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Wenn die Stromvergütung nicht kommt

Wenn die Einspeisevergütung für die PV-Anlage oder Biogasanlage plötzlich nicht mehr überwiesen wird, sollten Anlagenbetreiber prüfen, ob sie ihrer Meldepflicht im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur nachgekommen sind.

Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher müssen im MaStR registriert sein. Ende Januar 2021 war die Übergangsfrist für Bestandsanlagen bereits abgelaufen. Bis Jahresende soll das Register endlich auf Vordermann gebracht sein. Das hat sich die Bundesnetzagentur vorgenommen. Wurde die Meldung versäumt, soll nun die Einspeisevergütung zurückgehalten werden („Fälligkeitsaufschub“). Immerhin sind die Gelder für Bestandsanlagen, die vor 1. Februar 2019 ans Netz gegangen sind, nicht verloren. Sie werden ausbezahlt, sobald der Netzbetreiber Kenntnis von der vollständigen MaStR-Meldung erhält. Hierüber hatte ein MaStR-Sondernewsletter bereits im Januar  informiert. Der Agrardienst Baden, Telefon 0761/27133–800, bietet BLHV-Mitgliedern an, den Meldevorgang in MaStR gegen ein Entgelt zu erledigen.

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