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Betriebe denken längerfristig

BLHV-Präsident Werner Räpple setzt sich in einem Brief  an die Stuttgarter Umweltministerin Thekla Walker für dauerhafte Perspektiven von Sonderkultur- und Weinbaubetrieben in Naturschutzgebieten ein.

Die einzelbetriebliche Betroffenheit der Betriebe durch das ab 1.1.2022 geltende Pestizidverbot in Naturschutzgebieten sei zwar sehr unterschiedlich, aber für einige Sonderkulturbetriebe weit überdurchschnittlich und wäre ohne ausreichende Ausnahmen schlichtweg existenzvernichtend, heißt es in dem Schreiben.

Räpple würdigt zum einen, dass die Verwaltung mit Hochdruck an der Umsetzung der Ausnahmen arbeite, die Bedürfnisse der Betriebe berücksichtigen. Er fordert zum anderen auch eine dauerhafte Perspektive für die betroffenen Betriebe ein. Eine Befristung der Ausnahmen auf fünf Jahre gebe gerade den existenzbetroffenen Betrieben mit Sonderkulturen, die auf langfristige Standzeit und Infrastruktur wie Unterstützungs-vorrichtungen, Hagelschutz und Beregnung angewiesen sind, keine ausreichende Investitions- und Planungssicherheit. Diese Anlagen würden auf eine Standzeit und Amortisationsdauer von weit mehr als fünf Jahren angelegt.

Es sei daher wünschenswert, betont Räpple in seinem Brief, dass die Betriebe auch durch ein klares politisches Bekenntnis der Landesregierung zu ihrer dauerhaften Existenzberechtigung und der Wichtigkeit ihres Umweltbeitrags in den Naturschutzgebieten in ihrem Investitionswillen bestärkt würden. Eine längerfristige Alternative könne laut Räpple auch darin bestehen, die betroffenen Flächen herauszunehmen oder die Gebiete zu Landschaftsschutzgebieten umzustufen.

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