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Der erste Volksantrag ist eingereicht

Der erste Volksantrag ist eingereicht

Die Initiatoren des Volksantrags „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ haben am vergangenen Freitag rund 90000 unterschriebene Formulare im Stuttgarter Landtag eingereicht. Es ist der erste Volksantrag der Landesgeschichte.

Sichtlich stolz überbrachten die Vertreter der Initiatoren des Volksantrags Landtagspräsidentin Muhterem Aras rund 90000 unterschriebene Formulare. Das sind noch knapp 6000 mehr als wenige Wochen zuvor bei der symbolischen Übergabe an Landwirtschaftsminister Peter Hauk anlässlich der Landesversammlung des BLHV.   

Der Landtag in der Pflicht
Doch nicht nur die Zahl – deutlich mehr als doppelt so viele Unterschriften wie nötig – verursacht die Freude und den Stolz der Initiatoren Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV), Badischer Weinbauverband, Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und Landesverband Erwerbsobstbau  Baden-Württemberg (LVEO). Die vier federführenden Verbände haben zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs  erfolgreich einen Volksantrag zu Wege gebracht. Nach der Prüfung der eingegangenen Anträge durch den Landtag wird sich dieser mit den Anliegen des Volksantrags befassen. Dazu ist er verpflichtet, wenn alle Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu dieser anstehenden Debatte im Landtag hat BLHV-Präsident Werner Räpple anlässlich der Landesversammlung des BLHV am 7. Februar bereits volle Zuhörerränge im Landtag angekündigt.

Eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft
Bei einer Pressekonferenz im Landtag am vergangenen Freitag im Anschluss an die Übergabe  an Landtagspräsidentin Muhterem Aras stellte Werner Räpple den Hauptzweck des zehn Punkte umfassenden Volksantrags aus berufsständischer Sicht heraus: „Die Landwirtschaft macht sich den Erhalt der Biodiversität zu eigen, aber das ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Räpple setzte so den wichtigsten Kontrapunkt zum Volksbegehren Artenschutz von ProBiene, das den Volksantrag letztlich auslöste. Das Volksbegehren nahm einseitig nur die Landwirtschaft in die Pflicht, indem es  Forderungen stellte, die viele bäuerliche Existenzen im Land massiv gefährdet hätten.
Der Volksantrag steht Räpple zufolge auch für die Bereitschaft und den Willen des Berufsstandes zum Dialog mit der Bevölkerung, gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden sowie mit der Politik. „Viele bäuerliche Betriebe bringen mehr Vielfalt als weniger bäuerliche Betriebe“, warb der BLHV-Präsident dafür anzustreben, dass eine möglichst große Zahl bäuerlicher Betriebe auch in Zukunft wirtschaftlich existenzfähig bleibt. Das nütze dann auch der Artenvielfalt.

Kooperativer Naturschutz
Klaus Mugele, Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), bezeichnete es als unstrittig, dass Defizite in der Artenvielfalt abgebaut werden müssten. „Aber im Befehlston und durch Zwang würden Widerstand geweckt statt Ergebnisse erzielt“, erklärte Mugele. Er sprach sich für den kooperativen Weg beim Naturschutz aus. Es gehe nur in Übereinkunft mit den Bäuerinnen und Bauern vor Ort. Und hier gelte, dass sich mehr Artenvielfalt für die Bauern auch rechnen müsse. Unter diesen Voraussetzungen sei man gerne bereit, zusätzliche Flächen für Artenvielfalt bereitzustellen. Jedoch rief Mugele zudem die weitere und wichtigste Funktion der Landwirtschaft in Erinnerung: „Wir müssen auch weiterhin Lebensmittel in hoher Qualität produzieren und diese müssen wir bis zur Ernte schützen können  gegen Krankheiten, Schädlinge und Konkurrenzpflanzen.“

Die Verantwortung des Handels
Franz-Josef Müller, Präsident des Landesverbandes Erwerbsobstbau, hob auf die Verantwortung des Lebensmitteleinzelhandels für die vielfältigen landwirtschaftlichen Strukturen hierzulande ab. „Wenn die Saison beginnt, muss der Handel zu heimischen Erzeugnissen stehen“, so seine  Forderung. Er kritisierte in diesem Zusammenhang an Beispielen wie dem der Kirschen, dass Ware aus dem Ausland den Vorzug bekomme, obwohl diese mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden dürfe, die hierzulande nicht erlaubt seien. Müllers Stellungnahme endete mit klaren Worten: „Die Marktseite muss uns die Chance geben, weiterhin zu existieren.“ Kilian Schneider, Präsident des Badischen Weinbauverbandes, rief noch einmal das hohe Gefährdungspotenzial in Erinnerung, das ein erfolgreiches Volksbegehren für den heimischen Weinbau gehabt hätte. Das habe ihn zur Teilnahme an der Initiative zum Volksantrag motiviert. Schneider forderte unter anderem, die Ursachen des Insekten- und Artenschwundes wissenschaftlich anzugehen. „Wir haben die Institute und Forschungseinrichtungen dafür“, merkte er an.

Auch Landwirtschaftsminister Peter Hauk begrüßte  den Volksantrag. Viele Argumente des Volksantrags seien in das Eckpunktepapier der Landesregierung eingeflossen, betonte er in einer Pressemitteilung. Der Sichtweise Hauks schloss sich Umweltminister Franz Untersteller in den wesentlichen Inhalten  an.

Eberenz

NABU und BUND begrüßen Volksantrag
Die  Landesorganisationen der Naturschutzverbände NABU und BUND haben den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ der vier bäuerlich-berufsständischen Verbände  in einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßt. Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle bezeichnet die rund 90000 Unterschriften als großen Erfolg und erkennt der Mitteilung zufolge an, „dass auch die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land großes Interesse an der Weiterentwicklung von Landwirtschaft und Naturschutz haben“. Aus Sicht der beiden Umweltverbände enthält der Volksantrag viele sinnvolle Punkte, wie beispielsweise die Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, den nachfrageorientierten Ausbau des Ökolandbaus sowie die Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. „Der Volksantrag geht in die gleiche Richtung wie das Eckpunktepapier der Landesregierung“, erklärt die Landesvorsitzende des BUND, Brigitte Dahlbender in der Mitteilung. Sie erwartet, dass die Inhalte noch vor der Sommerpause in ein Gesetz münden. 

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