Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 22. April 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte erteilt und folgt dem Vorschlag der Bundesagrarministerin.
Die Regelung gilt für den Zeitraum von 1. April bis 31. Oktober 2020 und soll das Verfahren zur saisonalen Beschäftigung der oben genannten Personengruppen in der Landwirtschaft erleichtern.
Das Antragsverfahren und somit die rasche Arbeitsaufnahme kann dadurch verzögert werden, dass die BA grundsätzlich in jedem Einzelfall ihre Zustimmung für eine Antragsaufnahme von Drittstaatangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten erteilen muss.
Mit der Globalzustimmung ist eine einzelfallbezogene Zustimmung vorübergehend nicht mehr erforderlich.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des BMEL unten.
ACHTUNG! Die Globalzustimmung betrifft:
– Personen mit einer Duldung, die also schon im Land und geduldet sind.
– Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel die Beschäftigung nicht erlaubt,
Es geht also hier auch wieder um Leute, die schon im Land sind und einen Aufenthaltstitel haben, nur einen ohne entsprechende Arbeitsgenehmigung. Also insbesondere anwesende Nicht-EU-Bürger, die als Helfer in der Gastronomie/Hotellerie (mit Erlaubnis dafür) nun in den Bereich Landwirtschaft wechseln können.
Diese Globalzustimmung ist also kein Freifahrtschein für sonstige Drittstaatsangehörige, OHNE Genehmigung einzufliegen. Eine ausländerrechtliche Arbeitsgenehmigung ist immer erforderlich.
Unberührt bleibt die Ferienbeschäftigung von Studenten aus aller Welt (UKRAINE), wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Aber nicht jeder Ukrainer darf einfach so kommen, wie es die Werbung für Flüge aus der Ukraine suggeriert.
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