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Mountainbike: Entlastung im Haftungsbereich nötig

BBZ-Gespräch mit Michael Nödl

Welche Problemstellungen ergeben sich durch das Mountainbiken aus Sicht der Waldbesitzer?

Viele Waldbesitzer klagen über rücksichtslose Mountainbiker, die sich nicht an Absperrungen halten und deren Einsicht begrenzt ist. Teilweise legen diese im Wald illegale Trails an. Manche Mountainbiker sind derart resistent, dass sie dann zur Sperrung auf den illegalen Trail gefällte Bäume mit der Motorsäge kleinsägen. Das zweite Problem ist die Haftung: Grundsätzlich betreten alle Besucher den Wald auf eigene Gefahr, das gilt auch für Mountainbiker. Sobald aber irgendwo illegal Trails mit baulichen Anlagen wie Rampen oder Stegen angelegt werden, haftet möglicherweise der Waldeigentümer bei Unfällen – ohne dass er davon weiß. Zudem gibt es je nach Standort erhebliche Schäden durch Erosion. Auflagen wie zum Schutz des Auerwilds sind Waldbewirtschaftern schwer zu vermitteln, wenn zugleich hohe Damen und Herren auf dem Mountainbike quer durch die Einstände brettern. Zum Glück ist es eine Minderheit der Mountainbiker, die sich benimmt wie die Axt im Walde. Die meisten verhalten sich rücksichtsvoll und sind daher auch als Gäste im Wald willkommen.

Was fordert der BLHV?

Wir benötigen Entlastung im Haftungsbereich für die Waldbauern. Der Entwurf für die Reform des Bundeswaldgesetzes geht in diesem Punkt in die richtige Richtung. Darin soll das Radfahren nur auf dafür geeigneten Wegen erlaubt sein. Inoffizielle, illegal entstandene Strecken dürfen außerdem in Outdoor-Apps wie Komoot nicht mehr verzeichnet werden und müssen vom Betreiber gelöscht werden.

Wie stehen Sie zu legalen Trails?

Positiv. Bei offiziellen Trails bedarf es einer Duldung durch den Waldbesitzer. Wenn Mountainbiker mit guten Argumenten auf ihn zukommen, wird er nichts dagegen einzuwenden haben. In einem solchen Fall muss man aber unbedingt schriftlich vereinbaren, dass der Betreiber oder die Kommune die Haftung für den Trail übernimmt und für die Verkehrssicherung sorgt. Beim Waldbesitzer verbleibt dann nur die Pflicht zu überwachen, ob man dieser Verantwortung auch nachkommt. Für solche Fälle gibt es eine Radwegevereinbarung, die vom BLHV mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungsverband  entwickelt wurde.

Was raten Sie Waldbesitzern?

Der Schwarzwald ist ein attraktives Mountainbike-Revier. Waldbesitzer und Landwirte müssen sich auf diese veränderte Waldnutzung einstellen. Konfliktvermeidendes Verhalten ist angesagt: Muss eine Mountainbike-Strecke für Waldarbeiten gesperrt werden, muss man ausreichend und gut sichtbar davor warnen. Es geht nicht, zur Sperrung eines Wegs für den Viehtrieb einen dünnen Draht zu spannen, über den Radfahrer im schlimmsten Fall stürzen können. Auch tut man gut daran, bei Sperren rechtzeitig vorher Umleitungen auszuschildern, denn niemand dreht gerne um, wenn er plötzlich vor einer Sperrung steht. Dann kommen Waldbesitzer und Mountainbiker gut miteinander aus. Und das ist das Ziel.

Mit Michael Nödl sprach Gisela Ehret