Am Dienstag, den 10. Juli, wird der Freiburger Gemeinderat über ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf stadteigenen Flächen abstimmen. Dazu äußert sich BLHV-Präsident Werner Räpple:
„Mit diesen Vorstößen wird ein diskriminierungsfreier Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen verhindert und konventionell und biologisch wirtschaftende Betriebe werden gegeneinander aufgebracht“. Es gebe keinen ersichtlichen Grund, den Pflanzenschutzmitteleinsatz über Pachtverträge zu regeln: „Die Zulassung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden umfassend von Gesetzen geregelt, welche wiederum in der Praxis umgesetzt und von der Verwal-tung kontrolliert werden.“ Der gute fachliche Pflanzenschutz sichere die Ernte und das sei die Grundlage für unsere Lebensmittelversorgung, erinnerte Räpple weiterhin.
Zudem sei die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe abhängig von einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Flächen, und insbesondere die Landwirte im Freiburger Umland hätten mit schwindenden Agrarflächen zu kämpfen, so Räpple.
Das bestätigt auch Martin Linser, Winzer und Ackerbauer aus Opfingen. Er vertritt den BLHV in der „BI Pro Landwirtschaft und Wald in Dietenbach“ und befürchtet, dass ein solches Verbot das Aus für viele landwirtschaftliche Betriebe in der Region sein könne: „Es wäre fatal, wenn wir Landwirte über Pachtverträge zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft gezwungen würden. Eine kurzfristige Umstellung wäre technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar.“ Außerdem trage auch die konventionelle Landwirtschaft zum Artenschutz bei, zum Beispiel, indem sie Blühstreifen anlegt oder durch den Einsatz von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung.
Auch die NABU-Gruppe Freiburg lehnt das Pflanzenschutzmittelverbot ab. Vielmehr wolle man auf den Dialog mit den Landwirten setzen, um den Umweltschutz zu fördern, erklärt der Naturschutzbund in seiner Stellungnahme. BLHV-Präsident Räpple empfiehlt dem Gemeinderat diesem Beispiel zu folgen: „Kommunen tragen die Verantwortung für ein verträgliches Miteinander. Das bedeutet auch, möglichst faire Wettbewerbsbedingungen für alle Landwirte zu schaffen.“
Ihr bbd
Am Dienstag, den 10. Juli, wird der Freiburger Gemeinderat über ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf stadteigenen Flächen abstimmen. Dazu äußert sich BLHV-Präsident Werner Räpple:
„Mit diesen Vorstößen wird ein diskriminierungsfreier Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen verhindert und konventionell und biologisch wirtschaftende Betriebe werden gegeneinander aufgebracht“. Es gebe keinen ersichtlichen Grund, den Pflanzenschutzmitteleinsatz über Pachtverträge zu regeln: „Die Zulassung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden umfassend von Gesetzen geregelt, welche wiederum in der Praxis umgesetzt und von der Verwal-tung kontrolliert werden.“ Der gute fachliche Pflanzenschutz sichere die Ernte und das sei die Grundlage für unsere Lebensmittelversorgung, erinnerte Räpple weiterhin.
Zudem sei die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe abhängig von einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Flächen, und insbesondere die Landwirte im Freiburger Umland hätten mit schwindenden Agrarflächen zu kämpfen, so Räpple.
Das bestätigt auch Martin Linser, Winzer und Ackerbauer aus Opfingen. Er vertritt den BLHV in der „BI Pro Landwirtschaft und Wald in Dietenbach“ und befürchtet, dass ein solches Verbot das Aus für viele landwirtschaftliche Betriebe in der Region sein könne: „Es wäre fatal, wenn wir Landwirte über Pachtverträge zur Umstellung auf biologische Landwirtschaft gezwungen würden. Eine kurzfristige Umstellung wäre technisch und wirtschaftlich nicht umsetzbar.“ Außerdem trage auch die konventionelle Landwirtschaft zum Artenschutz bei, zum Beispiel, indem sie Blühstreifen anlegt oder durch den Einsatz von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung.
Auch die NABU-Gruppe Freiburg lehnt das Pflanzenschutzmittelverbot ab. Vielmehr wolle man auf den Dialog mit den Landwirten setzen, um den Umweltschutz zu fördern, erklärt der Naturschutzbund in seiner Stellungnahme. BLHV-Präsident Räpple empfiehlt dem Gemeinderat diesem Beispiel zu folgen: „Kommunen tragen die Verantwortung für ein verträgliches Miteinander. Das bedeutet auch, möglichst faire Wettbewerbsbedingungen für alle Landwirte zu schaffen.“
Ihr bbd