Verbandsarbeit Forderungen

BLHV-Resolution zur Landesversammlung 2018

Die Landesregierung muss ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der südbadischen Landwirte zu sichern!

Düngeverordnung:

Viele der Forderungen, die der BLHV im Jahr 2015 zur Düngeverordnung aufstellte, wurden umgesetzt. Das Land hat aber die bestehenden Optionen noch nicht ausgenutzt, um die agrarstrukturellen und naturräumlichen Gegebenheiten in Südbaden zu berücksichtigen. Der BLHV fordert daher die Landesregierung auf, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um:

– Betriebe bis 30 Hektar in nicht-roten Gebieten von Aufzeichnungspflichten zu befreien

– in Mittelgebirgslagen Ausnahmen zu ermöglichen, sodass der Einsatz bewährter Technik weiterhin möglich ist

Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete:

Der BLHV erwartet, dass die endgültige Gesamtkulisse der benachteiligten Gebiete so groß wie möglich sein wird. Dafür muss die Landesregierung die 3. Stufe einführen, um anhand spezifischer Kriterien wie Tourismus und landschaftlicher oder Umweltkriterien weitere Gemarkungen bis zu einem Umfang von 10 Prozent der Landesfläche nachmelden zu können.

Flurneuordnung:

Der Ausbau der Rheintalbahn stellt die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umfangreiche Flurbereinigungsverfahren sowie eine Wiederherstellung und Ausweitung bestehender Bewässerungssysteme sind dringend notwendig. Zur Bewältigung dieses Jahrhundertprojekts müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

– Bereitstellung einer schlagkräftigen und qualifizierten personellen Besetzung beim zuständigen Amt für Flurneuordnung, um die umfangreichen Flurbereinigungsverfahren sowie eine Wiederherstellung und Ausweitung bestehender Bewässerungssysteme zu unterstützen

– Einführung einer Förderung zur Installation von gemeinschaftlichen Beregnungsanlagen – die GAK eröffnet hier Möglichkeiten und das Land muss sie umsetzen

Flächenschutz:

Das im Koalitionsvertrag festgesetzte Ziel, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf
30 Hektar pro Tag zu halbieren, wird vom BLHV ausdrücklich begrüßt. Er erwartet, dass das Land die angekündigte Unterstützung des Bundes annimmt, um bodenrechtliche Vorgaben, mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investoren, zu novellieren.

Folgende Punkte sollten durch die Landesregierung umgesetzt werden:

– Förderung flächensparender Bauvorhaben

– Vorrang für produktionsintegrierte Maßnahmen bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

– Absenkung der Grunderwerbssteuer für Grundstückskäufe von aktiven Landwirten durch ermäßigten Steuersatz oder einen Freibetrag

– Freistellung des Geländetauschs unter Landwirten von der Grunderwerbssteuer

– Die Umgestaltung der Grundsteuer wegen des neuen Bundesverfassungsgerichtsurteils darf zu keiner Grundsteuererhöhung für die Landwirte führen