unter bestimmten Bedingungen eine flache Bodenbearbeitung ermöglicht wird. Bei GLÖZ 6 sollen die Regelungen zu Pflegemaßnahmen und Umbrüchen auf brachliegenden Acker- und Dauergrünlandflächen gestrafft und vereinfacht werden.
Felßner-Rückzug
Der Angriff auf Günther Felßner und seine Familie wurde scharf verurteilt und von der AMK als inakzeptabel bezeichnet. Demokratie lebe von der Mitwirkung der Menschen und müsse auch für Praktiker möglich bleiben. „Sie bringen wertvolle Perspektiven und Fachkenntnisse in die politische Entscheidungsfindung ein. Und weil sie einen bestimmten Beruf haben, sind sie nicht automatisch vor den Karren von Lobbyisten gespannt. Darin sind sich alle Ressortchefs einig gewesen“, sagte der AMK-Vorsitzende Peter Hauk.
Düngegesetz
Die Stoffstrombilanzverordnung muss „umgehend“ aufgehoben werden. Über das weitere düngerechtliche Vorgehen sind sich die Länder jedoch uneins. Niedersachsen, Bremen und Hamburg betonen „die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für eine betriebsbezogene Nährstoffbilanzierung“. Laut AMK-Vorsitzendem Hauk ist jedoch die Mehrheit der Länder gegen eine Nährstoffbilanz als Alternative zur Stoffstrombilanz. Einig sei man sich darüber, dass eine Monitoringverordnung gebraucht werde, also eine Verordnung über das Beobachten der Grundwasserkörper.
EUDR
Die künftige Bundesregierung soll sich für eine Einführung einer weltweit einheitlich geltenden Null-Risiko-Variante bei der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten einsetzen. So könnte laut den Agrarministern ein „erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand“ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vermieden werden.
NRL
Keinen einheitlichen Beschluss gab es beim Thema Naturwiederherstellungsverordnung (NRL). Zehn Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Bayern, forderten in einer Protokollerklärung deren Abschaffung. Ihrer Auffassung nach sei die NRL weder bezahlbar noch umsetzbar.
Tierhaltungskennzeichnung
Bei der Agrarministerkonferenz konnte man sich darauf einigen, dass die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 verschoben werden soll.
Die geschäftsführende Bundesregierung solle dazu jetzt alle Schritte einleiten, heißt es im vorgelegten Beschluss. Signale aus der Wirtschaft deuteten darauf hin, dass das Gesetz nicht entsprechend der bisherigen Frist umgesetzt werden könne.
Zukünftige GAP
Bis Herbst sollen gemeinsame Leitlinien der Bundesländer zur GAP stehen. Dafür soll im Juli eine Sonder-AMK ausgerichtet werden. Zunächst soll es um Grundstrukturen, wie das Zwei-Säulen-Modell oder den Erhalt der Basisprämie, gehen. Ziel sei es, so Hauk, dass Deutschland mit einer Stimme spreche.
Neue Züchtungstechnologien (NZT)
Gemeinsam fordern die Agrarminister die künftige Bundesregierung auf, sich für ein Verbot von Patenten auf Pflanzen sowie auf Züchtungsverfahren einzusetzen. Keine Mehrheit fand der Antrag Sachsens, nach dem der Bund aufgefordert werden sollte, sich für eine „zukunftsgerichtete und innovationsfreundliche Regulierung von NGT einzusetzen“.
Ebenfalls keinen eindeutigen Beschluss gab es bei der Kennzeichnung. Niedersachsen, Hamburg und Bremen forderten eine entsprechende Pflicht für Pflanzen der Kategorie NZT-1 entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Mehrheit der Länder, darunter Baden- Württemberg, plädiert dafür, von einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht abzusehen.
Drohnen
Der Bund wird aufgefordert, den Einsatz von Agrardrohnen insbesondere für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zu erleichtern. Dafür müssen bürokratische Hürden abgebaut werden. Bei der Herbst-AMK soll der Bund über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Elsner
Verhandlungen: Insgesamt 40 Tagesordnungspunkte haben die Agrarressortchefs der Länder in Baden-Baden bearbeitet. Landwirtschaftsverbände haben vorab zahlreiche Forderungen gestellt, was dabei herauskam, lesen Sie hier.
Mindestlohn
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sprach sich im Rahmen der Abschlusspressekonferenz für eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte beim Mindestlohn aus. Laut Hauk ist dies möglich, weil Saisonarbeitskräfte nur kurze Zeit in Deutschland leben und damit auch nur für eine kurze Zeit die höheren Lebenshaltungskosten tragen müssen. Zudem sei eine Ausnahme nötig, um die Erzeugung von Obst und Gemüse in Deutschland zu erhalten, so der AMK-Vorsitzende.
Öko-Regelung
Die Agrarminister fordern die Bundesregierung auf, keine „grundsätzlich neuen“ Öko-Regelungen einzuführen. Sie befürworten jedoch Änderungen an den Maßnahmen: Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität, Beibehaltung von Agroforstsystemen und Extensivierung von Dauergrünland. Bei Biodiversitätsflächen soll eine leicht umsetzbare Verbesserung für unbestockte Rebflächen mit Wiederbepflanzungsgenehmigungen adressiert werden. Bei den Agroforstsystemen soll der geplante Einheitsbeitrag auf 600 Euro/ha angehoben werden.
