Angela Gerold

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SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“ ohne Antrag

Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind. Die Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ sollen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden.