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Bald wird gewählt: Was man dazu wissen muss

Urnengang Im Herbst – 2024 finden wieder Wahlen im BLHV statt.  Die Wahltermine für die einzelnen Kreise werden  jeweils vier Wochen vorab in der BBZ bekanntgegeben, inklusive Tagesordnung und Wahlvorschlägen. Am 17. Dezember wird auch das Präsidium des Verbandes neu gewählt.

Alle drei Jahre werden die Kreisvorsitzenden und weiteren Mitglieder des Kreisvorstands im BLHV neu gewählt. Es gibt einige Ausnahmen, die einen anderen Rhythmus haben, aber in den meisten Kreisen wird 2024 gewählt. Die neue Verbandssatzung 2021 hat das bisherige Delegiertensystem in den Kreisverbänden aufgehoben.

Jedes Mitglied kann wählen

Jedes Mitglied eines BLHV-Kreisverbands kann an der Kreisversammlung teilnehmen und wählen.

Mit der Satzungsreform und der Wahlordnung hat der BLHV seit 2021 neue Möglichkeiten der Beteiligung geschaffen. Ein bedeutendes Element ist die Besetzung des Landesvorstandes, der um alle Kreisvorsitzenden erweitert wurde, was für noch mehr Mitsprache und Informationsfluss von der Basis aus sorgt. Im Landesvorstand werden wichtige agrarpolitische Beschlüsse diskutiert und gefasst. Die vielfältige Besetzung des Gremiums sorgt dafür, dass alle Bereiche des Verbandsgebietes repräsentiert und gehört werden.

Kreisvorsitzende haben Schlüsselfunktion

Den Kreisvorsitzenden kommt somit eine  Schlüsselfunktion zu: Sie vertreten den landwirtschaftlichen Berufsstand auf Kreisebene und zugleich über ihre Funktion als Vorstandsmitglied gegenüber der Gesellschaft und Politik auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.

Weitere Mitglieder des Landesvorstands sind die Vorsitzenden von Landfrauenverband und Bund Badischer Landjugend (BBL), beziehungsweise beim BBL auch ein Stellvertreter, sowie bis zu vier Vertreter der Vorstände der Junglandwirtegruppen im BBL. 

Präsidiumswahl am 17. Dezember

Neben den Kreisvorstandswahlen steht im BLHV in diesem Jahr am 17. Dezember noch ein weiteres großes Wahlereignis bevor: Die Wahl des BLHV-Präsidiums, dem alle administrativen, finanziellen und personellen Aufgaben des Verbandes obliegen. Die Kandidaten für die Präsidiumswahl werden im Oktober bekanntgegeben.

Das Präsidium wird vom Wahlausschuss des BLHV gewählt:  Neben dem amtierenden Präsidium und den weiteren Mitgliedern des Landesvorstands entsendet jeder Kreisverband zusätzlich zum Kreisvorsitzenden (bei Vorstandsteams zusätzlich zum Vorstandssprecher) ein weiteres Mitglied des Kreisvorstands als Delegierten in den Wahlausschuss. Weiteres Mitglied ist der Vorsitzende der Landsenioren. So wird der Wahlausschuss auf eine breitere Basis gehoben.  Das verdeutlicht nochmals, wie wichtig die neue Rolle der Kreisvorstände im BLHV durch die Satzungsreform geworden ist. Denn sie sind  nicht nur über den Kreisvorsitzenden im Wahlausschuss vertreten, sondern können über einen weiteren Delegierten aus dem Kreisvorstand bei der Wahl des neuen Präsidenten mitentscheiden.

