In Sachen Insektenschutzprogramm zeichnet sich ab, dass der Appell von BLHV-Präsident Werner Räpple an die Landesregierung erste Früchte trägt.

In einem Brief an Winfried Kretschmann Anfang November bat Räpple den Ministerpräsidenten, die BLHV-Forderung nach einer Länderöffnungsklausel zu unterstützen, um so die landwirtschaftlichen Betriebe vor „demotivierenden und existenzgefährdenden Maßnahmen zu schützen“. In seiner Antwort stellt Kretschmann klar, dass das Land die vom Bund vorgesehene Ausweitung der geschützten Biotope im Insektenschutzgesetz nicht unterstützen werde. Auch das in der Diskussion befindliche Verbot der Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden werde abgelehnt. Diese Maßnahmen würden laut Kretschmann zu steigenden Kosten in der Landwirtschaft führen und gingen weit über das Anforderungsprofil des Biodiversitätsstärkungsgesetzes des Landes hinaus. Kretschmann betont aber auch, dass es, angesichts des starken Artensterbens, notwendig sei, auch bundesweite Maßnahmen zu ergreifen, da das Problem  nicht regional begrenzt sei.

Nicht über den Köpfen der Akteure entscheiden 
Solche Maßnahmen sollten allerdings nicht über den Köpfen der Akteure entschieden werden, sondern gemeinsam erarbeitet werden. So wäre es zu wünschen, schreibt Kretschmann, dass auch die Bundesministerien einen gemeinsamen Dialogprozess und Maßnahmen entwickelten, die die Akteure nicht überfordern. So wie man es in Baden-Württemberg mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz geschafft habe. Konkreter wird der Ministerpräsident bei der geplanten Biotopschutzregelung von FHH-Mähwiesen und dem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen der Verschlechterung der FFH-Mähwiesen. Solche Flächen könne man nur in Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten erhalten und verbessern, erklärt Kretschmann. Er befürchtet jedoch, dass die geplante Biotopschutzregelung die kooperierenden Landbewirtschafter stark verunsichern würden, und ist der Meinung, dass der gesetzliche Biotopschutz von FHH-Mähwiesen im Land inhaltlich nicht weiterführen würde.

Die Stellungnahme Kretschmanns und der offene Streit der Bundesministerien legen unmissverständlich dar, dass das Insektenschutzprogramm so nicht kommen kann, weil es unausgereift ist und die eigentlichen Akteure nicht mitgenommen wurden, erklärt der BLHV. In den kommenden Wochen wird der BLHV weiter Lobbyarbeit betreiben, indem er in Gesprächen mit Bundes- und Landtagsabgeordneten diese Missstände intensiv diskutieren wird.

Elsner

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