Verbandsarbeit Coronavirus Recht & Soziales

Corona-Verordnung nachbessern

Die Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft in Baden-Württemberg verpflichtet  alle Betriebe für die Dauer des Einsatzes von Saisonarbeitern zu umfassenden Corona-Präventionsmaßnahmen. Der BLHV fordert jetzt Nachbesserungen bei der Verordnung.

1,5 Meter Mindestabstand, auch bei der Arbeit auf dem Feld, Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume, zusätzliche Hygieneanforderungen, Zutrittsverbot für an Corona Erkrankte oder Verdächtige, umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen, Dokumentationen sind nur einige der Vorgaben. Betriebe mit mehr als zehn Saisonarbeitskräften müssen zusätzlich unter anderem alle Mitarbeiter, die erstmals ihre Tätigkeit in dem Betrieb aufnehmen, auf Corona testen lassen. Diese Testpflicht gilt für alle Mitarbeiter im Betrieb, nicht nur für Erntehelfer. Der BLHV hatte die Verordnung als nicht angemessen kritisiert. Er fordert jetzt in einem Schreiben an das MLR Klarstellungen und Nachbesserungen. Der BLHV erläutert, dass es für die Betriebe nicht nachvollziehbar sei, dass die Testpflicht auch inländische Saisonarbeitskräfte samt freiwilligen Helfern und Familienangehörigen erfasst, obwohl diese im Vergleich zu eingereisten Erntehelfern ein erheblich niedrigeres Infektionsrisiko haben. Auch sei bei einheimischen Aushilfen, zumal aus der Familie und dem Freundeskreis, die Einsicht in die Notwendigkeit dieser Tests nicht gegeben. Diese Kräfte würden dann wegfallen. Die durchschnittlichen Kosten von 130 Euro je Test bedeuteten für die Betriebe zudem eine erhebliche wirtschaftliche Belastung. Bekanntlich sind ab dem 1. Oktober alle Tests kostenpflichtig.

Tests auf den Betrieben durchführen
Der BLHV fordert deshalb das Land Baden-Württemberg auf, so wie der Freistaat Bayern die Kosten für die von ihm vorgeschriebenen Tests zu übernehmen. Angesichts bekannter Probleme bei den Testkapazitäten fordert der BLHV weiter, dass wie in Bayern Beschäftigte der Gesundheitsämter auf die Betriebe kommen und dort die Tests durchführen. Nicht zuletzt aufgrund fehlender Testkapazitäten in den Laboren schlägt der BLHV vor, alle inländischen Saisonarbeitskräfte von der Testpflicht auszunehmen, ebenso Beschäftigte im Büro oder in Hofläden. Dies soll sowohl in der Verordnung wie auch in den häufig gestellten Fragen (FAQ) des MLR klargestellt werden. Die Dokumentationspflichten sollten auf die bereits vorhandenen umfangreichen Dokumentationen beschränkt werden. Auch wenn die diesjährige Kampagne sich dem Ende zuneigt, gilt die Corona-Verordnung Saisonarbeit auch für die Erntehelfer, die im kommenden Frühjahr anreisen. Für den BLHV ist es deshalb an der Zeit, nachzusteuern und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wieder zu beachten.

Michael Nödl

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