Im dritten Teil der Serie zu den Satzungsänderungen beim BLHV ab 1. Januar 2021 geht es um die Organe Vorstand und Verbandsausschuss. Während es beim Vorstand gravierende Änderungen gibt, bleibt beim Verbandsausschuss alles nahezu unverändert.
Tiefgreifende Änderungen gibt es im Bereich des Vorstandes nach § 13. Bislang kannte der BLHV den Vorstand, bestehend aus Präsident, erster Vizepräsident und zwei weiteren Vizepräsidenten, vier Beisitzern, die wichtige Teilbereiche der südbadischen Landwirtschaft repräsentieren sollen, der Landfrauenpräsidentin und einem Vertreter des BBL-Vorstandes sowie dem Hauptgeschäftsführer und seinem Stellvertreter mit beratender Stimme. Daneben gab es den erweiterten Vorstand, dem neben den genannten Personen aus dem Vorstand alle Kreisvorsitzenden angehörten, die nicht bereits Mitglied im Vorstand waren. Dieser erweiterte Vorstand hatte bislang reine Beratungsbefugnisse und keinerlei Beschlusskompetenzen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Vorstandssitzungen bei gewichtigen agrarpolitischen Themen darunter litten, dass die nicht weniger wichtigen administrativen Beschlüsse nicht in der gebotenen Tiefe oder überhaupt nicht beraten werden konnten. Deshalb kam es zu der Idee, einen administrativen geschäftsführenden Vorstand vorzusehen und einen „großen Vorstand“, der für die agrarpolitischen Themen zuständig ist. Dem BLHV ist es dabei ebenso ein Anliegen, künftig sämtliche Kreisvorsitzende in die agrarpolitische Arbeit des Verbandes von Anfang an einzubinden.
Präsidium und Vorstand als künftige Verbandsspitze
Im künftigen Verbandsvorstand unterscheiden wir deshalb einerseits das Präsidium (Präsident, erster Vizepräsident sowie zwei weitere Vizepräsidenten, Hauptgeschäftsführer und dessen Stellvertreter) und den eigentlichen (großen) Vorstand. Diesem gehören an: neben den Mitgliedern des Präsidiums alle Kreisvorsitzenden, die nicht bereits Mitglied im Präsidium sind, bei Vorstandsteams auf Kreisebene der Vorstandssprecher, die Präsidentin der Landfrauen, ein Vorstandsmitglied des BBL sowie vier Vertreter des Vorstandes der Junglandwirtegruppen im BBL.
Präsidium und Vorstand – Zuständigkeiten
Die Aufzählung der Aufgaben in der Satzung macht deutlich, dass das Präsidium im administrativen Bereich und der Vorstand im politischen Bereich ihre Schwerpunkte haben werden. Das Präsidium befasst sich so vor allem mit administrativen, personellen und finanziellen Fragen, dabei auch mit der Höhe von Beiträgen und Gebühren, der Aufstellung von Jahresabschluss und Haushaltsplan, der Einstellung und Entlassung von Hauptgeschäftsführer, verantwortlichen Mitarbeitern der Fachbereiche sowie Bezirksgeschäftsführern, dem Erlass von Vereinsordnungen und der Einsetzung von Fachausschüssen und projektbezogenen Arbeitsgruppen. Der (große) Vorstand legt die Richtlinien für das gesamte Aufgabengebiet des BLHV fest, fasst Beschlüsse zu wichtigen agrarpolitischen Fragen und setzt diese durch, kümmert sich um die Interessenvertretung seiner Mitglieder. Ihm obliegt es auch, Ehrungen vorzunehmen, die Erhebung neuer Beiträge und Gebühren dem Grunde nach zu beschließen sowie die Zuwahlen zum Verbandsausschuss vorzunehmen.
Änderungen in der Gremienarbeit
Vorstand und Präsidium tagen nach Bedarf, nach Möglichkeit auch digital, um die Belastung durch Sitzungszeiten für die Mitglieder niedrig zu halten. Der (große) Vorstand wird voraussichtlich alle zwei Monate tagen und das Präsidium im monatlichen Rhythmus, im Bedarfsfall auch häufiger. Wichtig wird sein, dass die Sitzungen von Präsidium und Vorstand sowohl vom Hauptamt wie auch von den Fachausschüssen mit entsprechenden Beschlussvorlagen gut vorbereitet sind, ähnlich wie das viele Mitglieder aus ihrer Tätigkeit im Gemeinderat kennen. Hier kommt auf die Fachausschüsse künftig eine gewichtigere Rolle zu.
