Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem Land nicht möglich.
Die baden-württembergische Kulturlandschaft hat sich in den letzten 150 Jahren seit dem Verschwinden des Wolfes durch Industrialisierung, Besiedlung und Strukturwandel in Forst- und Landwirtschaft grundlegend geändert. Wölfe in Baden-Württemberg besiedeln nicht ihren ursprünglichen, sondern einen völlig veränderten und deutlich verkleinerten Lebensraum.
Beim Auftreten von Wölfen in Baden-Württemberg ist mit vermehrten Angriffen auf Nutztiere zu rechnen – insbesondere, weil bekannte Herdenschutzmaßnahmen in unseren ausgeprägten Grünlandregionen unmöglich sind. In Baden-Württemberg gibt es kleine Herden, oftmals auf kleinparzellierten und extensiv geführten Weiden mit schlechtem Ertragspotential, die jedoch eine besonders schützenswerte Flora und Fauna aufweisen. Weidehaltung trägt also in erheblichem Maß zum Erhalt der Kulturlandschaft und Offenhaltung der Landschaft in Baden-Württemberg bei. Wirtschaftlich bewegen sich dabei viele Tierhalter aber oft am Limit.
Wird der Wolf bei uns wieder heimisch, wird die Nutztierhaltung gerade in unseren kleinen Strukturen im benachteiligten Gebiet vermehrt aufgegeben. Weiden werden zuwachsen und damit verschwindet Lebensraum für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sowie das für den Tourismus systemrelevante Landschaftsbild.
Neben dem Risiko des direkten Verlusts von Tieren können Schäden an Fahrzeugen und an Personen durch eine in Panik geratene, ausgebrochene Herde verursacht werden.
Eine Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem dicht besiedelten Land nicht möglich! Der BLHV lehnt daher eine Wiederbesiedlung Baden-Württembergs durch den Wolf ab und stellt diese Forderungen an Politik und Gesellschaft:
Tierhalterhaftung: Das mit Abstand größte Risiko für die Bauern ist ihre mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Herden. Sie müssten ihre Herden so einzäunen, dass diese selbst bei einem Wolfsangriff nicht in Panik den Zaun durchbrechen und auf viel befahrene Straßen geraten. Einen Zaun, der das wirksam verhindert, gibt es nicht. Infolgedessen droht dem Tierhalter neben den Schadensersatzforderungen bei Personenschäden durch ausgebrochene Tiere unter Umständen auch ein Strafverfahren. Wir fordern eine rechtlich umfassende Befreiung der Weidetierhalter von ihrem Haftungsrisiko in solchen Fällen, beispielsweise durch eine Beweislastumkehr zugunsten der Weidetierhalter. Der Staat muss dem Tierhalter nachweisen, dass der Ausbruch der Herde nicht auf einen Wolfsangriff zurückzuführen ist.
Wolfsmanagement: Wir erwarten eine Antwort der Politik im Lande auf die Frage, wie sie mit einer 30-prozentigen Reproduktionsrate der Wolfspopulation verantwortungsvoll umgeht und dafür Sorge trägt, dass bei uns lebende Wölfe Menschen und Nutztiere meiden. Wir fordern daher für Baden-Württemberg eine effektive Begrenzung der Populationszunahme in Verbindung mit schnellen Maßnahmen zur Vergrämung von Wölfen, die bereits Nutztiere gerissen haben. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir eine Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg.
Herdenschutz: Die bekannten Herdenschutzmaßnahmen sind für unsere kleinstrukturierten Verhältnisse ungeeignet. Der geforderte wolfsdichte Zaun ist insbesondere in Steillagen in benachteiligten Gebieten des Schwarzwaldes aufgrund des Arbeitsaufwandes weder technisch noch wirtschaftlich machbar. Herdenschutzhunde sind keine Alternative. Aufgrund der kleinparzellierten Weiden müssten tierhaltende Betriebe mehrere Herdenschutzhunde anschaffen. Das wäre weder wirtschaftlich noch vom Arbeitsaufwand her machbar, zumal 70 % unserer Betriebe im Nebenerwerb, also nach Feierabend und am Wochenende, bewirtschaftet werden. Unsere Nutztierhalter haben bereits jetzt eine extrem hohe Arbeitsbelastung und keine freien Arbeitskapazitäten für Herdenschutzmaßnahmen mehr. Der BLHV fordert daher:
a) die Klarstellung des Landes, dass es in Baden-Württemberg keine rechtsverbindlichen Vorgaben für Mindeststandards beim Herdenschutz gibt, insbesondere, dass die Aussagen des Bundesamtes für Naturschutzes zur Zäunung in Baden-Württemberg keine Gültigkeit haben.
