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BLHV zu Eckpunktepapier: „Wir sind noch nicht am Ziel.“

 „Das Ergebnis der Verhandlungen kann uns noch nicht zufriedenstellen,“ erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple anlässlich der der Präsentation des Eckpunktepapiers in Stuttgart,

„Es fehlen wichtige Punkte, die einen echten Gesel-schaftsvertrag einleiten könnten,“ erklärt Räpple. „Zudem ist eine Reduktion der Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030 aus Sicht der Praxis nicht mach-bar“. Dieses Ziel sei politisch motiviert und signalisiere, dass nur der Pflanzenschutz Verursacher des Artenschwundes sei, führt Räpple weiter aus und for-dert: „Darum muss die Landesregierung die volle Verantwortung übernehmen und darf nicht die Landwirtschaft vorführen, sollte das Ziel nicht erreicht werden oder sollte über diese Maßnahme die Artenvielfalt nicht ausreichend geschützt werden können.“ Die Landwirtschaft sei bereit für eine fachlich fundierte Pflanzenschutzmittelreduktion, erklärt Räpple, „aber wir können nur Zielen zustimmen, von denen wir auch überzeugt sind“.
Mittragen könne man die biodiversitätssteigernden Maßnahmen zur Schaffung notwendiger Lebensräume in der Kulturlandschaft sowie einen marktorientierten Ausbau der Öko-Landwirtschaft. „Trotz unserer Kritik wollen wir uns an der Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie beteiligen“, schlussfolgert Räpple, „unser Ziel ist es, die Strategie um essentielle Punkte zu erweitern“. Auch der Lebensmitteleinzelhandel müsse in die Verantwortung genommen werden und in der Allgemeinbildung müsse man bei den Themen regionale Ernährung sowie Biodiversität spürbar nachbessern, außerdem müsse man den Flächenverbrauch eindämmen. „So wie wir es im Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ fordern“, fügt Räpple hinzu, denn „erst wenn auch diese Punkte eine Rolle spielen, kommen wir einem echten Gesellschaftsvertrag nahe“, so Räpple weiter.
Die Verhandlungen am Runden Tisch waren keineswegs erfolglos, betont Räpple. In den vergangenen Wochen habe sich der BLHV in Stuttgart dafür eingesetzt, dass durch die Konkretisierung des Eckpunktepapiers „Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ der Landwirtschaft in Südbaden keine existenzvernichtenden Auflagen drohen. „Diese Aufgabe haben wir erfüllt und somit den ursprünglichen Gesetzentwurf des Volksbegehrens deutlich entschärft.“
Präsident Räpple erkennt an, dass durch die harten Verhandlungen ein Konsens gefunden wurde, der sich in essentiellen Punkten vom ProBiene-Gesetzentwurf unterscheidet, mit der Folge, dass unsere Bäuerinnen und Bauern keine ihre Existenz bedrohenden Auflagen zu befürchten hätten. So forderte der BLHV, dass durch das Pflanzenschutzmittelverbot in Naturschutzgebieten kein landwirtschaftlicher Betrieb aufgeben muss. Dem wurde durch die Aufnahme einer praxistauglichen Ausnahmereglung entsprochen. „Diese Regelung ist in Ordnung, wenn die zuständigen Ministerien sie auch anwenden“, erklärt Räpple. Auch andere wichtige Forderungen seien erfüllt worden, so Räpple weiter. Zum Beispiel können konventionell wirtschaftende Betriebe weiterhin Flächen des Landes pachten, ohne dass sie ihren Betrieb auf biologische Landwirtschaft umstellen.

Ihr bbd

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