„Mit dem neuen Koalitionsvertrag übernimmt die Grün-Schwarze Landesregierung Verantwortung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und für eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln“, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple.
„Insbesondere der Gesellschaftsvertrag wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Er muss nun zügig und in enger Zusammenarbeit mit den Bauern- und Naturschutzverbänden sowie dem Lebensmittelhandel umgesetzt werden“, erwartet der BLHV-Präsident. Dass der Gesellschaftsvertrag als prioritäres Ziel im Koalitionsvertrag verankert wird, war einer der sieben Eckpunkte, die der BLHV an die neue Landesregierung stellte. Im Koalitionsvertrag finden sich weitere dieser Eckpunkte wieder. „Insbesondere die Besserstellung der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung geht in die von uns gewünschte Richtung. Wir sehen das als Signal, dass die landwirtschaftliche Bildungsarchitektur jetzt auf den Prüfstand gestellt und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wird“, sagt Räpple. „Auch unsere Forderung, das Biodiversitätsstärkungsgesetz auf Grundlage des kooperativen Naturschutzes konsequent weiterzuführen, wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen“, so Räpple. „Naturschutz und Landwirtschaft werden so auf einen gemeinsamen Weg gebracht, auf dem Dialog und Zusammenarbeit vor dem Ordnungsrecht stehen. In diesem Zusammenhang loben wir ausdrücklich, dass der aus dem Volksantrag stammende Kulturlandschaftsbeirat auch gesetzlich verankert werden soll.“
Klärungsbedarf
Mit Blick auf die umfassenden Vorhaben, wie zum Beispiel die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und den Ausbau der Ökolandwirtschaft, warnt der BLHV jedoch davor, die Kosten zu unterschätzen. „Die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft und die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln dürfen nicht dem Sparzwang untergeordnet werden“, erklärt Räpple. „Das gilt auch für die Investitionsförderung“, ergänzt er. Denn die neuen Auflagen im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) sieht der BLHV teilweise sehr kritisch. Wenn nur noch hocheffiziente Pflanzenschutztechnik gefördert werde, würden die Fördermittel nicht in der Breite ankommen. Denn trotz Förderung sind solche Investitionen für viele Landwirtinnen und Landwirte kaum bezahlbar, betont der BLHV. Dringenden Klärungsbedarf hat der BLHV wegen der im Koalitionsvertrag festgelegten Obergrenze der Fördersumme von Stallbaumaßnahmen. Dies dürfe keineswegs dazu führen, dass weniger Ställe gebaut werden, erklärt der Verband. Das führe langfristig zu Betriebsaufgaben und schade nur der regionalen Kreislaufwirtschaft in Grünlandgebieten.
BLHV-Sicht auf Waldmaßnahmen
Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, noch mehr Mittel von der Ersten in die Zweite Säule umzuschichten, fordert der BLHV sicherzustellen, dass die Umschichtungsmittel einkommenswirksam zur Verfügung gestellt werden. Durch die Reform der GAP und die Einführung der Öko-Regelungen werde die Einkommenswirksamkeit der Ersten Säule bereits auf ein Minimum reduziert, darum sei es für den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg umso wichtiger, die Zweite-Säule-Mittel gezielt für die Landwirtschaft zu verwenden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen für den Wald bewertet der BLHV überwiegend positiv, aber auch hier hat der Verband noch Klärungsbedarf, insbesondere bei der Wiederansiedlung des Luchses. „Wir begrüßen sehr, dass unsere Forderung, das Landesforstpersonal zu verstärken, aufgenommen wurde“, erklärt der BLHV-Vizepräsident und Vorsitzende des Waldausschusses Bernhard Bolkart, „denn wir brauchen dringend eine gut ausgestattete forstliche Beratung, die unsere Waldbauern beim Aufbau eines klimastabilen Waldes unterstützt“.
Grundsätzlich positiv bewertet der BLHV die Pläne, die Marktstellung bäuerlicher Waldbesitzer über Forstbetriebsgemeinschaften und Holzverkaufsstellen zu stärken. „Dieses Vorhaben wollen wir unterstützen und darauf achten, dass die Besserstellung auch bei den Waldbauern ankommt“, ergänzt Bolkart. Die aktive Wiederansiedlung des Luchses wird indes seitens des BLHV nicht unterstützt, hier gebe es noch zu viele rechtliche Unsicherheiten in Natura 2000, die vorab noch geklärt werden müssten.
Elsner
Bildpräsentation: Die Sieben Eckpunkte des BLHV für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
„Mit dem neuen Koalitionsvertrag übernimmt die Grün-Schwarze Landesregierung Verantwortung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und für eine nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln“, erklärt BLHV-Präsident Werner Räpple.
