Rumänien und Slowakei sind seit dem 23. Mai 2021 vom RKI nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Damit entfallen für Anreisende von dort die bundesrechtlichen Vorgaben, die für Einreisende aus Risikogebieten gelten.
Es entfallen also die Einreiseanmeldung (auf www.einreiseanmeldung.de), die Testpflicht (nur die bundesrechtliche, außerdem kein Wegfall bei Fluganreise!) und die Quarantänepflicht für einreisende Personen, vorausgesetzt, dass sie auch auf dem Transit durch Risikoländer keinen Zwischenaufenthalt eingelegt haben. Auch die Anmeldung vor Arbeitsaufnahme auf der Gemeinde entfällt.
ABER ACHTUNG, DIESE BEREITS VORHANDENEN LANDESREGELN VON BW (§ 18 Landes-Corona-VO) GELTEN WEITER:
ALLE Beschäftigten (nicht nur Saison-AK!) in landwirtschaftlichen Betrieben, einschließlich Sonderkulturbetrieben, mit mehr als 10 Saisonkräften, im Zeitraum des Einsatzes von Saisonarbeitskräften, haben sich vor ihrer erstmaligen Tätigkeitsaufnahme einem COVID-19-Schnelltest in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen. Des Weiteren müssen diese Betriebe mit mehr als 10 SAK ein Hygienekonzept bei dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Beschäftigte sind in einer ihnen verständlichen Sprache umfassend zu unterweisen, Informationsweitergaben und Unterweisungen müssen vor dem ersten Tätigkeitsbeginn, danach mindestens quartalsweise und bei Neuerungen unverzüglich schriftlich und mündlich erfolgen und dokumentiert werden, und es muss die Ausstattung aller Beschäftigen mit persönlicher Schutzausrüstung und eine Unterweisung über deren richtige Anwendung erfolgen.
Es ist also zumeist nach wie vor empfehlenswert, sich vor der Abreise einem Coronatest zu unterziehen und nur bei vorliegendem negativem Ergebnis die Reise anzutreten. Dadurch vermeidet man das Risiko, dass es bei einem Test nach der Ankunft Überraschungen gibt und eventuell Schwierigkeiten in den Transitländern.
Polen, Ungarn, Bulgarien, Slowenien, die Balkanländer u.a. gelten aber weiterhin als Risikogebiet.
Polen und Ungarn sind seit dem 9. Mai 2021 nicht mehr als Hochinzidenzgebiete aber immer noch als Risikogebiete eingestuft. Seit dem 16. Mai 2021 gilt auch die Ukraine nur noch als Risikogebiet. Georgien ist aber seit dem 9. Mai 2021 zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft.
Die Gebietseinstufungen des Robert-Koch-Instituts finden sich hier: (RKI): https://www.rki.de/risikogebiete
Informationen zur Testung:
Zum Testen im betrieblichen Umfeld siehe das Info des Sozialministeriums BW (inkl. Muster einer Bescheinigung): hier klicken.
Als Testnachweis gilt ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind, die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt und im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt.
Zur Testung schulen lassen kann man sich z.B. hier online bei den Johannitern:
https://www.johanniter.de/dienste-leistungen/angebote-fuer-privatpersonen/lokale-angebote/dienstleistung/antigen-schulungen-covid-online-kurs-12103/
Rückreiseinformationen
Rumänien
Deutschland ist in Rumänien aktuell (Stand 21. Mai 2021) als sog. „gelbe Zone “ eingestuft. Reisende, die aus einem Land der gelben Zone nach Rumänien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist.
Keine Quarantänepflicht besteht für Personen, die bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, gegen das Coronavirus geimpft sind und bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist (Nachweis erforderlich!).
Polen
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind u.a. Personen, die bei Einreise einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (eine spätere Freitestung ist ebenfalls möglich), eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können, innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben.
Informationen zur Impfung für Landwirte und SAK und weitere Aktuelle Infos immer unter:
Coronavirus – BHLV (blhv.de)
Quelle: DBV/BLHV
Rumänien und Slowakei sind seit dem 23. Mai 2021 vom RKI nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Damit entfallen für Anreisende von dort die bundesrechtlichen Vorgaben, die für Einreisende aus Risikogebieten gelten.