b) den vollständigen und unbürokratischen Ersatz des Mehraufwandes an Arbeits- und Materialkosten der Tierhalter für den freiwilligen Herdenschutz.
Weidetierschutzzonen: Ökologisch wertvolle Gebiete mit einer hohen Dichte an Weidetieren, in denen Präventionsmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind, sind als sogenannte Weidetierschutzzonen festzusetzen. In diesen Zonen muss der Schutz der Weidetiere Vorrang vor dem Schutz des Wolfes haben und eine grundsätzliche Vergrämung sowie eine unbürokratische Entnahme von Wölfen muss trotz Artenschutz möglich sein.
Entschädigung: Der BLHV fordert auch bei privater Trägerschaft letztlich vom Land garantierte unbürokratische und zügige Entschädigung von Nutztierrissen durch Wölfe. Diese Entschädigung darf weder unzumutbare Vorgaben beim Herdenschutz als Voraussetzung haben noch unter die De-minimis-Regelung fallen, da flächenstarke Tierhalter im benachteiligten Gebiet den höchstzulässigen Förderbetrag bereits ausschöpfen. Zu entschädigen ist nicht nur der Verlust an Weidetieren, sondern auch Folgeschäden, wie eine verringerte Herdenleistung, vermehrter Arbeitsaufwand bei der Betreuung von Herden und die Übernahme von Schadensersatzforderungen Dritter in Folge von Schäden durch ausgebrochene Weidetiere.
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BLHV zum Wolf in Baden-Württemberg
Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem Land nicht möglich.
Die baden-württembergische Kulturlandschaft hat sich in den letzten 150 Jahren seit dem Verschwinden des Wolfes durch Industrialisierung, Besiedlung und Strukturwandel in Forst- und Landwirtschaft grundlegend geändert. Wölfe in Baden-Württemberg besiedeln nicht ihren ursprünglichen, sondern einen völlig veränderten und deutlich verkleinerten Lebensraum.
Beim Auftreten von Wölfen in Baden-Württemberg ist mit vermehrten Angriffen auf Nutztiere zu rechnen – insbesondere, weil bekannte Herdenschutzmaßnahmen in unseren ausgeprägten Grünlandregionen unmöglich sind. In Baden-Württemberg gibt es kleine Herden, oftmals auf kleinparzellierten und extensiv geführten Weiden mit schlechtem Ertragspotential, die jedoch eine besonders schützenswerte Flora und Fauna aufweisen. Weidehaltung trägt also in erheblichem Maß zum Erhalt der Kulturlandschaft und Offenhaltung der Landschaft in Baden-Württemberg bei. Wirtschaftlich bewegen sich dabei viele Tierhalter aber oft am Limit.
Wird der Wolf bei uns wieder heimisch, wird die Nutztierhaltung gerade in unseren kleinen Strukturen im benachteiligten Gebiet vermehrt aufgegeben. Weiden werden zuwachsen und damit verschwindet Lebensraum für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sowie das für den Tourismus systemrelevante Landschaftsbild.
Neben dem Risiko des direkten Verlusts von Tieren können Schäden an Fahrzeugen und an Personen durch eine in Panik geratene, ausgebrochene Herde verursacht werden.
