Verbandsarbeit Natur & Umwelt Politik

Beharrlicher Einsatz in Sachen Insekten

Der BLHV ist seit vielen Monaten auf verschiedenen Ebenen aktiv, um beim Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung auf Lösungen zu drängen, die für Bauern praktikabel sind und ihnen buchstäblich „die Luft zum Atmen“ lassen. Nachfolgend eine Zwischenbilanz. 

Das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) wurde im September 2019 von Bundeskabinett beschlossen. Bis heute konnten sich die zuständigen Ministerien in Berlin, das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium, jedoch nicht darüber einigen, wie das Programm umgesetzt werden soll.

Heftige Einwände des Berufsstandes 
Heftige Einwände des landwirtschaftlichen Berufsstandes, der vor allem die Umsetzung über das Ordnungsrecht und fehlende gesellschaftliche Breite kritisierte, spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Insbesondere der BLHV hat sich über verschiedene Ebenen immer wieder zu Wort gemeldet, sei es in einem gemeinsamen Brief von zehn landwirtschaftlichen Verbänden an Bundestagsabgeordnete, bei verschiedenen Vor-Ort-Terminen, organisiert von BLHV-Kreisverbänden oder über den Deutschen Bauernverband in Berlin. In seinen Stellungnahmen hob der BLHV immer seine Kernforderung nach einer Länderöffnungsklausel hervor. Denn mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz habe man in Baden-Württemberg bereits eine Strategie zum Erhalt der Artenvielfalt beschlossen, die nicht nur vom Berufsstand, sondern auch vom den Naturschutzverbänden mitgetragen werde. Außerdem greife dieser „Baden-Württembergische Weg“ nicht nur Maßnahmen auf, die die Landwirtschaft betreffen, sondern ziele auch konkret auf Schottergärten, Lichtverschmutzung und vor allem auf den Dialog aller Beteiligten, wie zum Beispiel mit dem neu gegründeten Kulturlandschaftsbeirat.

Besser sind freiwillige Förderansätze 
Weiterhin setzten landwirtschaftliche Maßnahmen vor allem auf freiwillige Förderansätze und Investitionshilfen statt auf Auflagen und Verbote. Für den BLHV ging es also vor allem darum, den Baden-Württembergischen Weg zu schützen vor den Maßnahmen des API, in denen man viele Parallelen zum Volksbegehren ProBiene findet. Eine der ersten Maßnahmen von Verbandspräsident Werner Räpple war daher ein Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, in dem er ihn um Unterstützung bei der Forderung nach einer Länderöffnungsklausel bat. Kretschmanns Antwort war eindeutig, auch er lehnte die Umsetzungsvorschläge des API ab.

BLHV setzt auf Länderöffnungsklausel 
„Die Maßnahmen werden zu steigenden Kosten in der Landwirtschaft führen und gehen weit über das Anforderungsprofil des Biodiversitätsstärkungsgesetzes des Landes hinaus“, so der Ministerpräsident in seiner Antwort Ende November 2019. Dass die Idee einer Länderöffnungsklausel mittlerweile auch ein ernstes Thema in Berlin ist, zeigt sich in der Antwort von Hans-Joachim Fuchtel, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), auf das baden-württembergische Verbändeschreiben. Fuchtel erklärt, dass das BMEL eine „Unberührbarkeitsklausel“ fordere, die schon existierende und dem Insektenschutz dienende Landesregelungen vor dem Bundesnaturschutzgesetz schützen solle. Der BLHV setzt nun darauf, dass das Umweltministerium auf diese Forderung eingeht und das eine solche Klausel insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Biotopschutz, dem Schutz von Streuobstwiesen und auch beim Verbot von biodiversitätsschädigenden Insektiziden sowie Herbiziden zum Einsatz kommt. Dass weitgreifende Pflanzenschutzmittelverbote für viele Betriebe in Südbaden zu erheblichen Einschränkungen führen würden, machten betroffene Landwirtinnen und Landwirte in  Vor-Ort-Gesprächen deutlich, zu denen man gezielt  Bundestagsabgeordnete der SPD einlud.

Gespräche vor Ort 
Im Dialog bekannten sich die Landwirte zum Artenschutz, aber auch dazu, dass sie ihre Kulturpflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen müssen. Für den BLHV ist klar: Wenn Betriebe aufgrund von Verboten in Schutzgebieten ihre Flächen nicht mehr bewirtschaften können, hat dies in erster Linie einen schädlichen Einfluss auf die Artenvielfalt. Neben unbürokratischen Ausnahmeregelungen müsse man daher auch grundsätzlich mit Augenmaß vorgehen. Augenmaß und klare Bestimmungen sind laut BLHV auch bei der Unterschutzstellung von artenreichem mesophilem Grünland dringend notwendig. Nach Einschätzung des Verbandes würde der aktuelle Entwurf große Grünlandgebiete unter strengen Schutz stellen und dies sei entschieden abzulehnen. Der beharrliche Einsatz des BLHV kann schlussendlich doch darauf hinführen, dass sich die Ministerien auf einen gangbaren Kompromiss einigen.

Elsner

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