Mindestens 40000 Unterschriften müssen für den Volksantrag eingesammelt werden.
Damit diese auch zählen, müssen sie von den Gemeinden beglaubigt werden. Die amtliche Beglaubigung erfolgt kostenlos oder gebührenfrei. Der Unterzeichnende muss dazu nicht persönlich erscheinen. Der BLHV empfiehlt, dass nicht beglaubigte Unterschriftenformulare an Sammelpersonen übergeben werden. Diese können die Formulare dann gebündelt an die nächstgelegene BLHV-Bezirksgeschäftsstelle übergeben. Der BLHV übernimmt dann den Rest. So kann der Verband sicherstellen, dass die Formulare zentral gesammelt werden. Engagierte Sammler können ihre Bündel auch selbst beim zuständigen Wahlamt abgeben, um sie dann beglaubigt an den BLHV weiterzuleiten. Werbematerial wie Flyer, Plakate, Aufkleber sowie Blanko-Formulare können bei den Geschäftsstellen kostenfrei abgeholt werden. Weitere Informationen rund um den Volksantrag im Internet: www.volksantrag-gemeinsam.de
Mindestens 40000 Unterschriften müssen für den Volksantrag eingesammelt werden.
Damit diese auch zählen, müssen sie von den Gemeinden beglaubigt werden. Die amtliche Beglaubigung erfolgt kostenlos oder gebührenfrei. Der Unterzeichnende muss dazu nicht persönlich erscheinen. Der BLHV empfiehlt, dass nicht beglaubigte Unterschriftenformulare an Sammelpersonen übergeben werden. Diese können die Formulare dann gebündelt an die nächstgelegene BLHV-Bezirksgeschäftsstelle übergeben. Der BLHV übernimmt dann den Rest. So kann der Verband sicherstellen, dass die Formulare zentral gesammelt werden. Engagierte Sammler können ihre Bündel auch selbst beim zuständigen Wahlamt abgeben, um sie dann beglaubigt an den BLHV weiterzuleiten. Werbematerial wie Flyer, Plakate, Aufkleber sowie Blanko-Formulare können bei den Geschäftsstellen kostenfrei abgeholt werden. Weitere Informationen rund um den Volksantrag im Internet: www.volksantrag-gemeinsam.de