Eine Koexistenz von Wölfen und Weidetierhaltung ist in unserem dicht besiedelten Land nicht möglich! Der BLHV lehnt daher eine Wiederbesiedlung Baden-Württembergs durch den Wolf ab und stellt diese Forderungen an Politik und Gesellschaft:
Tierhalterhaftung: Das mit Abstand größte Risiko für die Bauern ist ihre mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Herden. Sie müssten ihre Herden so einzäunen, dass diese selbst bei einem Wolfsangriff nicht in Panik den Zaun durchbrechen und auf viel befahrene Straßen geraten. Einen Zaun, der das wirksam verhindert, gibt es nicht. Infolgedessen droht dem Tierhalter neben den Schadensersatzforderungen bei Personenschäden durch ausgebrochene Tiere unter Umständen auch ein Strafverfahren. Wir fordern eine rechtlich umfassende Befreiung der Weidetierhalter von ihrem Haftungsrisiko in solchen Fällen, beispielsweise durch eine Beweislastumkehr zugunsten der Weidetierhalter. Der Staat muss dem Tierhalter nachweisen, dass der Ausbruch der Herde nicht auf einen Wolfsangriff zurückzuführen ist.
Wolfsmanagement: Wir erwarten eine Antwort der Politik im Lande auf die Frage, wie sie mit einer 30-prozentigen Reproduktionsrate der Wolfspopulation verantwortungsvoll umgeht und dafür Sorge trägt, dass bei uns lebende Wölfe Menschen und Nutztiere meiden. Wir fordern daher für Baden-Württemberg eine effektive Begrenzung der Populationszunahme in Verbindung mit schnellen Maßnahmen zur Vergrämung von Wölfen, die bereits Nutztiere gerissen haben. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir eine Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg.
Herdenschutz: Die bekannten Herdenschutzmaßnahmen sind für unsere kleinstrukturierten Verhältnisse ungeeignet. Der geforderte wolfsdichte Zaun ist insbesondere in Steillagen in benachteiligten Gebieten des Schwarzwaldes aufgrund des Arbeitsaufwandes weder technisch noch wirtschaftlich machbar. Herdenschutzhunde sind keine Alternative. Aufgrund der kleinparzellierten Weiden müssten tierhaltende Betriebe mehrere Herdenschutzhunde anschaffen. Das wäre weder wirtschaftlich noch vom Arbeitsaufwand her machbar, zumal 70 % unserer Betriebe im Nebenerwerb, also nach Feierabend und am Wochenende, bewirtschaftet werden. Unsere Nutztierhalter haben bereits jetzt eine extrem hohe Arbeitsbelastung und keine freien Arbeitskapazitäten für Herdenschutzmaßnahmen mehr. Der BLHV fordert daher:
a) die Klarstellung des Landes, dass es in Baden-Württemberg keine rechtsverbindlichen Vorgaben für Mindeststandards beim Herdenschutz gibt, insbesondere, dass die Aussagen des Bundesamtes für Naturschutzes zur Zäunung in Baden-Württemberg keine Gültigkeit haben.
b) den vollständigen und unbürokratischen Ersatz des Mehraufwandes an Arbeits- und Materialkosten der Tierhalter für den freiwilligen Herdenschutz.
Weidetierschutzzonen: Ökologisch wertvolle Gebiete mit einer hohen Dichte an Weidetieren, in denen Präventionsmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind, sind als sogenannte Weidetierschutzzonen festzusetzen. In diesen Zonen muss der Schutz der Weidetiere Vorrang vor dem Schutz des Wolfes haben und eine grundsätzliche Vergrämung sowie eine unbürokratische Entnahme von Wölfen muss trotz Artenschutz möglich sein.
Entschädigung: Der BLHV fordert auch bei privater Trägerschaft letztlich vom Land garantierte unbürokratische und zügige Entschädigung von Nutztierrissen durch Wölfe. Diese Entschädigung darf weder unzumutbare Vorgaben beim Herdenschutz als Voraussetzung haben noch unter die De-minimis-Regelung fallen, da flächenstarke Tierhalter im benachteiligten Gebiet den höchstzulässigen Förderbetrag bereits ausschöpfen. Zu entschädigen ist nicht nur der Verlust an Weidetieren, sondern auch Folgeschäden, wie eine verringerte Herdenleistung, vermehrter Arbeitsaufwand bei der Betreuung von Herden und die Übernahme von Schadensersatzforderungen Dritter in Folge von Schäden durch ausgebrochene Weidetiere.
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BLHV zum Wolf in Baden-Württemberg