Verursacher von „diffusen“ Nitrateinträgen lassen sich nicht exakt identifizieren. Auflagen zur Verringerung von diffusen Nitrateinträgen nehmen neben tatsächlichen Verursachern gleichzeitig Unschuldige in Sippenhaft.
So zum Beispiel im modellierten kleinen Einzugsgebiet von roten Messstellen und erst recht in großen sogenannten gefährdeten Grundwasserkörpern (GWK). Ist ein Drittel der Messstellen in einem GWK rot, gilt bisher der ganze Grundwasserkörper als rot und das Ziel des guten Zustands als gefährdet. Auf EU-rechtliche Vorgabe hin wurde in der Grundwasserverordnung die Schwelle von einem Drittel auf ein Fünftel abgesenkt. Selbst wenn knapp vier von fünf Messstellen eigentlich ganz in Ordnung sind, wird künftig ein GWK in Deutschland als „rot“ eingestuft. Gerecht ist das nicht. Ob auf einer landwirtschaftlichen Fläche harte Auflagen einzuhalten sind, kann also von der Zufälligkeit der GWK-Abgrenzung abhängen. Um solche Unschärfen zu verringern, hat der Bund die Länder aufgefordert, innerhalb einer Sechsmonatsfrist nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung eine Binnendifferenzierung vorzunehmen. Eine Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden. Sie soll einheitliche Abgrenzungskriterien festlegen, um Teilflächen wieder aus roten Gebieten herauszunehmen. Auch in den unauffälligen GWK, die häufig als „grüne Gebiete“ bezeichnet werden, müssen die Bundesländer eine Differenzierung vornehmen. Bisher hat Baden-Württemberg dort lediglich die wenigen Nitratsanierungsgebiete als rotes Gebiet festgelegt. Nun müssen die Einzugsbereiche von sämtlichen roten Messstellen abgegrenzt werden, in denen dann die strengen Nitratauflagen gelten. Kommt das Land den Vorgaben der EU nicht innerhalb eines halben Jahres nach, wird ein GWK komplett als rot eingestuft, selbst wenn darin auch nur eine einzige rote Messstelle liegt. Die Arbeitsgruppe ist noch nicht eingerichtet, schon ist sie hohem Druck ausgesetzt. Sie muss sachgerechte Kriterien finden für eine Differenzierung in roten Gebieten und in grünen Gebieten, und zwar schnell: Wenn einzelne beteiligte Akteure des Landwirtschafts- oder des Wasserressorts auf Zeit spielen, käme es nach Vorgabe der EU-Kommission zu einer massiven Ausdehnung der roten Gebiete. Ein konstruktives Miteinander und Kompromissbereitschaft aller Beteiligten können das abwenden. Man darf gespannt sein, wieviel Gerechtigkeit das Abgrenzungsergebnis bringen wird.
Hubert God
Verursacher von „diffusen“ Nitrateinträgen lassen sich nicht exakt identifizieren. Auflagen zur Verringerung von diffusen Nitrateinträgen nehmen neben tatsächlichen Verursachern gleichzeitig Unschuldige in Sippenhaft.
So zum Beispiel im modellierten kleinen Einzugsgebiet von roten Messstellen und erst recht in großen sogenannten gefährdeten Grundwasserkörpern (GWK). Ist ein Drittel der Messstellen in einem GWK rot, gilt bisher der ganze Grundwasserkörper als rot und das Ziel des guten Zustands als gefährdet. Auf EU-rechtliche Vorgabe hin wurde in der Grundwasserverordnung die Schwelle von einem Drittel auf ein Fünftel abgesenkt. Selbst wenn knapp vier von fünf Messstellen eigentlich ganz in Ordnung sind, wird künftig ein GWK in Deutschland als „rot“ eingestuft. Gerecht ist das nicht. Ob auf einer landwirtschaftlichen Fläche harte Auflagen einzuhalten sind, kann also von der Zufälligkeit der GWK-Abgrenzung abhängen. Um solche Unschärfen zu verringern, hat der Bund die Länder aufgefordert, innerhalb einer Sechsmonatsfrist nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung eine Binnendifferenzierung vorzunehmen. Eine Arbeitsgruppe soll eingerichtet werden. Sie soll einheitliche Abgrenzungskriterien festlegen, um Teilflächen wieder aus roten Gebieten herauszunehmen. Auch in den unauffälligen GWK, die häufig als „grüne Gebiete“ bezeichnet werden, müssen die Bundesländer eine Differenzierung vornehmen. Bisher hat Baden-Württemberg dort lediglich die wenigen Nitratsanierungsgebiete als rotes Gebiet festgelegt. Nun müssen die Einzugsbereiche von sämtlichen roten Messstellen abgegrenzt werden, in denen dann die strengen Nitratauflagen gelten. Kommt das Land den Vorgaben der EU nicht innerhalb eines halben Jahres nach, wird ein GWK komplett als rot eingestuft, selbst wenn darin auch nur eine einzige rote Messstelle liegt. Die Arbeitsgruppe ist noch nicht eingerichtet, schon ist sie hohem Druck ausgesetzt. Sie muss sachgerechte Kriterien finden für eine Differenzierung in roten Gebieten und in grünen Gebieten, und zwar schnell: Wenn einzelne beteiligte Akteure des Landwirtschafts- oder des Wasserressorts auf Zeit spielen, käme es nach Vorgabe der EU-Kommission zu einer massiven Ausdehnung der roten Gebiete. Ein konstruktives Miteinander und Kompromissbereitschaft aller Beteiligten können das abwenden. Man darf gespannt sein, wieviel Gerechtigkeit das Abgrenzungsergebnis bringen wird.
Hubert God