Es entfallen also die Einreiseanmeldung (auf www.einreiseanmeldung.de), die Testpflicht (nur die bundesrechtliche, außerdem kein Wegfall bei Fluganreise!) und die Quarantänepflicht für einreisende Personen, vorausgesetzt, dass sie auch auf dem Transit durch Risikoländer keinen Zwischenaufenthalt eingelegt haben. Auch die Anmeldung vor Arbeitsaufnahme auf der Gemeinde entfällt.
ABER ACHTUNG, DIESE BEREITS VORHANDENEN LANDESREGELN VON BW (§ 18 Landes-Corona-VO) GELTEN WEITER:
ALLE Beschäftigten (nicht nur Saison-AK!) in landwirtschaftlichen Betrieben, einschließlich Sonderkulturbetrieben, mit mehr als 10 Saisonkräften, im Zeitraum des Einsatzes von Saisonarbeitskräften, haben sich vor ihrer erstmaligen Tätigkeitsaufnahme einem COVID-19-Schnelltest in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen. Des Weiteren müssen diese Betriebe mit mehr als 10 SAK ein Hygienekonzept bei dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Beschäftigte sind in einer ihnen verständlichen Sprache umfassend zu unterweisen, Informationsweitergaben und Unterweisungen müssen vor dem ersten Tätigkeitsbeginn, danach mindestens quartalsweise und bei Neuerungen unverzüglich schriftlich und mündlich erfolgen und dokumentiert werden, und es muss die Ausstattung aller Beschäftigen mit persönlicher Schutzausrüstung und eine Unterweisung über deren richtige Anwendung erfolgen.
Es ist also zumeist nach wie vor empfehlenswert, sich vor der Abreise einem Coronatest zu unterziehen und nur bei vorliegendem negativem Ergebnis die Reise anzutreten. Dadurch vermeidet man das Risiko, dass es bei einem Test nach der Ankunft Überraschungen gibt und eventuell Schwierigkeiten in den Transitländern.
Polen, Ungarn, Bulgarien, Slowenien, die Balkanländer u.a. gelten aber weiterhin als Risikogebiet.
Polen und Ungarn sind seit dem 9. Mai 2021 nicht mehr als Hochinzidenzgebiete aber immer noch als Risikogebiete eingestuft. Seit dem 16. Mai 2021 gilt auch die Ukraine nur noch als Risikogebiet. Georgien ist aber seit dem 9. Mai 2021 zum Hochinzidenzgebiet hochgestuft.
Die Gebietseinstufungen des Robert-Koch-Instituts finden sich hier: (RKI): https://www.rki.de/risikogebiete
Informationen zur Testung:
Zum Testen im betrieblichen Umfeld siehe das Info des Sozialministeriums BW (inkl. Muster einer Bescheinigung): hier klicken.
Als Testnachweis gilt ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind, die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt und im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt.
Zur Testung schulen lassen kann man sich z.B. hier online bei den Johannitern:
https://www.johanniter.de/dienste-leistungen/angebote-fuer-privatpersonen/lokale-angebote/dienstleistung/antigen-schulungen-covid-online-kurs-12103/
Rückreiseinformationen
Rumänien
Deutschland ist in Rumänien aktuell (Stand 21. Mai 2021) als sog. „gelbe Zone “ eingestuft. Reisende, die aus einem Land der gelben Zone nach Rumänien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist.
Keine Quarantänepflicht besteht für Personen, die bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, gegen das Coronavirus geimpft sind und bei denen die zweite Impfdosis mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist (Nachweis erforderlich!).
Polen
Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind u.a. Personen, die bei Einreise einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf (eine spätere Freitestung ist ebenfalls möglich), eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können, innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben.
Informationen zur Impfung für Landwirte und SAK und weitere Aktuelle Infos immer unter:
Coronavirus – BHLV (blhv.de)
Quelle: DBV/BLHV