Auf Nachfrage bestätigte das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR) dem BLHV, dass die Bewilligungsrunden zur Auszahlung der FAKT-Gelder aus dem Jahr 2024 angelaufen sind. Voraussetzung für die Bewilligungsfähigkeit der Anträge ist, dass diese dem Amt fehlerfrei vorliegen, so das MLR.
Die Mitarbeiter der unteren Landwirtschaftsbehörden arbeiten derzeit fehlerbehaftete Anträge stetig ab. Durch die parallel laufende Antragstellung des Gemeinsamen Antrags 2025 sind auf den Ämtern jedoch Kapazitäten gebunden. Nachfragen zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrags sollten daher im Interesse der Arbeitseffizienz auf das Nötigste reduziert werden, erklärte das Ministerium gegenüber dem Verband.
Patrik Heizmann
Auf Nachfrage bestätigte das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MLR) dem BLHV, dass die Bewilligungsrunden zur Auszahlung der FAKT-Gelder aus dem Jahr 2024 angelaufen sind. Voraussetzung für die Bewilligungsfähigkeit der Anträge ist, dass diese dem Amt fehlerfrei vorliegen, so das MLR.
Die Mitarbeiter der unteren Landwirtschaftsbehörden arbeiten derzeit fehlerbehaftete Anträge stetig ab. Durch die parallel laufende Antragstellung des Gemeinsamen Antrags 2025 sind auf den Ämtern jedoch Kapazitäten gebunden. Nachfragen zum Bearbeitungsstand des eigenen Antrags sollten daher im Interesse der Arbeitseffizienz auf das Nötigste reduziert werden, erklärte das Ministerium gegenüber dem Verband.
Patrik Heizmann