Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst.
Zum 11. Mai tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft.
Zum 18. Mai wird es in Baden-Württemberg weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie und Tourismus geben:
U.a. dürfen Speisegaststätten unter Auflagen wieder öffnen. Bis dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich.
Ab 18. Mail dürfen auch Campingplätze wieder öffnen. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.
Downloads:
Richtlinie Einzelhandel
Auslegungshinweise zur CoronaVO
CoronaVO
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst.
Zum 11. Mai tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft.
Zum 18. Mai wird es in Baden-Württemberg weitere Öffnungen im Bereich Gastronomie und Tourismus geben:
U.a. dürfen Speisegaststätten unter Auflagen wieder öffnen. Bis dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich.
Ab 18. Mail dürfen auch Campingplätze wieder öffnen. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Das gilt jeweils nur, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
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