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Impfung für Landwirte

Ab Montag, 17. Mai, kann in Arztpraxen mit allen Impfstoffen ohne Priorisierung geimpft werden. Ab diesem Zeitpunkt öffnet das Land außerdem die Terminvergabe in den Impfzentren für alle Menschen aus der dritten Priorität und damit auch für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa der Landwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel.

Vom heute, Montag, 17. Mai, an öffnet das Land BW die Vergabe von Impfterminen in den Impfzentren für  alle Menschen aus der dritten Priorität (nach § 4 der Corona-Impfverordnung des Bundes). Ab diesem Zeitpunkt können außerdem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selber, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können selbst entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht. Das ermöglicht ihnen mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe.