Der BLHV hatte wegen Unsicherheiten bei der anstehenden Zuteilung von Mitteln für das kleine AFP das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) auf die Bedeutung der Investitionsförderprogramme hingewiesen und eine Aufstockung der Förderung gefordert.
In der Antwort zeigt sich Grit Puchan, Amtschefin des MLR, zuversichtlich und erläutert den Hintergrund. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe das Investitionsförderprogramm für kleine Betriebe in der Landschaftspflege-Richtlinie(LPR)-Maßnahme D1 erstmals für die Förderperiode 2014 bis 2020 eingerichtet. In dem auch als „kleines AFP“ bezeichneten Programm würden vereinfachte Förderbedingungen angewandt im Vergleich zum Rahmenplan des GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz). Die Finanzierung erfolge außerhalb des GAK mit EU- und Landesmitteln. Puchan zeigte sich erfreut, dass dieses Programm gerade in Mittelgebirgsregionen sehr rege in Anspruch genommen und so die Entwicklung auch der kleinen Betriebe unterstützt werde. Die Zuständigkeit für das kleine AFP sei im Zuge der Regierungsbildung 2016 zusammen mit der Naturschutzabteilung an das Umweltministerium übergegangen. Aktuell werde eine Rückübertragung auf das MLR ab 2021 vorbereitet. Dabei sei es zu den beklagten Unsicherheiten gekommen hinsichtlich der Mittelverfügbarkeit für Anträge im zweiten Auswahllauf im Oktober 2020. Die Amtschefin versichert, dass das kleine AFP eine hohe Bedeutung für das MLR habe. Es seien Lösungen erarbeitet worden, um bewilligungsreife Anträge möglichst zu bedienen. Umfangreiche Verbesserungen, wie der BLHV sie gefordert hatte, seien in der zu Ende gehenden Förderperiode indes nicht möglich. Im laufenden Jahr konnten bisher alle rechtzeitig eingereichten und bewilligungsreifen Anträge ausgewählt werden, da das verfügbare Mittelvolumen für 2020 aufgestockt werden konnte, betont Puchan. Aufgrund der Unsicherheiten zum geplanten Zukunfts- und Investitionsprogramm des Bundes, der weiter hohen Nachfrage nach Investitionsförderung und dem noch nicht absehbaren Volumen an Förderanträgen in der zweiten Jahreshälfte seien derzeit keine verbindlichen Aussagen zur Auswahl aller bis Jahresende 2020 eingereichten Anträge im AFP und bei LPR D1 bei den anstehenden Terminen im vierten Quartal möglich. Für die Zukunft sollen beide Programme zur Investitionsförderung so ausgerichtet werden, dass ein breit wirkendes und aufeinander abgestimmtes Förderangebot unsere vielfältigen Betriebe bei notwendigen Investitionen in die Weiterentwicklung und Ausrichtung auf die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich unterstützt und begleitet werden. Dazu gehöre auch die Umstellung weg von der Anbindehaltung in Milchviehbetrieben. Das MLR will den Berufsstand in seine Überlegungen mit einbinden.
God
Der BLHV hatte wegen Unsicherheiten bei der anstehenden Zuteilung von Mitteln für das kleine AFP das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) auf die Bedeutung der Investitionsförderprogramme hingewiesen und eine Aufstockung der Förderung gefordert.
In der Antwort zeigt sich Grit Puchan, Amtschefin des MLR, zuversichtlich und erläutert den Hintergrund. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe das Investitionsförderprogramm für kleine Betriebe in der Landschaftspflege-Richtlinie(LPR)-Maßnahme D1 erstmals für die Förderperiode 2014 bis 2020 eingerichtet. In dem auch als „kleines AFP“ bezeichneten Programm würden vereinfachte Förderbedingungen angewandt im Vergleich zum Rahmenplan des GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz). Die Finanzierung erfolge außerhalb des GAK mit EU- und Landesmitteln. Puchan zeigte sich erfreut, dass dieses Programm gerade in Mittelgebirgsregionen sehr rege in Anspruch genommen und so die Entwicklung auch der kleinen Betriebe unterstützt werde. Die Zuständigkeit für das kleine AFP sei im Zuge der Regierungsbildung 2016 zusammen mit der Naturschutzabteilung an das Umweltministerium übergegangen. Aktuell werde eine Rückübertragung auf das MLR ab 2021 vorbereitet. Dabei sei es zu den beklagten Unsicherheiten gekommen hinsichtlich der Mittelverfügbarkeit für Anträge im zweiten Auswahllauf im Oktober 2020. Die Amtschefin versichert, dass das kleine AFP eine hohe Bedeutung für das MLR habe. Es seien Lösungen erarbeitet worden, um bewilligungsreife Anträge möglichst zu bedienen. Umfangreiche Verbesserungen, wie der BLHV sie gefordert hatte, seien in der zu Ende gehenden Förderperiode indes nicht möglich. Im laufenden Jahr konnten bisher alle rechtzeitig eingereichten und bewilligungsreifen Anträge ausgewählt werden, da das verfügbare Mittelvolumen für 2020 aufgestockt werden konnte, betont Puchan. Aufgrund der Unsicherheiten zum geplanten Zukunfts- und Investitionsprogramm des Bundes, der weiter hohen Nachfrage nach Investitionsförderung und dem noch nicht absehbaren Volumen an Förderanträgen in der zweiten Jahreshälfte seien derzeit keine verbindlichen Aussagen zur Auswahl aller bis Jahresende 2020 eingereichten Anträge im AFP und bei LPR D1 bei den anstehenden Terminen im vierten Quartal möglich. Für die Zukunft sollen beide Programme zur Investitionsförderung so ausgerichtet werden, dass ein breit wirkendes und aufeinander abgestimmtes Förderangebot unsere vielfältigen Betriebe bei notwendigen Investitionen in die Weiterentwicklung und Ausrichtung auf die zukünftigen Herausforderungen bestmöglich unterstützt und begleitet werden. Dazu gehöre auch die Umstellung weg von der Anbindehaltung in Milchviehbetrieben. Das MLR will den Berufsstand in seine Überlegungen mit einbinden.
God