Wahl der Verbandsspitze durch eine breitere Basis
Die Wahl des Verbandsvorstandes erfolgte schon bislang durch einen Wahlausschuss (bisher § 13a, künftig § 14), bestehend aus dem amtierenden Vorstand sowie allen Kreisvorsitzenden und vier Mitgliedern der AG Junger Bauern. Künftig wird von diesem Gremium das Präsidium gewählt. Die übrigen Mitglieder des (großen) Vorstandes werden entweder als Kreisvorsitzende in dieses Amt auf Kreisebene gewählt oder gehören dem Vorstand kraft Amtes an, wie die Präsidentin der Landfrauen. Ebenso wie die Kreisvorsitzenden von allen Mitgliedern des Kreisverbandes gewählt werden können, wird der Wahlausschuss als Gremium für die Wahl des Präsidiums deutlich erweitert. Ihm gehören künftig neben dem amtierenden Präsidium und allen Mitgliedern des (großen) Vorstands auch der Vorsitzende der Landsenioren an und zusätzlich je Kreisverband ein weiteres Mitglied des Kreisvorstandes. Dadurch wächst der Wahlausschuss von bisher im Schnitt 24 Mitglieder auf künftig im Schnitt 44 Mitglieder. So erfolgt die Wahl der Verbandsspitze durch eine breitere Basis, erstmals Ende 2021.
Verbandsausschuss – alles bleibt, wie es ist
Den Verbandsausschuss als höchstes Beschlussgremium des BLHV bilden nach § 15 wie bisher alle Mitglieder des gesamten Vorstandes sowie die von diesen zugewählten Mitglieder befreundeter Organisationen. Wie bisher obliegt es dem Verbandsausschuss, den Jahresabschluss und den Haushaltsplan zu beschließen, einen Abschlussprüfer zu wählen, Vorstand und Geschäftsführung zu entlasten und Satzungsänderungen zu beschließen. Ebenso nimmt der Verbandsausschuss zu Richtlinien, Themen und Zielen der Verbandsarbeit Stellung. Der Verbandsausschuss tagt künftig mindestens zweimal im Jahr. Die Mitglieder des Verbandsausschusses betonten bei der Beschlussfassung der Satzung, dass bei diesen Sitzungen ausreichend Zeit für die politische Arbeit und inhaltliche Punkte vorgesehen werden muss.
Landesversammlung – künftig der Landesbauerntag
Bei der Landesversammlung, geregelt in § 16, erfolgt ebenfalls eine grundsätzliche Änderung. Bislang bestand die Landesversammlung aus den Mitgliedern des Verbandsausschusses, den Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse und Arbeitsgemeinschaften sowie anderen Vereinigungen des BLHV und den Delegierten der Kreisverbände. In der Praxis wurde jedoch das Delegiertensystem seit Langem nicht mehr gelebt. Vielmehr wurde von den Kreisen derjenige zur Landesversammlung entsandt, der zeitlich verfügbar war. Die Landesversammlung ist zudem dem Charakter nach eigentlich ein Landesbauerntag, an dem die Mitglieder zusammenkommen und die Berichte über die Verbandsarbeit hören und nach Möglichkeit noch interessante Vorträge aus Politik und Wissenschaft zu aktuellen Themen. Dem trägt die Satzung nun Rechnung und bestimmt, dass der Vorstand einmal jährlich alle Mitglieder des BLHV zur Landesversammlung als Landesbauerntag einlädt. Auf der Tagesordnung dieses Landesbauerntages stehen dann die Berichte des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers über die Arbeit des Verbandes sowie aktuelle verbands- und agrarpolitische Themen wie auch Ehrungen. Neben dem jährlich stattfinden Landesbauerntag kennt die Satzung noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Landesversammlung. Diese wäre vor allem für den Beschluss über die Auflösung des Verbandes zuständig. Die Einladung zur Landesversammlung erfolgt wie bisher über die BBZ.
