„Es wird ohne Frage ein schlechter Tag für den Insektenschutz, sollten die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und das Insektenschutzgesetz so wie geplant im Kabinett beschlossen werden“, damit unterstreicht Präsident Werner Räpple die Aussage von Präsident Rukwied.
Allein das Verbot von Herbiziden und Insektiziden in FFH- und womöglich auch in Vogelschutzgebieten beträfe bei uns in Südbaden rund 27.000 Hektar Acker-, Obst- und Weinbau “, erklärt Werner Räpple, „dort wäre dann kein Obst- oder Weinbau mehr möglich, egal, ob biologisch oder konventionell. Im Wald könnten Schädlinge, wie zum Beispiel der Borkenkäfer, nicht mehr bekämpft werden. Angesichts des massiven Baumsterbens wäre diese Auflage fatal für unsere Waldbauern und für die Erzeugung nachhaltiger und klimafreundlicher Rohstoffe. Für Reihenkulturen an Steilhängen oder auf Kleinterrassen gibt es außerdem keine mechanische Alternative zum Herbizideinsatz; auch diese wertvolle Agrarstruktur müsste dann aufgegeben werden, was für die Artenvielfalt kontraproduktiv wäre. Wir müssen eine vielfältige Agrarstruktur fördern, und das gelingt nicht über das Ordnungsrecht, sondern nur über Anreize und gemeinsames Handeln,“ betonte der Verbandspräsident.
Darüber hinaus sehe das Gesetz keine Entschädigung für den zu erwartenden Ertragsausfall oder korporative Förderprogramme, wie Investitionshilfen, vor. Die Auflagen würden sogar dazu führen, dass freiwillige Förderprogramme nicht mehr angeboten werden könnten, befürchtet Räpple. „Das würde unseren Weg in Baden-Württemberg enorm einschränken. Denn wir haben uns mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz darauf geeinigt, die Artenvielfalt gemeinsam zu schützen und darauf, dass wir dafür Anreize statt Verbote setzen müssen“, so Räpple. Er sehe viele Parallelen zwischen dem Volksbegehren von Pro Biene und dem Insektenschutzgesetz: „Wir sind unserem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dankbar dafür, dass er damals die Reißleine zog und alle Betroffenen an einen Runden Tisch holte“, blickt Räpple zurück. „Hätte sich das Volksbegehren so durchgesetzt, dann wäre das das Aus für hunderte Betriebe, konventionelle wie auch ökologische, in Südbaden gewesen“. Letztendlich, erklärt Räpple, habe man sich, begleitet durch den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen,“ auf einen besseren Weg begeben. Diesen Weg gelte es nun zu verteidigen, so Räpple weiter. „Unser gemeinsamer Appell und unsere gemeinsame Bitte richtet sich nun an die Verantwortlichen in der Bundesregierung: „Sie haben es in der Hand, auf die Einführung eines generellen Herbizid- und Insektizidverbotes in allen FFH-Gebieten zu verzichten oder wenigstens mit einer Länderöffnungsklausel den baden-württembergischen Weg zu retten.“
Ihr bbd
BBD 01-21_BLHV_zum_Insektenschutzgesetz
„Es wird ohne Frage ein schlechter Tag für den Insektenschutz, sollten die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und das Insektenschutzgesetz so wie geplant im Kabinett beschlossen werden“, damit unterstreicht Präsident Werner Räpple die Aussage von Präsident Rukwied.
Allein das Verbot von Herbiziden und Insektiziden in FFH- und womöglich auch in Vogelschutzgebieten beträfe bei uns in Südbaden rund 27.000 Hektar Acker-, Obst- und Weinbau “, erklärt Werner Räpple, „dort wäre dann kein Obst- oder Weinbau mehr möglich, egal, ob biologisch oder konventionell. Im Wald könnten Schädlinge, wie zum Beispiel der Borkenkäfer, nicht mehr bekämpft werden. Angesichts des massiven Baumsterbens wäre diese Auflage fatal für unsere Waldbauern und für die Erzeugung nachhaltiger und klimafreundlicher Rohstoffe. Für Reihenkulturen an Steilhängen oder auf Kleinterrassen gibt es außerdem keine mechanische Alternative zum Herbizideinsatz; auch diese wertvolle Agrarstruktur müsste dann aufgegeben werden, was für die Artenvielfalt kontraproduktiv wäre. Wir müssen eine vielfältige Agrarstruktur fördern, und das gelingt nicht über das Ordnungsrecht, sondern nur über Anreize und gemeinsames Handeln,“ betonte der Verbandspräsident.
Darüber hinaus sehe das Gesetz keine Entschädigung für den zu erwartenden Ertragsausfall oder korporative Förderprogramme, wie Investitionshilfen, vor. Die Auflagen würden sogar dazu führen, dass freiwillige Förderprogramme nicht mehr angeboten werden könnten, befürchtet Räpple. „Das würde unseren Weg in Baden-Württemberg enorm einschränken. Denn wir haben uns mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz darauf geeinigt, die Artenvielfalt gemeinsam zu schützen und darauf, dass wir dafür Anreize statt Verbote setzen müssen“, so Räpple. Er sehe viele Parallelen zwischen dem Volksbegehren von Pro Biene und dem Insektenschutzgesetz: „Wir sind unserem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dankbar dafür, dass er damals die Reißleine zog und alle Betroffenen an einen Runden Tisch holte“, blickt Räpple zurück. „Hätte sich das Volksbegehren so durchgesetzt, dann wäre das das Aus für hunderte Betriebe, konventionelle wie auch ökologische, in Südbaden gewesen“. Letztendlich, erklärt Räpple, habe man sich, begleitet durch den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen,“ auf einen besseren Weg begeben. Diesen Weg gelte es nun zu verteidigen, so Räpple weiter. „Unser gemeinsamer Appell und unsere gemeinsame Bitte richtet sich nun an die Verantwortlichen in der Bundesregierung: „Sie haben es in der Hand, auf die Einführung eines generellen Herbizid- und Insektizidverbotes in allen FFH-Gebieten zu verzichten oder wenigstens mit einer Länderöffnungsklausel den baden-württembergischen Weg zu retten.“
Ihr bbd
BBD 01-21_BLHV_zum_Insektenschutzgesetz