BLHV-Präsident Werner Räpple diskutierte in einer Videokonferenz mit dem Vorstand des Verbandes über die Ergebnisse des Kabinettsbeschlusses zum Insektenschutzpaket. Fazit: Durch berufsständischen Einsatz wurden Erfolge erzielt. Es gibt aber noch Nachbesserungsbedarf.
„Wir können feststellen, dass wir einiges erreicht haben, zum Beispiel die Ausnahmen vom Insektizid- und Herbizidverbot für Sonderkulturbetriebe in FFH-Gebieten, aber zufriedenstellen kann der Kabinettsbeschluss noch nicht“, betonte Räpple. Die Fortschritte, lobte der Präsident, seien das Ergebnis der vielen Aktionen, die die Kreisvorsitzenden des BLHV in den vergangenen Monaten organisiert hätten. Aber auch die Landesregierung und Bundesministerin Julia Klöckner hätten sich gemeinsam für die Sache der Bäuerinnen und Bauern in Südbaden und den baden-württembergischen Weg eingesetzt. Räpple erwähnte insbesondere das Antwortschreiben von Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf den Brief des BLHV sowie die Einwendungen des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums. Dies alles habe in Berlin für die Kehrtwende gesorgt, berichtete der Verbandspräsident.
BLHV-Umweltreferent Hubert God zeigte in seiner Analyse die Erfolge der berufsständischen Arbeit auf. Neben Ausnahmeregelungen seien dies vor allem die Länderöffnungsklauseln, die in Baden-Württemberg für Entschärfungen sorgen könnten. Zum Beispiel ermögliche eine Länderoption, dass bei den Gewässerrandstreifen keine zusätzliche Betroffenheit in Baden-Württemberg zu befürchten sei. Auch wurde God zufolge die Mindestgröße für den Biotopschutz von Streuobstwiesen weitestgehend aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz entnommen, was dem Land mit den meisten Streuobstbeständen zugute komme.
Jedoch gebe es noch einige juristische Fragen bei diesen Klauseln, die unbedingt noch geklärt werden müssten. Auch andere wichtige Punkte sind laut dem Umweltreferenten noch nicht geklärt, zum Beispiel wie künftig freiwillige Umweltmaßnahmen, die zum Beispiel die Pflanzenschutzmittel-Reduktion betreffen, in FFH-Gebieten greifen. Ausblickend auf die weiteren Verhandlungen und Diskussionen hob God abschließend die Protokollerklärungen von Bundesministerin Julia Klöckner hervor. Dies seien wichtige Leitplanken, an denen sich die berufsständischen Forderungen orientieren sollten. Die Erklärungen forderten zum Beispiel den finanziellen Ausgleich beziehungsweise die Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie eine Priorisierung von kooperativen Lösungen ein.
Elsner
BLHV-Präsident Werner Räpple diskutierte in einer Videokonferenz mit dem Vorstand des Verbandes über die Ergebnisse des Kabinettsbeschlusses zum Insektenschutzpaket. Fazit: Durch berufsständischen Einsatz wurden Erfolge erzielt. Es gibt aber noch Nachbesserungsbedarf.
„Wir können feststellen, dass wir einiges erreicht haben, zum Beispiel die Ausnahmen vom Insektizid- und Herbizidverbot für Sonderkulturbetriebe in FFH-Gebieten, aber zufriedenstellen kann der Kabinettsbeschluss noch nicht“, betonte Räpple. Die Fortschritte, lobte der Präsident, seien das Ergebnis der vielen Aktionen, die die Kreisvorsitzenden des BLHV in den vergangenen Monaten organisiert hätten. Aber auch die Landesregierung und Bundesministerin Julia Klöckner hätten sich gemeinsam für die Sache der Bäuerinnen und Bauern in Südbaden und den baden-württembergischen Weg eingesetzt. Räpple erwähnte insbesondere das Antwortschreiben von Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf den Brief des BLHV sowie die Einwendungen des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums. Dies alles habe in Berlin für die Kehrtwende gesorgt, berichtete der Verbandspräsident.
BLHV-Umweltreferent Hubert God zeigte in seiner Analyse die Erfolge der berufsständischen Arbeit auf. Neben Ausnahmeregelungen seien dies vor allem die Länderöffnungsklauseln, die in Baden-Württemberg für Entschärfungen sorgen könnten. Zum Beispiel ermögliche eine Länderoption, dass bei den Gewässerrandstreifen keine zusätzliche Betroffenheit in Baden-Württemberg zu befürchten sei. Auch wurde God zufolge die Mindestgröße für den Biotopschutz von Streuobstwiesen weitestgehend aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz entnommen, was dem Land mit den meisten Streuobstbeständen zugute komme.
Jedoch gebe es noch einige juristische Fragen bei diesen Klauseln, die unbedingt noch geklärt werden müssten. Auch andere wichtige Punkte sind laut dem Umweltreferenten noch nicht geklärt, zum Beispiel wie künftig freiwillige Umweltmaßnahmen, die zum Beispiel die Pflanzenschutzmittel-Reduktion betreffen, in FFH-Gebieten greifen. Ausblickend auf die weiteren Verhandlungen und Diskussionen hob God abschließend die Protokollerklärungen von Bundesministerin Julia Klöckner hervor. Dies seien wichtige Leitplanken, an denen sich die berufsständischen Forderungen orientieren sollten. Die Erklärungen forderten zum Beispiel den finanziellen Ausgleich beziehungsweise die Förderfähigkeit für Land- und Forstwirte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie eine Priorisierung von kooperativen Lösungen ein.
Elsner