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Wichtige Info für landwirtschaftliche Nebenbetriebe!

Umsätze der Haftpflichtversicherung melden

Der Trend der Bevölkerung, in der aktuellen Zeit die Lebensmittel vermehrt beim Landwirt vor Ort zu beziehen, führt glücklicherweise zu einem entsprechenden Mehrumsatz bei den landwirtschaftlichen Nebenbetrieben. In der klassischen landwirtschaftlichen Betriebs- und Rechtsschutzversicherung sind Umsätze bis 51.500€ p.a. abgesichert. Übersteigt der Jahresumsatz jedoch diesen Wert, bedarf es einer separaten Versicherungspolice.

Weiterhin gilt auch: wenn der Umsatz der Nebenbetriebe 1/3 des Umsatzes der Landwirtschaft übersteigt, sind diese Betriebszweige mit einer separaten Police zu versehen.

Bitte informieren Sie in diesen Fällen ihren Haft- bzw. Rechtsschutzversicherer, um eine bedarfsgerechte Anpassung durchzuführen.

Beispiele für Nebenbetriebe

Bäckerei, Brauerei, Brennerei, Fischzucht, Fleischerei, Futtermittelhandel, Hofladen, Holzrückbetrieb, Imkerei, Landhandel, Lohndrusch, Lohnmaschinenbetrieb, Metzgerei, Molkerei, Mühle, Tierhandel, Winterdienst, Strauß-/Hecken-/Besen-/Kranzwirtschaft

Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

thomas.zwick@blhv-vs.de
T: 0761 27133-828