„Insbesondere der Gesellschaftsvertrag wird hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Er muss nun zügig und in enger Zusammenarbeit mit den Bauern- und Naturschutzverbänden sowie dem Lebensmittelhandel umgesetzt werden“, erwartet der BLHV-Präsident. Dass der Gesellschaftsvertrag als prioritäres Ziel im Koalitionsvertrag verankert wird, war einer der sieben Eckpunkte, die der BLHV an die neue Landesregierung stellte. Im Koalitionsvertrag finden sich weitere dieser Eckpunkte wieder. „Insbesondere die Besserstellung der landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung geht in die von uns gewünschte Richtung. Wir sehen das als Signal, dass die landwirtschaftliche Bildungsarchitektur jetzt auf den Prüfstand gestellt und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wird“, sagt Räpple. „Auch unsere Forderung, das Biodiversitätsstärkungsgesetz auf Grundlage des kooperativen Naturschutzes konsequent weiterzuführen, wurde in den Koalitionsvertrag aufgenommen“, so Räpple. „Naturschutz und Landwirtschaft werden so auf einen gemeinsamen Weg gebracht, auf dem Dialog und Zusammenarbeit vor dem Ordnungsrecht stehen. In diesem Zusammenhang loben wir ausdrücklich, dass der aus dem Volksantrag stammende Kulturlandschaftsbeirat auch gesetzlich verankert werden soll.“
Klärungsbedarf
Mit Blick auf die umfassenden Vorhaben, wie zum Beispiel die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und den Ausbau der Ökolandwirtschaft, warnt der BLHV jedoch davor, die Kosten zu unterschätzen. „Die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft und die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln dürfen nicht dem Sparzwang untergeordnet werden“, erklärt Räpple. „Das gilt auch für die Investitionsförderung“, ergänzt er. Denn die neuen Auflagen im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) sieht der BLHV teilweise sehr kritisch. Wenn nur noch hocheffiziente Pflanzenschutztechnik gefördert werde, würden die Fördermittel nicht in der Breite ankommen. Denn trotz Förderung sind solche Investitionen für viele Landwirtinnen und Landwirte kaum bezahlbar, betont der BLHV. Dringenden Klärungsbedarf hat der BLHV wegen der im Koalitionsvertrag festgelegten Obergrenze der Fördersumme von Stallbaumaßnahmen. Dies dürfe keineswegs dazu führen, dass weniger Ställe gebaut werden, erklärt der Verband. Das führe langfristig zu Betriebsaufgaben und schade nur der regionalen Kreislaufwirtschaft in Grünlandgebieten.
BLHV-Sicht auf Waldmaßnahmen
Da die Landesregierung das Ziel verfolgt, noch mehr Mittel von der Ersten in die Zweite Säule umzuschichten, fordert der BLHV sicherzustellen, dass die Umschichtungsmittel einkommenswirksam zur Verfügung gestellt werden. Durch die Reform der GAP und die Einführung der Öko-Regelungen werde die Einkommenswirksamkeit der Ersten Säule bereits auf ein Minimum reduziert, darum sei es für den Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg umso wichtiger, die Zweite-Säule-Mittel gezielt für die Landwirtschaft zu verwenden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen für den Wald bewertet der BLHV überwiegend positiv, aber auch hier hat der Verband noch Klärungsbedarf, insbesondere bei der Wiederansiedlung des Luchses. „Wir begrüßen sehr, dass unsere Forderung, das Landesforstpersonal zu verstärken, aufgenommen wurde“, erklärt der BLHV-Vizepräsident und Vorsitzende des Waldausschusses Bernhard Bolkart, „denn wir brauchen dringend eine gut ausgestattete forstliche Beratung, die unsere Waldbauern beim Aufbau eines klimastabilen Waldes unterstützt“.
Grundsätzlich positiv bewertet der BLHV die Pläne, die Marktstellung bäuerlicher Waldbesitzer über Forstbetriebsgemeinschaften und Holzverkaufsstellen zu stärken. „Dieses Vorhaben wollen wir unterstützen und darauf achten, dass die Besserstellung auch bei den Waldbauern ankommt“, ergänzt Bolkart. Die aktive Wiederansiedlung des Luchses wird indes seitens des BLHV nicht unterstützt, hier gebe es noch zu viele rechtliche Unsicherheiten in Natura 2000, die vorab noch geklärt werden müssten.
Elsner
Bildpräsentation: Die Sieben Eckpunkte des BLHV für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
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