Das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart (MLR) hat in einer Allgemeinverfügung vom 18. Januar 2022 genehmigt, dass Tierärztinnen und Tierärzte gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 mit inaktivierten Impfstoffen impfen können. Dies beschränkt sich auf empfängliche Tiere, die in Baden-Württemberg gehalten werden, und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Im Februar 2021 wurde bereits die Impfung gegen den Serotyp 4 genehmigt.
Aufgrund des hohen Infektionsdrucks in benachbarten Regionen will das MLR auch künftig eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen erreichen. Nur so könne der BTV-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten bzw. für das nicht freie Gebiet erreicht werden. Die Impfung ist freiwillig und wird laut Ministerium weiterhin vom Land und von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finanziell gefördert.
Das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart (MLR) hat in einer Allgemeinverfügung vom 18. Januar 2022 genehmigt, dass Tierärztinnen und Tierärzte gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 mit inaktivierten Impfstoffen impfen können. Dies beschränkt sich auf empfängliche Tiere, die in Baden-Württemberg gehalten werden, und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Im Februar 2021 wurde bereits die Impfung gegen den Serotyp 4 genehmigt.
Aufgrund des hohen Infektionsdrucks in benachbarten Regionen will das MLR auch künftig eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen erreichen. Nur so könne der BTV-Freiheitsstatus im Land aufrechterhalten bzw. für das nicht freie Gebiet erreicht werden. Die Impfung ist freiwillig und wird laut Ministerium weiterhin vom Land und von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finanziell gefördert.