Für uns Deutsche sind die Mittel einer direkten Demokratie gefährliche Spielzeuge, mit denen wir noch nicht recht umgehen können. Das Volksbegehren zeigt eines: Dass wir von Dingen, von denen wir wenig Ahnung haben, einfach die Finger lassen sollten, bis wir die Folgen unseres Handelns abschätzen können. So glaube ich den Initiatoren schon, wenn sie behaupten, dass sie nicht vorhatten, den ganzen Kaiserstuhl lahmzulegen, und dass sie tatsächlich in ihre Ausnahmeregelungen vertrauten. So nahm die Geschichte nun ihren Lauf … Das hätte verhindert werden können, wenn man die Mittel der direkten Demokratie richtig genutzt hätte. Der Volksantrag, so wie ihn jetzt Bauern und Winzer vorbereiten, gilt eigentlich als Vorstufe des Volksbegehrens und ist in manchen Bundesländern sogar Voraussetzung für ein Volksbegehren. Der entscheidende Unterschied zwischen Antrag und Begehren ist, dass der Antrag kein bindendes Gesetz mitbringt, sondern Maßnahmen vorschlägt, die durch die Beteiligung von Gesellschaft und Politik zur Praxisreife gebracht werden können. Handwerkliche Fehler können so in erster Instanz ausgeräumt werden – und viel wichtiger: Der Antrag bietet Raum für konstruktiven Streit. Das Volksbegehren stellt hingegen eine geschlossene Frage, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. In diesem Fall ist die Frage sogar rein rhetorisch, wer sagt schließlich schon „Nein“ zur Biene. ProBiene wäre um wichtige Erfahrungen reicher, hätten sie erst den Volksantrag gestellt. Vielleicht wäre man sogar im konstruktiven Streit auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Und wenn nicht, dann wäre danach der Weg des Volksbegehrens immer noch offengestanden. Es bleibt die Erkenntnis: Wenn wir in Deutschland mehr direkte Demokratie wollen, dann müssen wir lernen, wie gesamtgesellschaftlich über komplexe Sachverhalte diskutiert werden kann.
Elsner
Für uns Deutsche sind die Mittel einer direkten Demokratie gefährliche Spielzeuge, mit denen wir noch nicht recht umgehen können. Das Volksbegehren zeigt eines: Dass wir von Dingen, von denen wir wenig Ahnung haben, einfach die Finger lassen sollten, bis wir die Folgen unseres Handelns abschätzen können. So glaube ich den Initiatoren schon, wenn sie behaupten, dass sie nicht vorhatten, den ganzen Kaiserstuhl lahmzulegen, und dass sie tatsächlich in ihre Ausnahmeregelungen vertrauten. So nahm die Geschichte nun ihren Lauf … Das hätte verhindert werden können, wenn man die Mittel der direkten Demokratie richtig genutzt hätte. Der Volksantrag, so wie ihn jetzt Bauern und Winzer vorbereiten, gilt eigentlich als Vorstufe des Volksbegehrens und ist in manchen Bundesländern sogar Voraussetzung für ein Volksbegehren. Der entscheidende Unterschied zwischen Antrag und Begehren ist, dass der Antrag kein bindendes Gesetz mitbringt, sondern Maßnahmen vorschlägt, die durch die Beteiligung von Gesellschaft und Politik zur Praxisreife gebracht werden können. Handwerkliche Fehler können so in erster Instanz ausgeräumt werden – und viel wichtiger: Der Antrag bietet Raum für konstruktiven Streit. Das Volksbegehren stellt hingegen eine geschlossene Frage, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. In diesem Fall ist die Frage sogar rein rhetorisch, wer sagt schließlich schon „Nein“ zur Biene. ProBiene wäre um wichtige Erfahrungen reicher, hätten sie erst den Volksantrag gestellt. Vielleicht wäre man sogar im konstruktiven Streit auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Und wenn nicht, dann wäre danach der Weg des Volksbegehrens immer noch offengestanden. Es bleibt die Erkenntnis: Wenn wir in Deutschland mehr direkte Demokratie wollen, dann müssen wir lernen, wie gesamtgesellschaftlich über komplexe Sachverhalte diskutiert werden kann.
Elsner