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BLHV fordert unbürokratische Hilfe

Die staatlichen Dürrebeihilfen müssen ohne hohe bürokratische Hürden bei den betroffenen Betrieben ankommen, fordert der BLHV.

Der Verband  befürchtet, dass die Voraussetzungen zur Gewährung der Dürrehilfen zu hohe bürokratische Hürden enthalten und existenzbedrohte Betriebe trotz massiver Dürreschäden keine Unterstützung erhalten könnten.

Zu strenge Auflagen könnten vor allem bei Grünlandbetrieben zur Folge haben, dass sich der reale Schaden nicht auf dem Papier wiederfindet. Aus Sicht des BLHV würde dies fatale Folgen haben, da das Grünland offensichtlich am stärksten unter der Dürre in Südbaden gelitten habe.

Wünschenswert sei ein Antragsverfahren, wie es sich bei der Frostbeihilfe 2017 bewährt habe, keineswegs dürften noch höhere Auflagen gestellt werden. Außerdem müssten auch Ackerbaubetriebe einen reibungslosen  Zugang zu den Hilfen bekommen.

Oberste Priorität
Nach den extremen Dürremonaten haben der Bund und das Land Baden-Württemberg zugesichert, existenzbedrohte Betriebe mit Nothilfen zu unterstützen. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium  geht von einem Schadensvolumen von rund 50 Millionen Euro aus. In einer Pressemitteilung erklärt das Ministerium, dass sich Bund und Land einen Beihilfesatz von 50 % teilen würden, es sei aber noch nicht sicher, wieviel Geld vom Bund kommen werde.  „Die Rettung dürregeschädigter Betriebe hat jetzt oberste Priorität“, erklärt BLHV-Präsident Räpple. „Es wäre fatal, wenn Bund und Land Gelder mobilisieren und diese aufgrund von überbordender Bürokratie nicht in der Fläche ankommen.“ Das Ministerium habe  in der Vergangenheit bewiesen, dass es in Notlagen verlässliche Hilfe bereitstellen könne, nun müsse es  sich neu bewähren.

Um die Landwirtschaft auf künftige Klimaextreme einzustellen, seien Nothilfen jedoch keine Lösung, findet der BLHV. „Es müssen endlich wirksame Instrumente für die eigenbetriebliche Risikovorsorge bereitgestellt werden“, fordert Räpple mit Blick nach Berlin. „Wir Landwirte sollten nicht länger auf die steuerbegünstigte Risikorücklage warten müssen.“

Der BLHV  erwartet außerdem, dass auch Nebenerwerbslandwirte in Genuss der Beihilfen kommen können. Ebenso dürfe Privatvermögen, das zur Alterssicherung angelegt wurde, nicht angetastet werden. Die Offenlegung von Privatvermögen sieht der BLHV generell kritisch, auch sollten keine Einkünfte aus gewerblichen Einnahmen verrechnet werden.

Viehhaltende Betriebe mussten sehr teures Futter zuzüglich hoher Transportkosten einkaufen, hier sei zumindest eine anteilige Kostenübernahme wünschenswert.

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