Herdenschutz – Der BLHV hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Überarbeitung der Ausführungen zum Herdenschutz erneut ohne Abstimmung mit den Bauernverbänden als Vertretern der Tierhalter erfolgt ist.
Dass jetzt auch Ställe im Außenbereich oder in der Ortsrandlage wolfssicher sein müssen, wird kritisiert. Bislang wurde gerade bei schwieriger Geländetopographie eine Aufstallung der Herden nachts empfohlen. Diese Empfehlung hat jetzt wiederum zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Tierhalter zur Folge. Bei einem Wolf, der in einen Stall in Ortsrandlage einbricht, muss man von einer Spezialisierung auf Nutztiere ausgehen. Zudem hat die Forstliche Versuchsanstalt (FVA) bei allen Nutztierrissen in der jüngeren Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es am erforderlichen Grundschutz gefehlt hat. Das ist deutlicher Beleg dafür, dass es allein mit einer entsprechenden Förderung nicht getan ist. Wenn die Anforderungen an einen Herdenschutz zum Ausgleich von Nutztierrissen immer höher geschraubt werden, wird dies dazu führen, dass vermehrt Tierhalter gerade im Nebenerwerb aufgeben. Extensiv genutztes und für den Naturschutz interessantes Grünland wird aus der Bewirtschaftung fallen. Erforderlich ist eine Kehrtwende des Landes. Wir brauchen eine Entschädigung von Nutztierrissen auch ohne Grundschutz gegen den Wolf bei Flächen mit schwieriger Topographie und unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand. Zudem ist die permanente Aufforderung zum Herdenschutz eine Aufforderung zum Wettrüsten, wie Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit mehr Wölfen zeigen. Es wird immer gerade kleinere Tierhalter geben, die ihre Herden auch dann unzureichend schützen werden. Aus dem, was die Wissenschaftler sagen, wissen wir, dass dadurch die Wölfe lernen, auch bessere Herdenschutzzäune zu überwinden. Langfristig wird wird man deshalb um eine aktive Vergrämung, notfalls durch Abschuss einzelne Rudelmitglieder, nicht umhin kommen. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, dass die schon mehrfach beim Umweltministerium angemahnten FAQ für die landwirtschaftlichen Tierhalter bis zum heutigen Tage nicht erstellt werden konnten.
Nödl
Herdenschutz – Der BLHV hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Überarbeitung der Ausführungen zum Herdenschutz erneut ohne Abstimmung mit den Bauernverbänden als Vertretern der Tierhalter erfolgt ist.
Dass jetzt auch Ställe im Außenbereich oder in der Ortsrandlage wolfssicher sein müssen, wird kritisiert. Bislang wurde gerade bei schwieriger Geländetopographie eine Aufstallung der Herden nachts empfohlen. Diese Empfehlung hat jetzt wiederum zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Tierhalter zur Folge. Bei einem Wolf, der in einen Stall in Ortsrandlage einbricht, muss man von einer Spezialisierung auf Nutztiere ausgehen. Zudem hat die Forstliche Versuchsanstalt (FVA) bei allen Nutztierrissen in der jüngeren Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es am erforderlichen Grundschutz gefehlt hat. Das ist deutlicher Beleg dafür, dass es allein mit einer entsprechenden Förderung nicht getan ist. Wenn die Anforderungen an einen Herdenschutz zum Ausgleich von Nutztierrissen immer höher geschraubt werden, wird dies dazu führen, dass vermehrt Tierhalter gerade im Nebenerwerb aufgeben. Extensiv genutztes und für den Naturschutz interessantes Grünland wird aus der Bewirtschaftung fallen. Erforderlich ist eine Kehrtwende des Landes. Wir brauchen eine Entschädigung von Nutztierrissen auch ohne Grundschutz gegen den Wolf bei Flächen mit schwieriger Topographie und unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand. Zudem ist die permanente Aufforderung zum Herdenschutz eine Aufforderung zum Wettrüsten, wie Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit mehr Wölfen zeigen. Es wird immer gerade kleinere Tierhalter geben, die ihre Herden auch dann unzureichend schützen werden. Aus dem, was die Wissenschaftler sagen, wissen wir, dass dadurch die Wölfe lernen, auch bessere Herdenschutzzäune zu überwinden. Langfristig wird wird man deshalb um eine aktive Vergrämung, notfalls durch Abschuss einzelne Rudelmitglieder, nicht umhin kommen. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, dass die schon mehrfach beim Umweltministerium angemahnten FAQ für die landwirtschaftlichen Tierhalter bis zum heutigen Tage nicht erstellt werden konnten.
Nödl