„Ein Mindestlohn von zwölf Euro ist für unsere südbadischen Sonderkulturbetriebe nicht leistbar“, kommentiert BLHV-Präsident Bernhard Bolkart den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. „Die Bundesregierung muss nun auch Maßnahmen ergreifen, die unsere heimischen Betriebe an anderer Stelle entlasten und sie z. B. von der Pflicht der elektronischen Zeiterfassung befreien“. Andernfalls werde der Anbau von Wein, Spargel, Erdbeeren und anderen arbeitsintensiven Kulturen stark zurückgefahren und insbesondere kleine Obst- und Gemüsebaubetriebe müssten aufgeben. Das werde unsere Kulturlandschaft sowie die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln nachhaltig schädigen, erklärte Bolkart. Außerdem fordert er eine Debatte über Importbeschränkungen für landwirtschaftliche Produkte, die nicht unter deutschen Sozial- und Umweltstandards erzeugt wurden. „Die Existenz unserer Betriebe wird vor allem durch Billigimporte aus EU- und Drittstaaten mit deutlich niedrigerem Mindestlohn bedroht. Höhere Erzeugerpreise für heimische Lebensmittel lassen sich unter diesen Umständen nur schwer durchsetzen. Wir sind auf Verbraucher angewiesen, die sich konsequent für unsere hochwertigen, regionalen Produkte entscheiden“, so Bolkart.
Hintergrund:
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns betrifft vor allem arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe mit einem Lohnkostenanteil von 60 % in der Produktion. Die hier tätigen Saisonarbeitskräfte müssen fair entlohnt werden und sind unverzichtbar für die Ernte und Pflege von Spargel, Erdbeeren und anderem Obst und Gemüse. Jedoch müssen steigende Lohnkosten mit steigenden Erzeugerpreisen einhergehen, das war und ist auf absehbare Zeit nicht der Fall. Mit der bereits beschlossenen Erhöhung von 9,85 € um 8,6 % auf 10,45 € zum 01. Juli 2022 bedeutet die Steigerung auf 12 € eine weitere Lohnerhöhung von 15 % innerhalb nur eines Jahres, welche die Betriebe stemmen müssen. Der Lohnaufwand frisst die Liquidität der Betriebe auf und verhindert dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit.
Ihr bbd
„Ein Mindestlohn von zwölf Euro ist für unsere südbadischen Sonderkulturbetriebe nicht leistbar“, kommentiert BLHV-Präsident Bernhard Bolkart den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. „Die Bundesregierung muss nun auch Maßnahmen ergreifen, die unsere heimischen Betriebe an anderer Stelle entlasten und sie z. B. von der Pflicht der elektronischen Zeiterfassung befreien“. Andernfalls werde der Anbau von Wein, Spargel, Erdbeeren und anderen arbeitsintensiven Kulturen stark zurückgefahren und insbesondere kleine Obst- und Gemüsebaubetriebe müssten aufgeben. Das werde unsere Kulturlandschaft sowie die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln nachhaltig schädigen, erklärte Bolkart. Außerdem fordert er eine Debatte über Importbeschränkungen für landwirtschaftliche Produkte, die nicht unter deutschen Sozial- und Umweltstandards erzeugt wurden. „Die Existenz unserer Betriebe wird vor allem durch Billigimporte aus EU- und Drittstaaten mit deutlich niedrigerem Mindestlohn bedroht. Höhere Erzeugerpreise für heimische Lebensmittel lassen sich unter diesen Umständen nur schwer durchsetzen. Wir sind auf Verbraucher angewiesen, die sich konsequent für unsere hochwertigen, regionalen Produkte entscheiden“, so Bolkart.
Hintergrund:
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns betrifft vor allem arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe mit einem Lohnkostenanteil von 60 % in der Produktion. Die hier tätigen Saisonarbeitskräfte müssen fair entlohnt werden und sind unverzichtbar für die Ernte und Pflege von Spargel, Erdbeeren und anderem Obst und Gemüse. Jedoch müssen steigende Lohnkosten mit steigenden Erzeugerpreisen einhergehen, das war und ist auf absehbare Zeit nicht der Fall. Mit der bereits beschlossenen Erhöhung von 9,85 € um 8,6 % auf 10,45 € zum 01. Juli 2022 bedeutet die Steigerung auf 12 € eine weitere Lohnerhöhung von 15 % innerhalb nur eines Jahres, welche die Betriebe stemmen müssen. Der Lohnaufwand frisst die Liquidität der Betriebe auf und verhindert dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit.
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