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Abgeordnete informieren sich über den Volksantrag „Ländle leben lassen“

Im Frühjahr hatte ein Bündnis von  26 Umwelt- und Landwirtschaftsorganisationen 53000 Unterschriften für einen Volksantrag gegen den Flächenverbrauch beim Landtag eingereicht. Jetzt gab es dazu dort eine Anhörung.

In einer gemeinsamen Sitzung von fünf Landtagsausschüssen am 14. Juni hörten sich die Abgeordneten die Argumente der Initiatoren des Volksantrages und weiterer Fachleute an. Die Ausschüsse „Landesentwicklung und Wohnen“, „Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz“, „Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“, „Verkehr“ und „Wirtschaft, Arbeit und Tourismus“ wollten sich so im Vorfeld einer Landtagsentscheidung über den Volksantrag ein Bild machen, wie in der Fachwelt der Volksantrag beurteilt wird.

Den Flächenverbrauch rasch reduzieren Zentrales Anliegen des Volksantrages ist  die rasche Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 2,5ha/Tag und längerfristig auf Netto-Null, wie sie im Koalitionsvertrag bereits beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde. Erreicht werden soll dieses Ziel durch verbindliche Obergrenzen für die Ausweisung neuer Bebauungspläne.

Bündnissprecher Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes, betonte, dass die Schaffung von neuem Wohnraum und Gewerbeflächen auch dann möglich sei, wenn man mit Fläche sparsamer und effizienter umgehe. Handlungsbedarf bestehe dabei weniger in den Ballungsräumen als im ländlichen Raum, wo 80 Prozent des Flächenverbrauchs stattfänden.

Bauen in die Höhe und nicht in die Breite sei eine Strategie. Noch wichtiger sei es aber, die Potenziale im bebauten Bereich wie Baulücken und Leerstände zu mobilisieren. Engagierte Kommunen zeigen bereits heute, was möglich sei, seien aber leider noch nicht in der Mehrheit.

Marco Eberle, Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), ging insbesondere auf den Schutz der landwirtschaftlichen Flächen ein. Fruchtbare Erde müsse weiterhin für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bereitstehen und dürfe nicht weiter versiegelt werden. Dazu müssten endlich verbindliche Vorgaben zum Schutz der Böden erlassen werden. Diese seien notwendig, um eine regionale Lebensmittelproduktion und die Zukunft der heimischen Landwirtschaftsbetriebe gewährleisten zu können. Allein der durchschnittliche Flächenverlust der letzten zehn Jahre in Höhe von fünf Hektar pro Tag entspreche pro Woche der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes in Baden-Württemberg.

Eine konkrete Forderung des Bündnisses lautet, im neuen Landesplanungsgesetz das von der Regierungskoalition beschlossene Flächensparziel als „Ziel“ und nicht als „Grundsatz“ der Raumplanung festzusetzen. Ziele müssen umgesetzt werden, über Grundsätze kann man sich in der Abwägung hinwegsetzen. Daneben enthält der Volksantrag eine Reihe von weiteren Forderungen wie „Gewerbeflächenpools“ und den besonderen Schutz fruchtbarer Böden. Der Ausbau der Photovoltaik solle bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen wie beispielsweise Parkplätzen und großflächigen Flachdächern erfolgen.

Bei der Anhörung kamen auch die Kommunalverbände und verschiedene Fachleute zu Wort, von denen etliche den Volksantrag kritisch sahen. Allerdings bekannten sich alle zum Vorrang der Innenentwicklung, für die die Gemeinden freilich mehr Ressourcen und rechtliche Instrumente benötigen.

Hier sieht „Ländle leben lassen“ insbesondere den Bund in der Pflicht. Die Gemeinden brauchen mehr und praktikablere Instrumente, um erfolgreich Innenentwicklung betreiben zu können, so zum Beispiel eine „Innenentwicklungsmaßnahme“. Die vom Bundeskanzleramt betriebene geplante Änderung des
§ 246e im Baugesetzbuch, der Trabantensiedlungen auch fernab besiedelter Bereiche ermöglichen soll, würde den Flächenfraß noch verstärken und müsse umgehend aufgegeben werden.

BLHV-Präsident Bernhard Bolkart sieht in der Kritik der Kommunalverbände durchaus die Grundlage für einen Kompromiss.

Jedoch müsse jeder, der sich an einer Lösung beteilige, der Realität ins Auge blicken: Boden kann nicht vermehrt werden und ist zugleich die wichtigste Grundlage für unsere Lebensmittelproduktion. „Fünf Hektar Flächenverlust pro Tag können wir uns nicht mehr leisten“, betont Bolkart und fordert alle Beteiligten auf, sich dieser Verantwortung anzunehmen.

Der Landtag wird sich in den nächsten Wochen und Monaten weiter mit dem Thema beschäftigen und über den Volksantrag entscheiden. red/El