Transit durch Ungarn für SAK aus Rumänien verschärft, aber möglich
Das ungarische Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit hat am 12. Juli 2020 eine Klassifizierung der Einreise-Staaten veröffentlicht. Die Staaten werden in drei Kategorien (grün, gelb und rot) unterteilt. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Regeln für die Einreise nach Ungarn. Aus Ländern der grünen Kategorie, zu der u.a. Deutschland, Österreich, Polen, Tschechische Republik zählen, ist eine Einreise nach Ungarn gestattet. Einreisebeschränkungen bestehen hingegen für Einreisen aus Ländern der gelben (u.a. Rumänien, Bulgarien, Russische Föderation, Serbien) und roten Kategorie (u.a. Ukraine, Weißrussland, Kosovo, Moldawien, Bosnien und Herzegowina). Danach sind Einreisen nach Ungarn aus Ländern der roten Kategorie grds. nicht möglich, bei Einreisen aus Ländern der gelben Kategorie (Rumänien) ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Eine Durchreise ist aber nach einer Sondervorschrift für Reisende aus Rumänien, der Ukraine oder Bulgarien, möglich. Bereits am 4. Juli 2020 wurde wieder ein sogenannter humanitärer Korridor für Durchreisende eingerichtet. Nur an den vorgegebenen Grenzübergängen bzw. auf den vorgegebenen Routen ist ein Transit gestattet. Diese werden vom nationalen Polizeichef festgelegt und sind auf der offiziellen Internetseite der ungarischen Polizei veröffentlicht:
http://www.police.hu/en/content/humanitarian-corridor
Die Transitroute darf nicht verlassen werden und es dürfen nur die ausgewiesenen Grenzübergänge, Tankstellen und Autobahnparkplätze benutzt werden. Die Ausreise aus Ungarn muss mit einer möglichst unverzüglichen Durchreise innerhalb von max. 24 Stunden erfolgen.
Nach Auskunft der Botschaft von Ungarn muss man sich bei Einreise aus einem „gelben“ Land einer Gesundheitsüberprüfung unterziehen, z.B. Temperaturkontrolle. Es darf kein Verdacht auf eine Corona-Infektion bestehen.
Die Einhaltung der Vorschriften kann von der Polizei und den ungarischen Streitkräften bei der Einreise sowie jederzeit überall im Staatsgebiet kontrolliert werden.
Wichtig: Ein Grenzübertritt zur Durchreise wird nur gestattet, wenn ein Nachweis über den Reisezweck und das Zielland vorgelegt wird. Die Saisonkräfte sollten deshalb insbesondere stets den Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber, zumindest in Kopie, mitführen.
Transit durch Österreich ebenfalls möglich
Aufgrund steigender Infektionszahlen in den osteuropäischen Staaten hat Österreich am 8. Juli 2020 nun auch für Bulgarien und Rumänien eine Reisewarnung ausgesprochen und die Einreisebedingungen verschärft. Eine Einreise aus den vorgenannten Staaten ist nur bei Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Anderenfalls oder wenn das ärztliche Zeugnis bei der Einreise älter als vier Tage ist, ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Allerdings gilt diese Regelung nicht für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp. Saisonkräfte aus Rumänien oder Bulgarien können damit weiterhin durch Österreich nach Deutschland reisen. Hierfür benötigen sie – um die Einreise zum Transit zu belegen – einen Nachweis über die geplante Beschäftigungsaufnahme in Deutschland (Arbeitsvertrag). Zudem sollte das ausgefüllte offizielle österreichische Formular zur Einreise/Durchreise, das in deutscher und englischer Sprache unten abrufbar ist, vorgelegt werden.
Für die Rückreise nach Rumänien oder Bulgarien belegen die Personalausweise den dortigen Wohnsitz und der Arbeitsvertrag die Herkunft aus Deutschland, so dass ein Transit durch Ungarn und Österreich gestattet ist.
Downloads:
Erklärung zur Einreise von SAK aus Rumänien deutsch
Erklärung zur Einreise von SAK aus Rumänien englisch
Transit durch Ungarn für SAK aus Rumänien verschärft, aber möglich
Das ungarische Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit hat am 12. Juli 2020 eine Klassifizierung der Einreise-Staaten veröffentlicht. Die Staaten werden in drei Kategorien (grün, gelb und rot) unterteilt. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Regeln für die Einreise nach Ungarn. Aus Ländern der grünen Kategorie, zu der u.a. Deutschland, Österreich, Polen, Tschechische Republik zählen, ist eine Einreise nach Ungarn gestattet. Einreisebeschränkungen bestehen hingegen für Einreisen aus Ländern der gelben (u.a. Rumänien, Bulgarien, Russische Föderation, Serbien) und roten Kategorie (u.a. Ukraine, Weißrussland, Kosovo, Moldawien, Bosnien und Herzegowina). Danach sind Einreisen nach Ungarn aus Ländern der roten Kategorie grds. nicht möglich, bei Einreisen aus Ländern der gelben Kategorie (Rumänien) ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Eine Durchreise ist aber nach einer Sondervorschrift für Reisende aus Rumänien, der Ukraine oder Bulgarien, möglich. Bereits am 4. Juli 2020 wurde wieder ein sogenannter humanitärer Korridor für Durchreisende eingerichtet. Nur an den vorgegebenen Grenzübergängen bzw. auf den vorgegebenen Routen ist ein Transit gestattet. Diese werden vom nationalen Polizeichef festgelegt und sind auf der offiziellen Internetseite der ungarischen Polizei veröffentlicht:
http://www.police.hu/en/content/humanitarian-corridor
Die Transitroute darf nicht verlassen werden und es dürfen nur die ausgewiesenen Grenzübergänge, Tankstellen und Autobahnparkplätze benutzt werden. Die Ausreise aus Ungarn muss mit einer möglichst unverzüglichen Durchreise innerhalb von max. 24 Stunden erfolgen.
Nach Auskunft der Botschaft von Ungarn muss man sich bei Einreise aus einem „gelben“ Land einer Gesundheitsüberprüfung unterziehen, z.B. Temperaturkontrolle. Es darf kein Verdacht auf eine Corona-Infektion bestehen.
Die Einhaltung der Vorschriften kann von der Polizei und den ungarischen Streitkräften bei der Einreise sowie jederzeit überall im Staatsgebiet kontrolliert werden.
Wichtig: Ein Grenzübertritt zur Durchreise wird nur gestattet, wenn ein Nachweis über den Reisezweck und das Zielland vorgelegt wird. Die Saisonkräfte sollten deshalb insbesondere stets den Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber, zumindest in Kopie, mitführen.
Transit durch Österreich ebenfalls möglich
Aufgrund steigender Infektionszahlen in den osteuropäischen Staaten hat Österreich am 8. Juli 2020 nun auch für Bulgarien und Rumänien eine Reisewarnung ausgesprochen und die Einreisebedingungen verschärft. Eine Einreise aus den vorgenannten Staaten ist nur bei Mitführen eines aktuellen Gesundheitszeugnisses möglich, das dem Reisenden einen negativen PCR-Test attestiert. Anderenfalls oder wenn das ärztliche Zeugnis bei der Einreise älter als vier Tage ist, ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Allerdings gilt diese Regelung nicht für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp. Saisonkräfte aus Rumänien oder Bulgarien können damit weiterhin durch Österreich nach Deutschland reisen. Hierfür benötigen sie – um die Einreise zum Transit zu belegen – einen Nachweis über die geplante Beschäftigungsaufnahme in Deutschland (Arbeitsvertrag). Zudem sollte das ausgefüllte offizielle österreichische Formular zur Einreise/Durchreise, das in deutscher und englischer Sprache unten abrufbar ist, vorgelegt werden.
Für die Rückreise nach Rumänien oder Bulgarien belegen die Personalausweise den dortigen Wohnsitz und der Arbeitsvertrag die Herkunft aus Deutschland, so dass ein Transit durch Ungarn und Österreich gestattet ist.
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Erklärung zur Einreise von SAK aus Rumänien englisch