Wirtschaft & Steuer

Stand bei Zahlungsansprüchen jetzt prüfen

FIONA – Im Zuge des laufenden Antragsverfahrens sollten Landwirte den Stand ihres Kontos bei Zahlungsansprüchen (ZA) prüfen, rät der BLHV.

Wenn FIONA unter Rubrik DZ den Hinweis gibt, dass die Anzahl der ZA abweicht von der Anzahl der beihilfefähigen Hektare, sollten Landwirte sich um die Übertragung einer entsprechenden Anzahl von ZA noch vor dem Stichtag 15. Mai kümmern. Landwirte, die in diesem oder im vergangenen Jahr Fläche abgegeben haben, sollten den anstehenden Einzug in die Nationale Reserve vermeiden, indem sie überzählige ZA auf zwei Stellen hinterm Komma genau anderen Landwirten, die ZA benötigen, anbieten.

Anlaufstelle BLHV: zwei Varianten
Der BLHV bietet Mitgliedern, die zu viel oder zu wenig ZA haben, eine komfortable Vermittlung von ZA wie gehabt in zwei verschiedenen Varianten an. Mitglieder können in der ersten Variante ZA solidarisch einbringen und bei Bedarf in Folgejahren bis jeweils Ende März diese kostenlos wieder zurückerhalten. In der Zwischenzeit können andere Mitglieder diese kostenlosen solidarischen ZA jährlich nutzen. In der zweiten Variante können Landwirte überzählige ZA für 100 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer verkaufen. Für denselben Betrag vermittelt der BLHV diese ZA anderen Mitgliedern zum Kauf. Den Empfängern von ZA berechnet der BLHV eine Grundgebühr von 40 Euro und je ZA eine Vermittlungsgebühr von 20 Euro, jeweils zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.

Angebot als Komplett-Service
Das BLHV-Vermittlungsangebot ist als Komplett-Service ausgelegt. Der BLHV übernimmt auf Grundlage einer Bevollmächtigung dabei auch die erforderlichen ZID-Übertragungsmeldungen. Dies bedeutet: Wer zu viele oder zu wenige ZA hat, braucht nur ein Formular und eine Vollmacht auszufüllen, den Rest erledigt der BLHV. Im Falle zu wenig verfügbarer ZA entscheidet das Windhundverfahren über eine BLHV-Zuteilung. Das ZA-Vermittlungsformular ist unter gerda.buehler(at)blhv.de oder Telefon 0761/271 33 221 erhältlich.

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