Das Bundeskabinett hat in vier Gesetzentwürfen schon einmal den Rahmen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU in Deutschland abgesteckt. Der BLHV-Vorstand hat sich mit möglichen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe befasst.
Noch ist nicht auf den Euro genau klar, wie die bundesweiten Direktzahlungen der Ersten Säule und die Zweite Säule im jeweiligen Bundesland aussehen werden. Noch im Juni müssen sich die Gremien der EU im Trilogverfahren zusammenraufen und Ergebnisse liefern. Das Bundeskabinett hat in vier Gesetzentwürfen schon einmal den Rahmen für die Umsetzung in Deutschland abgesteckt. Umweltleistungen werden künftig das absolute Schwergewicht ausmachen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schätzt den Anteil von Umweltleistungen der Ersten und Zweiten Säule zusammengenommen gar auf 57 Prozent der gesamten Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Agrarumwelt- und Klimaschutzprogramme können mit der Umschichtung von acht bis 15 Prozent aus der ersten in die zweite Säule finanziell deutlich besser ausgestattet werden als bisher bei Umschichtungen von 4,5 Prozent beziehungsweise zuletzt sechs Prozent. Dazuhin werden 25 Prozent des verbleibenden Geldes der Ersten Säule für Eco-Schemes („Öko-Regelungen“) verwendet.
Ökoregelungen ersetzen FAKT
Auf Drängen des Bundesumweltministeriums wurden die von den Agrarministern angedachten Eco-Scheme-Maßnahmen auf nunmehr sieben Maßnahmen erweitert. Aufgrund der prämienrechtlichen Vorgabe aus Brüssel, dass die gleichen Maßnahmen nicht in der Zweiten Säule angeboten werden dürfen, wird Baden-Württemberg im FAKT-Programm einige gewichtige Maßnahmen nicht mehr anbieten dürfen. Zwölf Prozent der ersten Säule statt bisher sieben Prozent werden für die Umverteilung auf die ersten 60 Hektare verwendet. Das hilft der Landwirtschaft mit kleinen Betriebsstrukturen, geht aber letztlich zu Lasten der Betriebsprämie. Weitere zwei Prozent statt bisher ein Prozent werden für Junglandwirtezuschlag bis 120 Hektare reserviert. Und weitere zwei Prozent gehen in die neue gekoppelte Kopfprämie für Mutterkühe, Schafe und Ziegen.
Diese sieben Eco-Scheme-Maßnahmen will Deutschland anbieten. Die entsprechenden Maßnahmen können dann nicht mehr im FAKT-Programm stehen.
Zusätzliche nichtproduktive Flächen auf Acker, Blühstreifen, Altgrasstreifen
Kulturvielfalt mit mindestens fünf Acker-Kulturen, davon mindestens zehn Prozent Leguminosen
Extensivierung von Dauergrünland im Gesamtbetrieb mit Viehbesatzobergrenze und Verzicht auf PSM und Mineraldünger
Beibehaltung von Agroforst auf Acker
Extensives Grünland mit vier Kennarten
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf Acker und in Dauerkulturen
Bestimmte Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten
Betriebsprämie abgesenkt
In offiziellen Darstellungen war es üblich, die Basisprämie in Verbindung mit der Greeningprämie darzustellen. Die Greeningauflagen werden in Form der Konditionalität zur Grundvoraussetzung der Betriebsprämie. Ackerbauern müssen drei Prozent ihrer betrieblichen Ackerfläche in Form von Brache oder Landschaftselementen deklarieren als „nichtproduktive Flächen“. Europa wird diese Anforderung voraussichtlich noch weiter erhöhen. Solchem Anstieg der Anforderungen steht keine Erhöhung, sondern eine Streichung der bisherigen Greeningprämie von rund 85 Euro/ha gegenüber. Zudem wird die Betriebsprämie von bisher 173 Euro/ha auf künftig etwa 150 Euro/ha abgesenkt. In Verbindung mit dem Wegfall der Greeningprämie ergibt sich zusammen ein Minus von rund 110 Euro. Für den Fall, dass Eco-Scheme-Maßnahmen stärker als vermutet beantragt werden, kann Deutschland am jeweiligen Jahresende die Prämien für die Eco-Schemes, aber auch die Betriebsprämie um weitere zehn Prozent senken. All diese Dinge sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Änderungsanträge noch möglich
Bundestagsabgeordnete können im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wochen noch Änderungsanträge einbringen. Zusätzlich wird auch der EU-Trilog noch Änderungen bedingen. Anhand der einfachen Rechenbeispiele unten wird jedoch schnell deutlich, wo die Reise hingehen wird. Prämienzuschläge können je nach individueller Situation den einkommensmindernden Effekt dämpfen. Nur in wenigen günstigen Konstellationen wird das Prämienniveau gehalten. Landwirte in ganz Deutschland werden sich bemühen, national angebotene Eco-Schemes oder Agrarumweltmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes auszuwählen. Der BLHV-Vorstand hat in seiner Sitzung das Anliegen betont, in Baden-Württemberg die Zweite Säule so zu gestalten, dass die Umschichtungsmittel für gesellschaftlich gewünschte Leistungen tatsächlich bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen und mit einer Anreizkomponente versehen werden. Landwirte benötigen Klarheit, mit welcher Prämienhöhe sie rechnen können. Planungssicherheit könnte mit einer fest kalkulierbaren Eco-Scheme-Pauschale je Betrieb erreicht werden. Der BLHV hat Maßnahmenvorschläge für die Zweite Säule eingebracht.
