Das Stuttgarter Umweltministerium hat die Grenzen des neuen Fördergebiets Wolfsprävention festgelegt. Künftig wird das Gebiet den gesamten Naturraum Schwarzwald umfassen: Der nördlichste Punkt ist Ettlingen, der südlichste Bad Säckingen. Im Westen wird das Gebiet von der B3 begrenzt, im Osten von der A81.
Wie das Umweltministerium (UM) am Montag dieser Woche mitteilte, sollen die scharfen Grenzen in den nächsten Tagen gezogen werden, im Anschluss daran werde das neue Fördergebiet offiziell ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt werden in dem gesamten Bereich Herdenschutzmaßnahmen gefördert, so das UM. Beispielsweise bekommen Halter von Schafen und Ziegen Materialkosten für die Installation wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent erstattet. Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden zum Teil erstattet, erläutert das UM hierzu. Die Erweiterung des bisherigen Fördergebiets (Nordschwarzwald) sei nötig, weil sich nach dem im Nordschwarzwald ansässigen Wolfsrüden GW 852m inzwischen ein zweiter Wolfsrüde im Südschwarzwald mit dem wissenschaftlichen Namen GW1129m angesiedelt habe. „Es ist uns wichtig, ein zusammenhängendes und klar umrissenes Fördergebiet auszuweisen“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Deshalb nutzen wir Bundesstraße und Autobahn als erkennbare Landmarken im Osten und Westen und korrigieren damit das bestehende Fördergebiet an wenigen Stellen. Gleichzeitig schließen wir das neue Fördergebiet im Süden nahtlos an das alte Gebiet an.“
Insgesamt 8800 Quadratkilometer
Laut UM werden insgesamt über 150 Gemeinden im neuen Teil des Fördergebiets im Südschwarzwald liegen. Er wird etwas mehr als 5000 Quadratkilometer umfassen. Das gesamte Fördergebiet Schwarzwald hat damit eine Größe von etwa 8800 Quadratkilometern, so das UM. Ergänzend teilt das Ministerium mit, dass entsprechend dem Vorgehen beim ersten Fördergebiet, das im Mai 2018 ausgewiesen wurde, auch in der Erweiterung zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt. In dieser Frist haben die Nutztierhalter demnach Zeit, um ihre Weiden mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Erst nach Ablauf dieser Frist ist laut UM der Grundschutz Voraussetzung für Ausgleichszahlungen, wenn Tiere dennoch von einem Wolf gerissen werden. Bis dahin werden Risse auch ohne wolfsabweisenden Grundschutz entschädigt, so das Ministerium.
Red
BLHV: Willkommen Wolf – Schwarzwald wächst zu
Das Umweltministerium weist den gesamten Schwarzwald als Wolfsgebiet aus, obwohl dort erst zwei Wölfe unterwegs sind. Damit setzt es ein deutliches Signal. Der Schwarzwald wird zum Wolfsland in Baden-Württemberg. Merkwürdigerweise haben in den letzten Jahren immer wieder Wölfe über Hunderte von Kilometern den Weg in den Schwarzwald gefunden. Auch wenn es unterwegs zuhauf ebenso attraktive Waldgebiete gibt, um dort zu verweilen. Das Land wird jetzt im ganzen Schwarzwald den Herdenschutz gegen den Wolf fördern. Materialkosten und den Arbeitsaufwand für den Bau eines wolfssicheren Zauns: toll. Und woher nimmt der Tierhalter die notwendigen Arbeitskapazitäten? Und wer kontrolliert nachher täglich die Zäune und schneidet sie frei? Darauf hat der Umweltminister keine Antwort. Nur der deutliche Hinweis: In einem Jahr dann ohne Herdenschutz keine Entschädigung bei Nutztierrissen durch den Wolf im ganzen Schwarzwald. Und die Hürden sind hoch, nicht für den Wolf, sondern für die Tierhalter, damit im Schadensfall der Zaun auch anerkannt wird. Und dann bleiben die strafrechtlichen Risiken, nicht für den Wolf, für den Tierhalter. Wenn durch einen Wolfsangriff seine Tierherde ausbricht und es zu einem Verkehrsunfall mit Toten oder Verletzten kommt, steht er alleine da.
Dann interessiert sich kein Staatsanwalt und kein Richter für die wohlmeinenden Worte des Umweltministers. Ein Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung kann es geben. Das zeigen Länder, in denen beides miteinander funktioniert. In diesen Ländern wird der Wolf bejagt und lernt so, den Menschen und sein Umfeld zu meiden. Immer mehr, immer höhere und immer dichtere Zäune sind auf die Dauer keine Lösung, sondern ein unsinniges Wettrüsten, bei dem Mensch und Wolf verlieren. Denn wenn Legalität nur Ohnmacht gebiert, weist sie den Weg in die Illegalität, den keiner will. Hier gilt es rechtzeitig Einhalt zu gebieten, nicht durch Strafandrohung, sondern durch Lösungen.
Michael Nödl, BLHV
Das Stuttgarter Umweltministerium hat die Grenzen des neuen Fördergebiets Wolfsprävention festgelegt. Künftig wird das Gebiet den gesamten Naturraum Schwarzwald umfassen: Der nördlichste Punkt ist Ettlingen, der südlichste Bad Säckingen. Im Westen wird das Gebiet von der B3 begrenzt, im Osten von der A81.
Wie das Umweltministerium (UM) am Montag dieser Woche mitteilte, sollen die scharfen Grenzen in den nächsten Tagen gezogen werden, im Anschluss daran werde das neue Fördergebiet offiziell ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt werden in dem gesamten Bereich Herdenschutzmaßnahmen gefördert, so das UM. Beispielsweise bekommen Halter von Schafen und Ziegen Materialkosten für die Installation wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent erstattet. Auch die mit dem Bau eines wolfsabweisenden Zauns verbundenen Arbeitskosten und der Unterhalt von Herdenschutzhunden werden zum Teil erstattet, erläutert das UM hierzu. Die Erweiterung des bisherigen Fördergebiets (Nordschwarzwald) sei nötig, weil sich nach dem im Nordschwarzwald ansässigen Wolfsrüden GW 852m inzwischen ein zweiter Wolfsrüde im Südschwarzwald mit dem wissenschaftlichen Namen GW1129m angesiedelt habe. „Es ist uns wichtig, ein zusammenhängendes und klar umrissenes Fördergebiet auszuweisen“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Deshalb nutzen wir Bundesstraße und Autobahn als erkennbare Landmarken im Osten und Westen und korrigieren damit das bestehende Fördergebiet an wenigen Stellen. Gleichzeitig schließen wir das neue Fördergebiet im Süden nahtlos an das alte Gebiet an.“
Insgesamt 8800 Quadratkilometer
Laut UM werden insgesamt über 150 Gemeinden im neuen Teil des Fördergebiets im Südschwarzwald liegen. Er wird etwas mehr als 5000 Quadratkilometer umfassen. Das gesamte Fördergebiet Schwarzwald hat damit eine Größe von etwa 8800 Quadratkilometern, so das UM. Ergänzend teilt das Ministerium mit, dass entsprechend dem Vorgehen beim ersten Fördergebiet, das im Mai 2018 ausgewiesen wurde, auch in der Erweiterung zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt. In dieser Frist haben die Nutztierhalter demnach Zeit, um ihre Weiden mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu sichern. Erst nach Ablauf dieser Frist ist laut UM der Grundschutz Voraussetzung für Ausgleichszahlungen, wenn Tiere dennoch von einem Wolf gerissen werden. Bis dahin werden Risse auch ohne wolfsabweisenden Grundschutz entschädigt, so das Ministerium.
Red
BLHV: Willkommen Wolf – Schwarzwald wächst zu
Das Umweltministerium weist den gesamten Schwarzwald als Wolfsgebiet aus, obwohl dort erst zwei Wölfe unterwegs sind. Damit setzt es ein deutliches Signal. Der Schwarzwald wird zum Wolfsland in Baden-Württemberg. Merkwürdigerweise haben in den letzten Jahren immer wieder Wölfe über Hunderte von Kilometern den Weg in den Schwarzwald gefunden. Auch wenn es unterwegs zuhauf ebenso attraktive Waldgebiete gibt, um dort zu verweilen. Das Land wird jetzt im ganzen Schwarzwald den Herdenschutz gegen den Wolf fördern. Materialkosten und den Arbeitsaufwand für den Bau eines wolfssicheren Zauns: toll. Und woher nimmt der Tierhalter die notwendigen Arbeitskapazitäten? Und wer kontrolliert nachher täglich die Zäune und schneidet sie frei? Darauf hat der Umweltminister keine Antwort. Nur der deutliche Hinweis: In einem Jahr dann ohne Herdenschutz keine Entschädigung bei Nutztierrissen durch den Wolf im ganzen Schwarzwald. Und die Hürden sind hoch, nicht für den Wolf, sondern für die Tierhalter, damit im Schadensfall der Zaun auch anerkannt wird. Und dann bleiben die strafrechtlichen Risiken, nicht für den Wolf, für den Tierhalter. Wenn durch einen Wolfsangriff seine Tierherde ausbricht und es zu einem Verkehrsunfall mit Toten oder Verletzten kommt, steht er alleine da.
Dann interessiert sich kein Staatsanwalt und kein Richter für die wohlmeinenden Worte des Umweltministers. Ein Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung kann es geben. Das zeigen Länder, in denen beides miteinander funktioniert. In diesen Ländern wird der Wolf bejagt und lernt so, den Menschen und sein Umfeld zu meiden. Immer mehr, immer höhere und immer dichtere Zäune sind auf die Dauer keine Lösung, sondern ein unsinniges Wettrüsten, bei dem Mensch und Wolf verlieren. Denn wenn Legalität nur Ohnmacht gebiert, weist sie den Weg in die Illegalität, den keiner will. Hier gilt es rechtzeitig Einhalt zu gebieten, nicht durch Strafandrohung, sondern durch Lösungen.
Michael Nödl, BLHV