Kommentar: Gutes Bio, schlechtes Bio
Der Großteil der Bio-Lebensmittel geht mittlerweile bei Discountern wie Aldi, Lidl und Co. über die Ladentheke. Das kommt eigentlich nicht unerwartet, da diese Einzelhändler den Lebensmittelmarkt schlichtweg dominieren.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Der BLHV unterstützt Sie mit der „Landwirtschaftlichen Buchstelle“ umfassend in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Online-Marketing
Am 15. und 16. November veranstaltet die Zypresse Verlags GmbH die zweiten Freiburger Webdays, eine Konferenz für Online-Marketing, speziell für mittelständische Unternehmen in Südbaden.
Ackerstatus im Gewässerrand
Das Land will jetzt in einem neuen Merkblatt näher darüber informieren, wie die Begrenzung der ackerbaulichen Nutzung im Gewässerrandstreifen umgesetzt werden soll. Der BLHV hatte dies bereits im Juli angeregt.
Appell für den vierten Weg
Baden-Württemberg soll sich für die Fristverlängerung beim Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration einsetzen, fordern die beiden Bauernverbände.
BLHV fordert unbürokratische Hilfe
Die staatlichen Dürrebeihilfen müssen ohne hohe bürokratische Hürden bei den betroffenen Betrieben ankommen, fordert der BLHV.
Kommentar: Keiner darf durchs Raster fallen
Schon wieder werden den Landwirten Millionen von Euro zugeschoben und das nur, weil es ein paar Monate nicht richtig geregnet hat. Solche Gedanken werden dem ein oder anderen Normalbürger durch den Kopf gehen, wenn er die Diskussionen um die Dürrehilfen verfolgt.
Mehr Zeit für vierten Weg
Der BLHV unterstützt den Deutschen Bauernverband in seiner Kritik am Agrarausschuss des Bundesrats. In diesem gab es am Montag keine Mehrheit für eine Fristverlängerung in Sachen Ferkelkastration.
Soziales
In jeder BLHV-Geschäftsstelle gibt es eine SVLFG-Beratung für alle Fragen rund um das Thema Sozialversicherung.
Kommentar: Milchsonderbeihilfe verweigert
Anfang des Jahres 2017 konnten Milcherzeuger die Milchsonderbeihilfe beantragen, wenn sie sich verpflichteten, die Kuhmilchanlieferungen im Beibehaltungszeitraum gegenüber dem Bezugszeitraum nicht zu steigern.