Michael Nödl
Im dritten Teil der Serie zu den Satzungsänderungen beim BLHV ab 1. Januar 2021 geht es um die Organe Vorstand und Verbandsausschuss. Während es beim Vorstand gravierende Änderungen gibt, bleibt beim Verbandsausschuss alles nahezu unverändert.
Tiefgreifende Änderungen gibt es im Bereich des Vorstandes nach § 13. Bislang kannte der BLHV den Vorstand, bestehend aus Präsident, erster Vizepräsident und zwei weiteren Vizepräsidenten, vier Beisitzern, die wichtige Teilbereiche der südbadischen Landwirtschaft repräsentieren sollen, der Landfrauenpräsidentin und einem Vertreter des BBL-Vorstandes sowie dem Hauptgeschäftsführer und seinem Stellvertreter mit beratender Stimme. Daneben gab es den erweiterten Vorstand, dem neben den genannten Personen aus dem Vorstand alle Kreisvorsitzenden angehörten, die nicht bereits Mitglied im Vorstand waren. Dieser erweiterte Vorstand hatte bislang reine Beratungsbefugnisse und keinerlei Beschlusskompetenzen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Vorstandssitzungen bei gewichtigen agrarpolitischen Themen darunter litten, dass die nicht weniger wichtigen administrativen Beschlüsse nicht in der gebotenen Tiefe oder überhaupt nicht beraten werden konnten. Deshalb kam es zu der Idee, einen administrativen geschäftsführenden Vorstand vorzusehen und einen „großen Vorstand“, der für die agrarpolitischen Themen zuständig ist. Dem BLHV ist es dabei ebenso ein Anliegen, künftig sämtliche Kreisvorsitzende in die agrarpolitische Arbeit des Verbandes von Anfang an einzubinden.
Präsidium und Vorstand als künftige Verbandsspitze
Im künftigen Verbandsvorstand unterscheiden wir deshalb einerseits das Präsidium (Präsident, erster Vizepräsident sowie zwei weitere Vizepräsidenten, Hauptgeschäftsführer und dessen Stellvertreter) und den eigentlichen (großen) Vorstand. Diesem gehören an: neben den Mitgliedern des Präsidiums alle Kreisvorsitzenden, die nicht bereits Mitglied im Präsidium sind, bei Vorstandsteams auf Kreisebene der Vorstandssprecher, die Präsidentin der Landfrauen, ein Vorstandsmitglied des BBL sowie vier Vertreter des Vorstandes der Junglandwirtegruppen im BBL.
Präsidium und Vorstand – Zuständigkeiten
Die Aufzählung der Aufgaben in der Satzung macht deutlich, dass das Präsidium im administrativen Bereich und der Vorstand im politischen Bereich ihre Schwerpunkte haben werden. Das Präsidium befasst sich so vor allem mit administrativen, personellen und finanziellen Fragen, dabei auch mit der Höhe von Beiträgen und Gebühren, der Aufstellung von Jahresabschluss und Haushaltsplan, der Einstellung und Entlassung von Hauptgeschäftsführer, verantwortlichen Mitarbeitern der Fachbereiche sowie Bezirksgeschäftsführern, dem Erlass von Vereinsordnungen und der Einsetzung von Fachausschüssen und projektbezogenen Arbeitsgruppen. Der (große) Vorstand legt die Richtlinien für das gesamte Aufgabengebiet des BLHV fest, fasst Beschlüsse zu wichtigen agrarpolitischen Fragen und setzt diese durch, kümmert sich um die Interessenvertretung seiner Mitglieder. Ihm obliegt es auch, Ehrungen vorzunehmen, die Erhebung neuer Beiträge und Gebühren dem Grunde nach zu beschließen sowie die Zuwahlen zum Verbandsausschuss vorzunehmen.
Änderungen in der Gremienarbeit
Vorstand und Präsidium tagen nach Bedarf, nach Möglichkeit auch digital, um die Belastung durch Sitzungszeiten für die Mitglieder niedrig zu halten. Der (große) Vorstand wird voraussichtlich alle zwei Monate tagen und das Präsidium im monatlichen Rhythmus, im Bedarfsfall auch häufiger. Wichtig wird sein, dass die Sitzungen von Präsidium und Vorstand sowohl vom Hauptamt wie auch von den Fachausschüssen mit entsprechenden Beschlussvorlagen gut vorbereitet sind, ähnlich wie das viele Mitglieder aus ihrer Tätigkeit im Gemeinderat kennen. Hier kommt auf die Fachausschüsse künftig eine gewichtigere Rolle zu.
