Wirtschaft & Steuer

Bei Zahlungsansprüchen drängt’s

Landwirte haben bis Antragsschluss in der kommenden Woche nur noch wenige Tage Zeit, Zahlungsansprüche (ZA) an andere Landwirte wirksam für das Prämienjahr 2018 zu übertragen. Darauf weist der BLHV hin.

Sind in einem Betrieb in zwei aufeinander folgenden Jahren Zahlungsansprüche ungenutzt, werden diese in die Nationale Reserve eingezogen. Das verlangen die  EU-Regeln. Landwirte sollten deshalb überzählige ZA möglichst sofort an einen anderen aktiven Landwirt übertragen, der für 2018 noch Bedarf an ZA hat. Landwirte können mit einem Formular, das unter Tel. 0761/27133-221 erhältlich ist, gebührenfrei den BLHV mit der Vermittlung beauftragen.

Kontostand abfragen

Antragsteller erfahren den Stand des ZA-Kontos im Internet. Sowohl FIONA als auch die InVeKoS-Datenbank (ZID) geben dem Antragsteller eine Übersicht über die Nutzung seiner ZA in den Jahren 2016 und 2017. Konkret wird der Umfang der genutzten und ungenutzten ZA angegeben. Es wird auch angezeigt, ob ZA noch für das Jahr 2017 eingezogen werden. FIONA gibt unter Maßnahmen/DZ zudem exakt an, in welchem Umfang die aktuell aktivierte Fläche des Betriebes abweicht von den zur Verfügung stehenden ZA. Ist diese Differenz negativ, verfügt der Betrieb 2018 über weniger Fläche als ZA. Somit hat er in diesem Fall überzählige ZA, die er an andere Betriebe abgeben sollte.

Bis 15. Mai

Der Übernehmer von ZA kann die übertragenen ZA noch für das Prämienjahr 2018 aktivieren, wenn die privatrechtliche Übertragung, für die keine Schriftform erforderlich ist, bis zum 15. Mai erfolgt ist. Die offizielle Meldung der Übertragung an die ZID oder an die Landwirtschaftsämter durch Abgeber und Übernehmer muss bis spätestens 11. Juni abgeschlossen sein. Der Übernehmer sollte  darauf achten, dass in seinem Flurstücksverzeichnis in ausreichendem Umfang Zahlungsansprüche aktiviert sind.

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