Fragen rund um Förderung, Betreuung und naturschutzrechtliche Auflagen erörterte der Waldausschuss des BLHV in seiner jüngsten Sitzung. Zum zweiten Mal diskutierte das Gremium digital am Bildschirm.
Die Teilnehmer diskutierten engagiert und intensiv zunächst über die Erfahrungen der bäuerlichen Waldbesitzer mit der Kalamitätenförderung des Landes und der Bundeswaldprämie. Die Gelder sind bei den Waldbesitzern angekommen beziehungsweise im Zulauf. Bei der Förderung des Landes gab es Verzögerungen, weil 2020 die Haushaltsmittel ausgeschöpft waren, bei der Waldprämie des Bundes wegen nicht formgerechter Nachweise durch einzelne Forstbetriebsgemeinschaften.
Förderung mit Argumenten unterlegen
Festgestellt wurde, dass die umfassende Förderung des Waldes von der Gesellschaft mittlerweile hinterfragt werde. Deshalb sei die Notwendigkeit einer solchen Flächenförderung argumentativ zu unterlegen. Der BLHV wird dazu mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg gemeinsame Überlegungen anstellen. Ein weiteres Thema war die Kostendeckung der Personalausstattung der Landratsämter bei der Privatwaldbetreuung. Die Personalsituation sei angespannt. Das Personal wurde über den Notfallplan befristet bis 2021 zur Verfügung gestellt. Der Waldausschuss empfiehlt deshalb, eine Verstetigung der Mittel aus dem Notfallplan einzufordern. Künftig müsse die Wiederbewaldung der Kalamitätenflächen ein Schwerpunkt der Beratung werden.
Hofzufahrten fördern
Berichtet wurde über den Entwurf des neuen Aktionsplans Auerhuhn. Der Waldausschuss schlägt vor, bei der Zulässigkeit von Forstarbeiten je nach Art der Betätigung im Wald zu differenzieren und mögliche Nutzungsverbote des Waldeigentümers immer mit einem Betretungsverbot für die Allgemeinheit zu verbinden. Sämtliche naturschutzrechtlichen Auflagen müssten im Blick auf ihre betriebswirtschaftlichen Auswirkungen gesehen werden. Auf Vorschlag aus der Ortenau befasste sich der Waldausschuss mit einer Initiative für eine Förderung der Hofzufahrten im BZ-Verfahren. Das aktuelle Förderprogramm liefe aus. Der Waldausschuss empfiehlt, im Rahmen eines neuen Förderprogramms die vor Jahrzehnten neu ausgebauten Hofzufahrten zu modernisieren und zu reparieren. Damit zu verbinden sei die Förderung einer besseren Feinerschließung des Waldes gerade in ungünstigen Waldstrukturen mit viel Nebenerwerb. Abschließend legte der Waldausschuss als Themen für die nächsten Monate Wiederbewaldung, Begleitung von Förderanträgen und Erholungsnutzung im Wald fest.
Michael Nödl
Fragen rund um Förderung, Betreuung und naturschutzrechtliche Auflagen erörterte der Waldausschuss des BLHV in seiner jüngsten Sitzung. Zum zweiten Mal diskutierte das Gremium digital am Bildschirm.
Die Teilnehmer diskutierten engagiert und intensiv zunächst über die Erfahrungen der bäuerlichen Waldbesitzer mit der Kalamitätenförderung des Landes und der Bundeswaldprämie. Die Gelder sind bei den Waldbesitzern angekommen beziehungsweise im Zulauf. Bei der Förderung des Landes gab es Verzögerungen, weil 2020 die Haushaltsmittel ausgeschöpft waren, bei der Waldprämie des Bundes wegen nicht formgerechter Nachweise durch einzelne Forstbetriebsgemeinschaften.
Förderung mit Argumenten unterlegen
Festgestellt wurde, dass die umfassende Förderung des Waldes von der Gesellschaft mittlerweile hinterfragt werde. Deshalb sei die Notwendigkeit einer solchen Flächenförderung argumentativ zu unterlegen. Der BLHV wird dazu mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg gemeinsame Überlegungen anstellen. Ein weiteres Thema war die Kostendeckung der Personalausstattung der Landratsämter bei der Privatwaldbetreuung. Die Personalsituation sei angespannt. Das Personal wurde über den Notfallplan befristet bis 2021 zur Verfügung gestellt. Der Waldausschuss empfiehlt deshalb, eine Verstetigung der Mittel aus dem Notfallplan einzufordern. Künftig müsse die Wiederbewaldung der Kalamitätenflächen ein Schwerpunkt der Beratung werden.
Hofzufahrten fördern
Berichtet wurde über den Entwurf des neuen Aktionsplans Auerhuhn. Der Waldausschuss schlägt vor, bei der Zulässigkeit von Forstarbeiten je nach Art der Betätigung im Wald zu differenzieren und mögliche Nutzungsverbote des Waldeigentümers immer mit einem Betretungsverbot für die Allgemeinheit zu verbinden. Sämtliche naturschutzrechtlichen Auflagen müssten im Blick auf ihre betriebswirtschaftlichen Auswirkungen gesehen werden. Auf Vorschlag aus der Ortenau befasste sich der Waldausschuss mit einer Initiative für eine Förderung der Hofzufahrten im BZ-Verfahren. Das aktuelle Förderprogramm liefe aus. Der Waldausschuss empfiehlt, im Rahmen eines neuen Förderprogramms die vor Jahrzehnten neu ausgebauten Hofzufahrten zu modernisieren und zu reparieren. Damit zu verbinden sei die Förderung einer besseren Feinerschließung des Waldes gerade in ungünstigen Waldstrukturen mit viel Nebenerwerb. Abschließend legte der Waldausschuss als Themen für die nächsten Monate Wiederbewaldung, Begleitung von Förderanträgen und Erholungsnutzung im Wald fest.
Michael Nödl