Stand heute ist die Rückreise sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg mit Transit durch Österreich und Ungarn möglich. Es gelten weiterhin die bekannten Transitregelungen. Ein aktueller negativer COVID-19-Test muss bei den Grenzübertritten nicht vorgelegt werden. Allerdings kann die Einreise verweigert werden, wenn die betreffende Person Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt.
Aktuell keine Quarantänepflicht bei Rückreise von Deutschland nach Rumänien
In Rumänien gilt zunächst bis 14. November 2020 der Alarmzustand mit strengen Infektionsschutzregelungen. Eine weitere Verlängerung des Alarmzustands ist nicht ausgeschlossen. So gilt u.a. eine 14-tägige Quarantänepflicht für Personen, die aus Ländern mit höheren Infektionszahlen als Rumänien für mehr als drei Tage einreisen. Dies gilt auch dann, wenn ein aktueller negativer Covid-19-Test bei der Einreise vorgelegt wird. Die Quarantäne kann frühestens am 10. Tag verlassen werden, wenn ein am 8. Tag durchgeführter Covid-19-Test negativ ist und die Person keine spezifischen Symptome aufweist.
Eine wöchentlich aktualisierte Liste, welche Länder zu diesen Risikogebieten zählen, finden Sie unter https://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19
Deutschland ist derzeit nicht als Risikogebiet mit höheren Infektionszahlen gelistet. Allerdings sind seit dem 2. November 2020 Österreich und Ungarn als Länder mit höheren Infektionszahlen als Rumänien aufgeführt.
Nach Mitteilung der Deutschen Botschaft in Rumänien löst ein reiner Transit durch ein Risikogebiet (ohne Übernachtung) keine Quarantänepflicht aus. Sofern bei der Rückreise von Deutschland nach Rumänien kein Zwischenaufenthalt mit Übernachtung in Risikogebieten, die in der beigefügten Liste aufgeführt sind, erfolgt, besteht in Rumänien keine Quarantänepflicht.
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland, sollte vor einer Rückreise nach Rumänien die aktuelle rumänische Einstufung der Risikogebiete, aus denen eine Einreise nach Rumänien zur Quarantänepflicht führt, überprüft werden, und ebenfalls die Regeln der Transitländer auf Neuerungen geprüft werden.
Stand 5.11.2020
Alle Angaben ohne Gewähr – Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.
Stand heute ist die Rückreise sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg mit Transit durch Österreich und Ungarn möglich. Es gelten weiterhin die bekannten Transitregelungen. Ein aktueller negativer COVID-19-Test muss bei den Grenzübertritten nicht vorgelegt werden. Allerdings kann die Einreise verweigert werden, wenn die betreffende Person Symptome einer Corona-Erkrankung zeigt.
Aktuell keine Quarantänepflicht bei Rückreise von Deutschland nach Rumänien
In Rumänien gilt zunächst bis 14. November 2020 der Alarmzustand mit strengen Infektionsschutzregelungen. Eine weitere Verlängerung des Alarmzustands ist nicht ausgeschlossen. So gilt u.a. eine 14-tägige Quarantänepflicht für Personen, die aus Ländern mit höheren Infektionszahlen als Rumänien für mehr als drei Tage einreisen. Dies gilt auch dann, wenn ein aktueller negativer Covid-19-Test bei der Einreise vorgelegt wird. Die Quarantäne kann frühestens am 10. Tag verlassen werden, wenn ein am 8. Tag durchgeführter Covid-19-Test negativ ist und die Person keine spezifischen Symptome aufweist.
Eine wöchentlich aktualisierte Liste, welche Länder zu diesen Risikogebieten zählen, finden Sie unter https://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19
Deutschland ist derzeit nicht als Risikogebiet mit höheren Infektionszahlen gelistet. Allerdings sind seit dem 2. November 2020 Österreich und Ungarn als Länder mit höheren Infektionszahlen als Rumänien aufgeführt.
Nach Mitteilung der Deutschen Botschaft in Rumänien löst ein reiner Transit durch ein Risikogebiet (ohne Übernachtung) keine Quarantänepflicht aus. Sofern bei der Rückreise von Deutschland nach Rumänien kein Zwischenaufenthalt mit Übernachtung in Risikogebieten, die in der beigefügten Liste aufgeführt sind, erfolgt, besteht in Rumänien keine Quarantänepflicht.
Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland, sollte vor einer Rückreise nach Rumänien die aktuelle rumänische Einstufung der Risikogebiete, aus denen eine Einreise nach Rumänien zur Quarantänepflicht führt, überprüft werden, und ebenfalls die Regeln der Transitländer auf Neuerungen geprüft werden.
Stand 5.11.2020
Alle Angaben ohne Gewähr – Quelle: Deutscher Bauernverband e.V.