Recht & Soziales

Keine Grundrente für Landwirte?

Frage: Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Grundrente verständigt. Warum profitieren davon die Versicherten der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) nicht und widerspricht dies nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes? Was tun die Verbände dagegen?

Antwort: Bislang fehlt es an einer entsprechenden Aufstockungsregelung für Rentner der landwirtschaftlichen Alterskasse. Die Grundrente gilt nur in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und nur für Personen mit 35 Versicherungsjahren in der DRV. Jahre in der LAK zählen dabei für die 35 Jahre nicht mit.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber ein weites Ermessen, wie er die Sozialversicherungssysteme ausgestaltet. Er darf also unterschiedliche Regeln für die einzelnen Rentenkassen erlassen. Aus der Rentenkasse wurden in den letzten Jahrzehnten freilich bereits Dutzende von Milliarden Euro für versicherungs- und versichertenfremde Zwecke umgewidmet. Einige wenige Millionen Mehrausgaben des Bundes zugunsten der Bauernrente erscheinen im Vergleich dazu als geringfügig.
Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauern- und Landfrauenverbände werden nach wie vor für die Übernahme von Verbesserungen auch für die LAK streiten. Die Bevölkerung im ländlichen Raum darf nicht abgehängt werden. Letztlich fehlt es hier am Willen der Regierungskoalition bzw. des Koalitionspartners SPD, dessen Wählerzielgruppe eine andere ist. Die Anerkennung von in der LAK zurückgelegten Zeiten für vorzeitige Renten in der DRV ist ein weiteres Thema, mit dem die Verbände in Berlin abgeblockt wurden. Das Argument lautet immer, dass die LAK ein bereits stark vom Bund finanziertes Sondersystem mit Teilsicherungscharakter ist, auf das Regelungen der DRV nicht übertragbar seien. Angepasste Lösungen sollten aber gefunden werden, weil es auch in der LAK vergleichbare Personengruppen mit Unterstützungsbedarf gibt.

Otmar König