Wahl der Verbandsspitze durch eine breitere Basis
Die Wahl des Verbandsvorstandes erfolgte schon bislang durch einen Wahlausschuss (bisher § 13a, künftig § 14), bestehend aus dem amtierenden Vorstand sowie allen Kreisvorsitzenden und vier Mitgliedern der AG Junger Bauern. Künftig wird von diesem Gremium das Präsidium gewählt. Die übrigen Mitglieder des (großen) Vorstandes werden entweder als Kreisvorsitzende in dieses Amt auf Kreisebene gewählt oder gehören dem Vorstand kraft Amtes an, wie die Präsidentin der Landfrauen. Ebenso wie die Kreisvorsitzenden von allen Mitgliedern des Kreisverbandes gewählt werden können, wird der Wahlausschuss als Gremium für die Wahl des Präsidiums deutlich erweitert. Ihm gehören künftig neben dem amtierenden Präsidium und allen Mitgliedern des (großen) Vorstands auch der Vorsitzende der Landsenioren an und zusätzlich je Kreisverband ein weiteres Mitglied des Kreisvorstandes. Dadurch wächst der Wahlausschuss von bisher im Schnitt 24 Mitglieder auf künftig im Schnitt 44 Mitglieder. So erfolgt die Wahl der Verbandsspitze durch eine breitere Basis, erstmals Ende 2021.
Verbandsausschuss – alles bleibt, wie es ist
Den Verbandsausschuss als höchstes Beschlussgremium des BLHV bilden nach § 15 wie bisher alle Mitglieder des gesamten Vorstandes sowie die von diesen zugewählten Mitglieder befreundeter Organisationen. Wie bisher obliegt es dem Verbandsausschuss, den Jahresabschluss und den Haushaltsplan zu beschließen, einen Abschlussprüfer zu wählen, Vorstand und Geschäftsführung zu entlasten und Satzungsänderungen zu beschließen. Ebenso nimmt der Verbandsausschuss zu Richtlinien, Themen und Zielen der Verbandsarbeit Stellung. Der Verbandsausschuss tagt künftig mindestens zweimal im Jahr. Die Mitglieder des Verbandsausschusses betonten bei der Beschlussfassung der Satzung, dass bei diesen Sitzungen ausreichend Zeit für die politische Arbeit und inhaltliche Punkte vorgesehen werden muss.
Landesversammlung – künftig der Landesbauerntag
Bei der Landesversammlung, geregelt in § 16, erfolgt ebenfalls eine grundsätzliche Änderung. Bislang bestand die Landesversammlung aus den Mitgliedern des Verbandsausschusses, den Vorsitzenden der Arbeitsausschüsse und Arbeitsgemeinschaften sowie anderen Vereinigungen des BLHV und den Delegierten der Kreisverbände. In der Praxis wurde jedoch das Delegiertensystem seit Langem nicht mehr gelebt. Vielmehr wurde von den Kreisen derjenige zur Landesversammlung entsandt, der zeitlich verfügbar war. Die Landesversammlung ist zudem dem Charakter nach eigentlich ein Landesbauerntag, an dem die Mitglieder zusammenkommen und die Berichte über die Verbandsarbeit hören und nach Möglichkeit noch interessante Vorträge aus Politik und Wissenschaft zu aktuellen Themen. Dem trägt die Satzung nun Rechnung und bestimmt, dass der Vorstand einmal jährlich alle Mitglieder des BLHV zur Landesversammlung als Landesbauerntag einlädt. Auf der Tagesordnung dieses Landesbauerntages stehen dann die Berichte des Präsidenten und des Hauptgeschäftsführers über die Arbeit des Verbandes sowie aktuelle verbands- und agrarpolitische Themen wie auch Ehrungen. Neben dem jährlich stattfinden Landesbauerntag kennt die Satzung noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Landesversammlung. Diese wäre vor allem für den Beschluss über die Auflösung des Verbandes zuständig. Die Einladung zur Landesversammlung erfolgt wie bisher über die BBZ.
Michael Nödl