Alles unter einem Dach: YouTube und Podcast
V und der BLHV-Podcast werden in „wirlandwirten“ integriert, die gemeinsame Plattform von BBZ und BLHV für alle, die Landwirtschaft leben.
3G am Arbeitsplatz was heißt das? (auch für Ausbildungsbetriebe)
Ab Mittwoch gilt die 3-G-Regel auch am Arbeitsplatz. Doch was bedeutet das für meinen (Ausbildungs-)Betrieb? Die folgenden Informationen sind als Zwischenstand am 22.11.2021 zusammen getragen worden.
Den KDL unbedingt erhalten
Der BLHV erörterte jüngst mit Pfarrer Peter Schock und Rolf Brauch vom Kirchlichen Dienst auf dem Lande (KDL) unter anderem die Sicherung der…
GAP-Fruchtwechsel unklar
Die Umsetzung der GAP in Deutschland bleibt im Unklaren. Das Bundeskabinett der bisherigen Bundesregierung hat sich zum Bedauern des DBV in seiner letzten…
Wenn die Stromvergütung nicht kommt
Wenn die Einspeisevergütung für die PV-Anlage oder Biogasanlage plötzlich nicht mehr überwiesen wird, sollten Anlagenbetreiber prüfen, ob sie ihrer Meldepflicht im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur nachgekommen sind.
Ortsvereinsversammlungen in Corona-Zeiten
svereinsversammlungen des BLHV momentan durchgeführt werden? Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind Gremienveranstaltungen von juristischen Personen weiterhin zulässig. Dazu zählen auch Ortsvereinsversammlungen.
Corona: neue steuerliche Erleichterungen für Betriebe
Der Bundestag hat kürzlich beschlossen: Für künftige Investitionen, für die der Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Anspruch genommen wurde, gibt es ein weiteres Jahr Zeit.
Dein erster Tag – endlich online!
Fast 22 Monate sind seit dem Erstkontakt bis zum fertigen Produkt vergangen. Nun können Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland den Ausbildungsberuf zur…
Umsatzsteuerpauschalisierung: 1 Prozent weniger ab 2022?
Kurz vor Drucklegung der Steuerinformation hat die Bundesregierung einen Knaller losgelassen: Sie plant, den Pauschalsteuersatz für die Umsatzsteuerpauschalierung von 10,7 % auf 9,6 % zu senken.
Sperrfrist in vielen Landkreisen 2 Wochen verschoben
Die meisten Landratsämter haben die Sperrfrist für die Aufbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern um zwei Wochen verschoben. Im Details unterscheiden sich die jeweiligen Ausnahmen. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des jeweiligen Landratsamtes ersichtlich.