Kartoffeln, Mais und die anderen Sommerkulturen dürfen 2021 in roten Gebieten gedüngt werden, auch wenn in diesem Herbst keine Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Zwischenfruchtregelung muss laut Bundeslandwirtschaftsministerium erst ab Herbst 2021 umgesetzt werden.
Mit der Änderung der Düngeverordnung wurde erstmals die verpflichtende Vorgabe eingeführt, dass Sommerkulturen nur gedüngt werden dürfen, wenn zuvor eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar eingearbeitet wurde. Bis zuletzt blieb die Frage offen, ob diese Zwischenfruchtverpflichtung bereits 2020 in den bisherigen roten Gebieten oder ab 2021 für die dann neu abgegrenzten Nitratgebiete erstmals in der Praxis anzuwenden sei. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb um eine offizielle Antwort gebeten.
Mit Umweltministerium abgestimmt
Staatssekretärin Beate Kasch vom BMEL hat in einer mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Antwort nunmehr mitgeteilt, dass die Zwischenfruchtregelung in roten Gebieten erst ab dem Herbst 2021 umzusetzen sei. Das Schreiben liegt dem BLHV vor. Der BLHV hatte sich ebenfalls um eine Klärung in diesem Sinne bemüht.
God
Kartoffeln, Mais und die anderen Sommerkulturen dürfen 2021 in roten Gebieten gedüngt werden, auch wenn in diesem Herbst keine Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Zwischenfruchtregelung muss laut Bundeslandwirtschaftsministerium erst ab Herbst 2021 umgesetzt werden.
Mit der Änderung der Düngeverordnung wurde erstmals die verpflichtende Vorgabe eingeführt, dass Sommerkulturen nur gedüngt werden dürfen, wenn zuvor eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar eingearbeitet wurde. Bis zuletzt blieb die Frage offen, ob diese Zwischenfruchtverpflichtung bereits 2020 in den bisherigen roten Gebieten oder ab 2021 für die dann neu abgegrenzten Nitratgebiete erstmals in der Praxis anzuwenden sei. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) deshalb um eine offizielle Antwort gebeten.
Mit Umweltministerium abgestimmt
Staatssekretärin Beate Kasch vom BMEL hat in einer mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Antwort nunmehr mitgeteilt, dass die Zwischenfruchtregelung in roten Gebieten erst ab dem Herbst 2021 umzusetzen sei. Das Schreiben liegt dem BLHV vor. Der BLHV hatte sich ebenfalls um eine Klärung in diesem Sinne bemüht.
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