Kreisvorstandswahlen nach der neuen Satzung

  1. Zuständigkeit: Für die Vorbereitung und Organisation der Wahlen ist auf Kreisebene der Kreisvorstand verantwortlich. Er kann die dafür notwendigen Aufgaben an die Bezirksgeschäftsstelle delegieren.
  2. Form- und fristgerechte Einladung: Die formelle Einladung erfolgt in der Badischen Bauern Zeitung (BBZ) unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen, gerechnet ab dem 24. August. Die Einladung in der BBZ enthält neben der Tagesordnung den Wahlvorschlag des amtierenden Kreisvorstandes und den Aufruf, weitere Kandidaten schriftlich vorzuschlagen. Die Bezirksgeschäftsstellen haben ein Muster für eine Einladung erhalten.
    Wählen dürfen alle Mitglieder des BLHV mit Wohn- oder Betriebssitz im Gebiet des Kreisverbandes. Weiterhin wählen dürfen der amtierende Kreisvorstand, die ständige Vertreterin der Landfrauen, die zwei ständigen Vertreter der Landjugend beziehungsweise deren Stellvertreter. Um möglichst viele Mitglieder des Kreisverbandes für die Kreisversammlung mit Wahlen zu interessieren, werden sie  zusätzlich über den vorhandenen E-Mail-Verteiler, die sozialen Medien und die regionale Presse über diese Kreisversammlung informiert.
  3. Wahlvorschläge der Mitglieder: Neben dem Wahlvorschlag des amtierenden Kreisvorstandes können aus der Mitte der Mitglieder Wahlvorschläge für den Kreisvorsitzenden, die Stellvertreter oder das Vorstandsteam schriftlich bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle eingereicht werden. Diese Vorschläge müssen spätestens zwei Wochen vor der Wahl dort eingehen und von mindestens fünf wahlberechtigten Mitgliedern der Kreisversammlung unterschrieben sein. Außerdem müssen sie die Zustimmung des Kandidaten zur Kandidatur enthalten. Keine Unterschriften sind erforderlich für den Wahlvorschlag des amtierenden Kreisvorstandes und bei Amtsinhabern, die erneut kandidieren. Wahlvorschläge für die Beisitzer, also auch für den Rechner und Schriftführer, können in der Versammlung selbst erfolgen. Wählbar sind grundsätzlich alle Mitglieder des Kreisverbands, die älter als 18 und jünger als 65 sind.
  4. Versammlungen mit Wahlen sind nicht öffentlich: Versammlungen mit Wahlen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Dazu kann man die Kreisversammlung in einen nicht öffentlichen Teil mit Wahlen und einen anschließenden öffentlichen Teil mit Gästen aus Politik und Verwaltung aufteilen. Wichtig: Im nicht öffentlichen Teil erfolgen vor den Wahlen der Rechenschaftsbericht und die Entlastung des Kreisvorstands. Personen, die selbst nicht Mitglied dieser Kreisversammlung sind, dürfen bei diesem nicht öffentlichen Teil nur anwesend sein, wenn die Versammlung ihre Zulassung mit der erforderlichen Mehrheit zuvor ausdrücklich beschließt. Ein solcher Beschluss ist im Protokoll festzuhalten. Ausgenommen sind Gäste, die der amtierende Kreisvorstand persönlich eingeladen hat, wie zum Beispiel Vertreter der Politik oder Verwaltung. Diese dürfen auch ohne vorherigen Beschluss der Wahlversammlung an dieser teilnehmen.
  5. Möglichkeit der Bevollmächtigung: Ist ein Mitglied bei der Kreisversammlung verhindert, kann es sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied der Kreisversammlung übertragen. Die schriftliche Vollmacht muss zu Beginn der Sitzung dem Wahlleiter vorgelegt werden. Die Vollmacht zur Vertretung kann auf der BLHV-Webseite heruntergeladen werden. Jedes anwesende Mitglied darf maximal eine Vollmacht haben. Die Kreisversammlung ist, wie auch die Ortsvereinsversammlung, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Es empfiehlt sich, vor Beginn der eigentlichen Wahlen mitzuteilen, wie viele stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
  6. Offene oder geheime Wahl? Die Wahlen zum Kreisvorstand werden nach der Wahlordnung im Regelfall geheim abgehalten. Auf Antrag kann die Versammlung beschließen, offen durch Handzeichen zu wählen, wie die Satzung dies hier zulässt, zum Beispiel bei der Wahl der Beisitzer im Kreisvorstand. Die Auszählung der Stimmen ist für alle anwesenden Mitglieder frei zugänglich.
  7. Ablauf der Wahlen: Zur Durchführung der Wahlen bestimmt die Versammlung auf Vorschlag der Sitzungsleitung, im Regelfall des amtierenden Kreisvorsitzenden, eine Wahlleitung aus mindestens drei Personen für die Dauer der Wahlhandlung. Gewählt wird in getrennten Wahlgängen. Und zwar in der Reihenfolge Kreisvorsitzender, stellvertretende Kreisvorsitzende, alternativ Mitglieder eines Vorstandsteams und Beisitzer. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Das heißt, diese werden von der Gesamtzahl der Stimmen abgezogen und von der verbleibenden Zahl wird dann die Mehrheit ermittelt.
    Bei Stimmengleichheit oder für den Fall, dass kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, findet eine Stichwahl statt zwischen den Bewerbern mit gleicher Stimmenzahl beziehungsweise zwischen den zwei Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen. Dabei ist der Bewerber gewählt, der von den gültig abgegebenen Stimmen die höchsten Stimmenzahlen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der oder die Gewählte muss gefragt werden, ob er oder sie die Wahl annimmt.
  8. Übergabe der Amtsgeschäfte: Nach Abschluss der Wahlhandlung werden die Amtsgeschäfte vom alten an den neuen Vorstand übergeben. Der neue Vorstand leitet dann auch den anschließenden öffentlichen Teil der Kreisversammlung. Das Vorstandsteam bestimmt noch einen Sprecher, der es in den Gremien des BLHV vertritt.

Eine Übersicht der Kreisversammlungen gibt es hier.

Anlaufstelle für weitere Fragen zum Ablauf der Wahlen ist die jeweilige BLHV-Bezirksgeschäftsstelle.

Jennifer Shuler