Vorsicht: Fruchtwechsel wirkt zurück
Der geplante GLÖZ-Fruchtwechsel (GLÖZ: „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) wird 2023 ohne Übergangszeit sofort angewendet. Das…
Der geplante GLÖZ-Fruchtwechsel (GLÖZ: „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) wird 2023 ohne Übergangszeit sofort angewendet. Das…
Unser Referent Hubert God beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die neuen GLÖZ-Brachen. Welche Brachen sind betroffen? Greening und Cross Compliance gehen ab…
Nutzen Sie die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Georg-August Universität Göttingen IhreMeinung zu dem Thema Genome Editing abzugeben.Die Umfrage ist am PC, Tablet…
In der Vorstandssitzung des BLHV am 28. Oktober in Denzlingen stellte das BLHV-Präsidium den Wahlvorschlag für die Präsidiumswahlen am 10. Dezember vor. Die…
Erhalt der Schöpfung und Wertschätzung von Ernte und Nahrungsmitteln ist sicher ein gemeinsames Anliegen der Kirchen und der Landwirtschaft. Wir werden einig sein in der Aussage, dass Bauer und Bäuerin mit Familie gut von ihrer Arbeit, ihren Produkten, ihrer Ernte leben können. Die Fragen sind immer wieder: Wie können die Ziele erreicht werden? Wie können Zielkonflikte aufgelöst werden? Angefangen bei der Tierhaltung: Mehr Tierwohl ist oft in alten Ställen nicht umsetzbar, es braucht massive Investitionen, die mit den derzeitigen Preisen für Milch, Kälber und Schweine nicht finanzierbar sind.
Am Dienstag 03.August um 20:00 Uhr bietet der BLHV eine Onlineveranstaltung zum Thema „Drahtwurmbekämpfung im Maisanbau“ an.
Noch immer erreichen uns schockierende Bilder aus den deutschen Katastrophengebieten. Sie wirken nun umso schockierender, weil erst nach und nach das tatsächliche Ausmaß der Zerstörung sichtbar wird.
Flutkatastrophe der vergangenen Woche. Der Deutsche Bauernverband hat ein Spendenkonto eingerichtet.
Ab 01.01.2022 dürfen Sie die Umsatzsteuerpauschalierung nur noch dann anwenden, wenn Ihr Umsatz im jeweiligen Vorjahr unter 600.000 € lag.
Sobald die ersten Früchte auf den Feldern reif sind, werden vielerorts Personen beobachtet die ungefragt Obst und Gemüse ernten. Der Volksmund bezeichnet dies gerne verharmlosend als Mundraub. Tatsächlich handelt es sich hierbei um Diebstahl und damit um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch, erklärt der BLHV.