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BLHV-Information zur GAP: Fruchtwechselpflicht wird komplett ausgesetzt und die Brachepflicht fast.

GLÖZ 8-Brache

Bundesminister Özdemir will nach anfänglichem Widerstand nun im Jahr 2023 doch Getreide, Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (nicht aber Mais, Soja und Kurzumtriebsplantagen) auf der fiktiv anzugebenden 4%-Ackerbrache zulassen. Dem Aspekt der Biodiversität soll Rechnung getragen werden, indem Deutschland jene Flächen hiervon ausschließt, die sowohl 2020 als auch 2021 bereits stillgelegt waren.

GLÖZ 7-Fruchtwechsel

Die Fruchtwechsel-Vorgabe wird im Antragsverfahren 2023 für alle Kulturen (also nicht nur für „Weizen nach Weizen“) ausgesetzt. Im Jahr 2023 erfolgt also kein rückwirkender Vergleich zum Anbau 2022.
Praktiker sollten bei der jetzigen Fruchtfolgeplanung schon jetzt bedenken, dass die GLÖZ-Fruchtwechsel-Pflicht dann in 2024 im Vergleich zu 2023 mit den bekannten Erleichterungen (auf mind. 35 % der Flächen echter Wechsel, auf den restlichen Ackerflächen Wechsel spätestens im dritten Jahr) greifen soll.

Den Beschluss haben die Bundesländer im Umlaufverfahren bereits  verabschiedet. Das BMEL wird den Beschluss am 29.08.2022 im zuständigen Ausschuss des Bundesrates gleichlautend vorschlagen und voraussichtlich dann 1:1 an die EU-Kommission übermitteln.

Bewertung:

Der DBV hat die Entscheidung Özdemirs als „überfällig und in letzter Minute“ begrüßt. Ein Erfolg des Einsatzes des gesamten Bauernverbandes! Die vom Berufsstand eingeforderte politische Planungssicherheit für die Anbauplanung 2023 ist nun gegeben.

Hubert God

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