Mit Blick auf die Extensivierung von Dauergrünland soll der Bund prüfen, inwieweit die Regelung um eine Variante mit leichterem Zugang für Milchviehbetriebe erweitert werden kann. Nach den Vorstellungen der Länder sollen Milchviehbetriebe begünstigt werden, deren Viehbesatz bezogen auf die Hauptfutterfläche ohne Mais des Gesamtbetriebs mindestens 0,3 und höchstens 1,4 Raufutterfressende Großvieheinheiten (RGV) pro Hektar umfasst.
GLÖZ
Ein Änderungsantrag zum Strategieplan für das Jahr 2025 durch die künftige Bundesregierung wird von der AMK unterstützt. Somit befürworten die Länder, dass bei GLÖZ 2 die Vorgaben zum Umwandeln und Pflügen von Dauergrünland angepasst werden sollen und unter bestimmten Bedingungen eine flache Bodenbearbeitung ermöglicht wird. Bei GLÖZ 6 sollen die Regelungen zu Pflegemaßnahmen und Umbrüchen auf brachliegenden Acker- und Dauergrünlandflächen gestrafft und vereinfacht werden.
Felßner-Rückzug
Der Angriff auf Günther Felßner und seine Familie wurde scharf verurteilt und von der AMK als inakzeptabel bezeichnet. Demokratie lebe von der Mitwirkung der Menschen und müsse auch für Praktiker möglich bleiben. „Sie bringen wertvolle Perspektiven und Fachkenntnisse in die politische Entscheidungsfindung ein. Und weil sie einen bestimmten Beruf haben, sind sie nicht automatisch vor den Karren von Lobbyisten gespannt. Darin sind sich alle Ressortchefs einig gewesen“, sagte der AMK-Vorsitzende Peter Hauk.
Düngegesetz
Die Stoffstrombilanzverordnung muss „umgehend“ aufgehoben werden. Über das weitere düngerechtliche Vorgehen sind sich die Länder jedoch uneins. Niedersachsen, Bremen und Hamburg betonen „die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für eine betriebsbezogene Nährstoffbilanzierung“. Laut AMK-Vorsitzendem Hauk ist jedoch die Mehrheit der Länder gegen eine Nährstoffbilanz als Alternative zur Stoffstrombilanz. Einig sei man sich darüber, dass eine Monitoringverordnung gebraucht werde, also eine Verordnung über das Beobachten der Grundwasserkörper.
EUDR
Die künftige Bundesregierung soll sich für eine Einführung einer weltweit einheitlich geltenden Null-Risiko-Variante bei der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten einsetzen. So könnte laut den Agrarministern ein „erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand“ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe vermieden werden.
NRL
Keinen einheitlichen Beschluss gab es beim Thema Naturwiederherstellungsverordnung (NRL). Zehn Bundesländer, darunter Baden-Württemberg und Bayern, forderten in einer Protokollerklärung deren Abschaffung. Ihrer Auffassung nach sei die NRL weder bezahlbar noch umsetzbar.
Tierhaltungskennzeichnung
Bei der Agrarministerkonferenz konnte man sich darauf einigen, dass die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 verschoben werden soll.
Die geschäftsführende Bundesregierung solle dazu jetzt alle Schritte einleiten, heißt es im vorgelegten Beschluss. Signale aus der Wirtschaft deuteten darauf hin, dass das Gesetz nicht entsprechend der bisherigen Frist umgesetzt werden könne.
Zukünftige GAP
Bis Herbst sollen gemeinsame Leitlinien der Bundesländer zur GAP stehen. Dafür soll im Juli eine Sonder-AMK ausgerichtet werden. Zunächst soll es um Grundstrukturen, wie das Zwei-Säulen-Modell oder den Erhalt der Basisprämie, gehen. Ziel sei es, so Hauk, dass Deutschland mit einer Stimme spreche.
Neue Züchtungstechnologien (NZT)
Gemeinsam fordern die Agrarminister die künftige Bundesregierung auf, sich für ein Verbot von Patenten auf Pflanzen sowie auf Züchtungsverfahren einzusetzen. Keine Mehrheit fand der Antrag Sachsens, nach dem der Bund aufgefordert werden sollte, sich für eine „zukunftsgerichtete und innovationsfreundliche Regulierung von NGT einzusetzen“.
Ebenfalls keinen eindeutigen Beschluss gab es bei der Kennzeichnung. Niedersachsen, Hamburg und Bremen forderten eine entsprechende Pflicht für Pflanzen der Kategorie NZT-1 entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Mehrheit der Länder, darunter Baden- Württemberg, plädiert dafür, von einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht abzusehen.
Drohnen
Der Bund wird aufgefordert, den Einsatz von Agrardrohnen insbesondere für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zu erleichtern. Dafür müssen bürokratische Hürden abgebaut werden. Bei der Herbst-AMK soll der Bund über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Elsner