Das Bundeskabinett hat in vier Gesetzentwürfen schon einmal den Rahmen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU in Deutschland abgesteckt. Der BLHV-Vorstand hat sich mit möglichen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe befasst.
Noch ist nicht auf den Euro genau klar, wie die bundesweiten Direktzahlungen der Ersten Säule und die Zweite Säule im jeweiligen Bundesland aussehen werden. Noch im Juni müssen sich die Gremien der EU im Trilogverfahren zusammenraufen und Ergebnisse liefern. Das Bundeskabinett hat in vier Gesetzentwürfen schon einmal den Rahmen für die Umsetzung in Deutschland abgesteckt. Umweltleistungen werden künftig das absolute Schwergewicht ausmachen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schätzt den Anteil von Umweltleistungen der Ersten und Zweiten Säule zusammengenommen gar auf 57 Prozent der gesamten Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Agrarumwelt- und Klimaschutzprogramme können mit der Umschichtung von acht bis 15 Prozent aus der ersten in die zweite Säule finanziell deutlich besser ausgestattet werden als bisher bei Umschichtungen von 4,5 Prozent beziehungsweise zuletzt sechs Prozent. Dazuhin werden 25 Prozent des verbleibenden Geldes der Ersten Säule für Eco-Schemes („Öko-Regelungen“) verwendet.
Ökoregelungen ersetzen FAKT
Auf Drängen des Bundesumweltministeriums wurden die von den Agrarministern angedachten Eco-Scheme-Maßnahmen auf nunmehr sieben Maßnahmen erweitert. Aufgrund der prämienrechtlichen Vorgabe aus Brüssel, dass die gleichen Maßnahmen nicht in der Zweiten Säule angeboten werden dürfen, wird Baden-Württemberg im FAKT-Programm einige gewichtige Maßnahmen nicht mehr anbieten dürfen. Zwölf Prozent der ersten Säule statt bisher sieben Prozent werden für die Umverteilung auf die ersten 60 Hektare verwendet. Das hilft der Landwirtschaft mit kleinen Betriebsstrukturen, geht aber letztlich zu Lasten der Betriebsprämie. Weitere zwei Prozent statt bisher ein Prozent werden für Junglandwirtezuschlag bis 120 Hektare reserviert. Und weitere zwei Prozent gehen in die neue gekoppelte Kopfprämie für Mutterkühe, Schafe und Ziegen.
Diese sieben Eco-Scheme-Maßnahmen will Deutschland anbieten. Die entsprechenden Maßnahmen können dann nicht mehr im FAKT-Programm stehen.
Betriebsprämie abgesenkt
In offiziellen Darstellungen war es üblich, die Basisprämie in Verbindung mit der Greeningprämie darzustellen. Die Greeningauflagen werden in Form der Konditionalität zur Grundvoraussetzung der Betriebsprämie. Ackerbauern müssen drei Prozent ihrer betrieblichen Ackerfläche in Form von Brache oder Landschaftselementen deklarieren als „nichtproduktive Flächen“. Europa wird diese Anforderung voraussichtlich noch weiter erhöhen. Solchem Anstieg der Anforderungen steht keine Erhöhung, sondern eine Streichung der bisherigen Greeningprämie von rund 85 Euro/ha gegenüber. Zudem wird die Betriebsprämie von bisher 173 Euro/ha auf künftig etwa 150 Euro/ha abgesenkt. In Verbindung mit dem Wegfall der Greeningprämie ergibt sich zusammen ein Minus von rund 110 Euro. Für den Fall, dass Eco-Scheme-Maßnahmen stärker als vermutet beantragt werden, kann Deutschland am jeweiligen Jahresende die Prämien für die Eco-Schemes, aber auch die Betriebsprämie um weitere zehn Prozent senken. All diese Dinge sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Änderungsanträge noch möglich
Bundestagsabgeordnete können im Gesetzgebungsverfahren in den kommenden Wochen noch Änderungsanträge einbringen. Zusätzlich wird auch der EU-Trilog noch Änderungen bedingen. Anhand der einfachen Rechenbeispiele unten wird jedoch schnell deutlich, wo die Reise hingehen wird. Prämienzuschläge können je nach individueller Situation den einkommensmindernden Effekt dämpfen. Nur in wenigen günstigen Konstellationen wird das Prämienniveau gehalten. Landwirte in ganz Deutschland werden sich bemühen, national angebotene Eco-Schemes oder Agrarumweltmaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes auszuwählen. Der BLHV-Vorstand hat in seiner Sitzung das Anliegen betont, in Baden-Württemberg die Zweite Säule so zu gestalten, dass die Umschichtungsmittel für gesellschaftlich gewünschte Leistungen tatsächlich bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen und mit einer Anreizkomponente versehen werden. Landwirte benötigen Klarheit, mit welcher Prämienhöhe sie rechnen können. Planungssicherheit könnte mit einer fest kalkulierbaren Eco-Scheme-Pauschale je Betrieb erreicht werden. Der BLHV hat Maßnahmenvorschläge für die Zweite Säule eingebracht.
Hubert God