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BLHV wird wegen abgelehnter Zäune aktiv

In jüngerer Zeit wurden einige Anträge auf Wolfsprävention abgelehnt wegen fehlender Privilegierung (Bauen im Außenbereich). Der BLHV hat sich eingeschaltet.

Da mit solchen Ablehnungen das Ziel eines flächendeckenden Herdenschutzes in der Schaf- und Ziegenhaltung nicht erreicht werden kann, ist der BLHV mit dem Umweltministerium (UM) als oberster Naturschutzbehörde das Landes in Kontakt, meldet der Verband.  Denn ein zumindest ansatzweise flächendeckender Herdenschutz gehöre zu den Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung der Entnahme auffälliger Wölfe. Das UM teilt laut BLHV die Einschätzung der Sachlage und strebt demnach eine Lösung auf Landesebene an, sodass genehmigungspflichtige wolfsabweisende Zäune umgesetzt werden können. Das UM verweist gemäß Mitteilung des BLHV zugleich darauf, dass im Rahmen des Herdenschutzes eine Lösung über mobile Zäune in solchen Fällen angeboten werde. Bei Rissereignissen in solchen Konstellationen werde eine Erstattung aus Kulanzgründen geprüft, auch als Wertschätzung für das vergebliche Engagement des Tierhalters. Der BLHV stellt klar, dass mobile Zäune nicht bei allen Betrieben eine Lösung sein können, da der mit ihnen verbundene höhere Arbeitsaufwand nicht von jedem Betrieb geleistet werden könne.

Nödl

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