Bei der Förderung wolfsabweisender Zäune wurde bisher von „Abkalbe- beziehungsweise Abfohlweiden“ gesprochen. Da diese Begriffe Kälber bis zu sechs Monaten und keine Jungrinder beinhalten, wurde der Begriff kritisiert.
Seitens des Umweltministeriums in Stuttgart wurde nun auf Anregung des BLHV und weiterer Verbände die Beschreibung geändert und es heißt „Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von zwölf Monaten“. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden. Diese Weiden können gefördert werden, allerdings ist hier der Herdenschutz, anders als bei Ziegen und Schafen, nicht verpflichtend für eine Entschädigung von einem Nutztierriss. Nimmt ein Landwirt die Förderung auch für den Bereich Rinderhaltung in Anspruch, muss er die geförderten Flächen auch wolfssicher einzäunen. Unterlässt er dies, bekäme er einen Riss nicht ersetzt.
Jennifer Shuler
Bei der Förderung wolfsabweisender Zäune wurde bisher von „Abkalbe- beziehungsweise Abfohlweiden“ gesprochen. Da diese Begriffe Kälber bis zu sechs Monaten und keine Jungrinder beinhalten, wurde der Begriff kritisiert.
Seitens des Umweltministeriums in Stuttgart wurde nun auf Anregung des BLHV und weiterer Verbände die Beschreibung geändert und es heißt „Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von zwölf Monaten“. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden. Diese Weiden können gefördert werden, allerdings ist hier der Herdenschutz, anders als bei Ziegen und Schafen, nicht verpflichtend für eine Entschädigung von einem Nutztierriss. Nimmt ein Landwirt die Förderung auch für den Bereich Rinderhaltung in Anspruch, muss er die geförderten Flächen auch wolfssicher einzäunen. Unterlässt er dies, bekäme er einen Riss nicht ersetzt.
Jennifer Shuler