Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden.
Die Landesregierung reagiert damit auf die künftigen Anforderungen an die Verbringung der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten und leistet damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zu den zusätzlichen Kosten, die damit für die Betriebe verbunden sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (14. Mai) in Stuttgart.
Ab dem 18. Mai 2019 können nur noch Kälber von geimpften Kühen mit vollständigem Impfschutz, denen in den ersten Lebensstunden nach der Geburt Biestmilch der Muttertiere verabreicht wurde und mit Tierhaltererklärung in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist bei den Kälbern zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) notwendig. Dies ist erforderlich, da sich die Kälber in der Gebärmutter mit dem Virus anstecken und bei der Geburt Virusträger sein können. Trotz der Antikörperverabreichung über Biestmilch kann der Krankheitserreger durch derartige Kälber in freie Regionen weiterverschleppt werden. Um dies zu verhindern, ist die zusätzliche Laboruntersuchung notwendig. Dies gilt insbesondere für Färsen und Kühe, die in den zurückliegenden Monaten erstmals gegen BTV-8 geimpft wurden und schon vor der Impfung trächtig waren. Bei Kälbern von Kühen, bei denen in den zurückliegenden Jahren eine Grundimmunisierung und die jährlichen Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt haben, ist die Untersuchung dagegen nicht notwendig.
Zudem ist bei geimpften Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kälbern geimpfter Kühe beim Verbringen in die Niederlande stets eine Blutuntersuchung notwendig. „Diese Betriebe, die sich bisher schon vorbildlich an der freiwilligen Impfung beteiligt haben, sollen nicht noch zusätzlich zu dem Impfkosten die Laboruntersuchungskosten tragen müssten“, sagte der Minister. Die Impfbetriebe müssen allerdings die Kosten für die Probenahme und den Probentransport zu den Untersuchungsämtern des Landes selbst tragen.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden.
Die Landesregierung reagiert damit auf die künftigen Anforderungen an die Verbringung der Tiere in seuchenfreie Bundesländer und andere Mitgliedstaaten und leistet damit einen bedeutenden finanziellen Beitrag zu den zusätzlichen Kosten, die damit für die Betriebe verbunden sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (14. Mai) in Stuttgart.
Ab dem 18. Mai 2019 können nur noch Kälber von geimpften Kühen mit vollständigem Impfschutz, denen in den ersten Lebensstunden nach der Geburt Biestmilch der Muttertiere verabreicht wurde und mit Tierhaltererklärung in seuchenfreie Regionen innerhalb von Deutschland verbracht werden. Wurde die Erstimpfung der Kühe und Färsen nicht mindestens 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen, ist bei den Kälbern zusätzlich eine Blutuntersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) notwendig. Dies ist erforderlich, da sich die Kälber in der Gebärmutter mit dem Virus anstecken und bei der Geburt Virusträger sein können. Trotz der Antikörperverabreichung über Biestmilch kann der Krankheitserreger durch derartige Kälber in freie Regionen weiterverschleppt werden. Um dies zu verhindern, ist die zusätzliche Laboruntersuchung notwendig. Dies gilt insbesondere für Färsen und Kühe, die in den zurückliegenden Monaten erstmals gegen BTV-8 geimpft wurden und schon vor der Impfung trächtig waren. Bei Kälbern von Kühen, bei denen in den zurückliegenden Jahren eine Grundimmunisierung und die jährlichen Wiederholungsimpfungen fristgerecht durchgeführt haben, ist die Untersuchung dagegen nicht notwendig.
Zudem ist bei geimpften Rindern, Schafen und Ziegen sowie Kälbern geimpfter Kühe beim Verbringen in die Niederlande stets eine Blutuntersuchung notwendig. „Diese Betriebe, die sich bisher schon vorbildlich an der freiwilligen Impfung beteiligt haben, sollen nicht noch zusätzlich zu dem Impfkosten die Laboruntersuchungskosten tragen müssten“, sagte der Minister. Die Impfbetriebe müssen allerdings die Kosten für die Probenahme und den Probentransport zu den Untersuchungsämtern des Landes selbst tragen.